Interview mit Romain Schneider (LSAP), Minister für Solidarwirtschaft

Kein Zuckerschlecken

d'Lëtzebuerger Land du 30.07.2009

Romain Schneider ist Landwirtschafts- und Sportminister der schwarz-roten Regierung, Auflage 2009. Aber nicht nur. Er ist zudem delegierter Minister für das neugeschaffenene Ressort der Solidarwirtschaft, die während der neuen Legislaturperiode einen legalen Rahmen erhalten soll. Nachdem die letzte Regierung bereits mit dem gleichen Vorhaben gescheitert war. Kein leichtes Unterfangen.

D’Land: Herr Schneider, die neue CSV-LSAP-Regierung hat ein brandneues Ressort innerhalb des Wirtschaftsministeriums geschaffen. Sie sind delegierter Minister für die Solidarwirtschaft. Was macht denn ein solcher Minister? Was werden Ihre Aufgaben sein?Romain Schneider: Meine Aufgabe wird es sein, den dritten Pfeiler der Wirtschaft aufzubauen und ihm einen rechtlichen Rahmen zu geben. Der fehlt bislang und das war immer das Problem. Es gibt derzeit in Europa nur wenige Länder, in denen die Solidarwirtschaft einen derart hohen Stellenwert hat. Frankreich ist eines davon. Ich werde mir ansehen, wie die Solidarwirtschaft dort in der Praxis gesetzlich aufgebaut ist. Man muss das Rad nicht immer neu erfinden.

Mit Solidarwirtschaft meint man also das, was bislang allgemein als „Beschäftigungs­initiativen“ bezeichnet wurde und die von den Gewerkschaften als gemeinnützige Vereinigungen betrieben wurden. Ja. Mit der Problematik kenne ich mich aus. Das nicht erst seit Beginn meiner politischen Laufbahn. Ich war während 20 Jahren Angestellter beim Arbeitsamt in Wiltz, da habe ich die verschiedenen Maßnahmen zum Beispiel zur Weiterbildung aus dem Blickwinkel der Arbeitnehmer bestens kennengelernt. Auch auf regionaler und lokaler Ebene bin ich damit aus meiner Zeit als Bürgermeister vertraut, wo es die CIGR oder CIGL gibt. Das sind die Produkte, die zur Solidarwirtschaft dazugehören und in ihr entstehen. Das reicht von Nachbarschaftsdiensten über die Grünflächenpflege, sprich eine gan­zen Reihe von Dienstleistungen, die in unserer Realwirtschaft nicht  besonders ausgebaut sind.

Ihre primäre Aufgabe soll es also sein, eine gesonderte legale Basis für diese Initiativen zu schaffen. Hat denn die neue Regierung bereits eine Vorstellung davon, wie dies geschehen soll? Es ist ja nicht so, als ob die Vorgängerregierung dies nicht versucht hätte. Nur hat François Biltgen da eine ziemlich bittere Niederlage erlitten, unter anderem vor dem Staatsrat, der eine neue Gesellschaftsform nicht durchgehen ließ. Was gibt es an neuen Ideen?Wir haben das während der Koalitionsverhandlungen besprochen. Man muss zwischen zwei Elementen unterscheiden, aus denen sich diese Initiativen zusammensetzen. Da ist einerseits die Finanzierung der Teilnehmer plus der Leute, welche sie betreuen. Die Zuständigkeit dafür wird auch künftig im Arbeitsministerium bleiben. Der Zuschuss für die Solidarwirtschaft, der jedes Mal aus dem laufenden Haushalt stammte, wird auch 2009 noch über das Arbeitsministerium ausbezahlt. Danach wird es Ziel sein, diese über die neuen Strukturen zu speisen, die neue Rechtsform, die entstehen soll.

Welche soll das sein??Momentan funktionieren die meisten als gemeinnützige Vereinigung oder Kooperative. Angedacht ist künftig die Association d’intérêt collectif. Das könnte eine Piste sein, wie die Finanzierung der Infrastrukturen, Material und so weiter, also alles, was keine Personalkosten sind, finanziert werden können.

Wie das??Die Association d’intérêt collectif wird den Vorteil haben, dass sie Einnahmen generieren kann. Bislang mussten die Initiativen jedes Mal ihre Einnahmen an das Ministerium oder die Gemeinden, die den Großteil der Finanzierung übernahmen, zurückgeben. Künf­tig sollen sie das Recht haben, sie zu behalten. Daneben soll es weiterhin die Möglichkeit geben, ressortübergreifend Finanzmittel zu beantragen, für Ausbildungszwecke beispielsweise vom Unterrichtsministerium oder im Umweltbereich vom Umweltministerium. 

Das soll jetzt ein Plus an Transparenz bringen? Und den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs entkräften, der immer wieder aus der Privatwirtschaft kommt?Auf jeden Fall. 

So eindeutig scheint das auf Anhieb sicher nicht jedem. Manch ein Unternehmer könn­te sich nämlich denken, die Initiativen können sich nicht nur Personal und Material finanzieren lassen, sondern jetzt auch noch die Gewinne behalten. Können Sie dies deswegen etwas näher erklären??Hierdurch werden im Prinzip die gleichen Bedingungen für privatrechtliche Unternehmen und Initiativen geschaffen. Der Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs, weil die Initiativen mit staatlich gefördertem Personal Privatfirmen Aufträge wegschnappen würden, entbehrt jeder Grundlage. Durch das Gesetz 5144 über die Vollbeschäftigung (das Ende Januar 2009 im Parlament gestimmt wurde, Anmerkung der Redaktion) erhielten Erstere ebenfalls das Recht, diese Art von Arbeitnehmern einzustellen, den dafür nötigen Betreuungsrahmen aufzubauen und dafür Finanzhilfen zu beantragen. 

Dann bleibt dennoch die Frage der Strukturen und des Materials... ...und genau hier wird nun für Transparenz gesorgt, weil offengelegt werden muss, was beantragt wird. Zudem sollen sie dadurch, dass sie ihre Einnahmen behalten dürfen, dazu übergehen, sich selbst zu finanzieren, so dass dieser Vorteil, der vorher tatsächlich vorhanden war – das muss man auch mal zugeben –, abgeschafft wird. Künftig wird für jedes Projekt ein detaillierter Haushalt vorgelegt werden müssen, in dem die Initiativen auch erklären müssen, wie sie gedenken, die Kosten wieder einzufahren oder das Projekt langfristig finanziell abzusichern. Gerade deswegen ist es wichtig, dass sie auch an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können, damit sie sich hier neue Finanzierungsmöglichkeiten erarbeiten. Dort werden für sie die gleichen Bedingungen gelten wie für alle anderen auch: Der billigste erhält den Zuschlag.

Ist es nicht ein Widerspruch zu sagen, die Initiativen würden von der Realwirtschaft nicht erbrachte Dienstleistungen anbieten, sie aber gleichzeitig zu öffentlichen Ausschreibungen zuzulassen?  Nicht unbedingt. Ich wiederhole: Der Großteil der Arbeiten, die sie durchführen, wollen andere Firmen nicht übernehmen, und das wird auf regionaler und lokaler Ebene ja auch in Gremien geklärt, in denen die Geschäftswelt vertreten ist. Richtig Probleme gab es ja ohnehin nur, wenn sich die Initiativen um größere Projekte bewarben. Deswegen wollen wir schnellstmöglich eine Arbeitsgruppe zusammensetzen, der alle Partner, die im Bereich tätig sind oder ein Interesse daran haben, angehören, um ein Modell für die Association zu entwickeln damit wir ab 2010 schrittweise auf das andere Finanzierungssystem umsteigen können. Bei einem Wirtschaftsektor, der heute schon über 3 000 Beschäftigte zählt, kann man nicht von heute auf morgen Teile der Finanzierung streichen. 

Wird denn diese Arbeitsgruppe definieren, was mit Dienstleistungen, welche die Realwirtschaft nicht anbietet, gemeint ist? Es gibt beispielsweise sehr wohl Firmen, die Gartenunterhalt als Dienstleistung anbieten......dann sollen sie das machen. 

Nur können die ihren Kostenvorschlag nicht unbedingt auf Basis von bezuschuss­ten Mindestlöhnen erstellen. Ich kenne keine Firma, die bei älte­ren Mitmenschen, einen Auftrag annimmt, um drei Glühbirnen und eine Steckdose auszuwechseln. Das macht kein Elektriker und dafür gibt es den Nachbarschaftsdienst.

Wenn sie dann noch die Dichtung am tropfenden Wasserhahn ersetzen soll, dann braucht sie neben einem Elektrikermeisterbrief auch einen für das Sanitärwesen, sonst darf sie das nicht. Deswegen die Frage: Werden die künftigen Associations den gleichen Genehmigungsverfahren unterworfen, wie Privatunternehmen? Und müssen sie gültigen Tarifverträgen sowie den in der jeweiligen Branche vorherrschen­den Lohnkostenstrukturen Rechnung tragen, wenn sie bei Ausschreibungen ins Rennen gehen? Augenblicklich ist es so, dass eine Reihe der Vereinigungen eine gewisse Anzahl von Genehmigungen besitzen, sie dürfen ja auch Lehrlinge ausbilden. Und die Entwicklung wird auf jeden Fall in die Richtung gehen, dass alles im Einklang mit den Gesetzen abläuft, also dass Genehmigungen vorliegen für die Aktivitäten, die ausgeübt werden. Außerdem gibt es innerhalb der verschiedenen Vereinigungen Gehältertabellen, in denen sich die Arbeitnehmer hocharbeiten können. Nur Mindestlöhne werden demnach nicht bezahlt. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Grundsätzlich gilt: Auf all diese Fragen Antworten zu finden, wird Aufgabe der Arbeitsgruppe werden, die wir jetzt einsetzen. Wir wollen zusammen mit den Betroffenen, Gewerkschaften, Initiativen und Arbeitgebern Lösungen finden. Dass dies kein Zuckerschlecken wird, ist mir bewusst. Und es wird auch keine einfacher Weg für die Beschäftigungsinitiativen, die sich ganz neuen Herausforderungen werden stellen müssen. Aber wir stehen, jetzt, so kurz nach der Regierungsbildung, ganz am Anfang des Geschehens.

Im Rahmen der Gesetzesvorlage 5144 konnte man sich die Frage schon stellen, aber spätestens jetzt kommt man daran nicht vorbei: Ist dieses Vorhaben, einen dritten Wirtschaftspfeiler aufzubauen ein Eingeständnis oder die Resignation, dass es Arbeitnehmer gibt, die es nie im ersten Arbeitsmarkt schaffen werden??Jein. Wir müssen uns der Realität und der Praxis einfach stellen. Natürlich muss es immer Ziel bleiben, die Arbeitnehmer an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Dieser Weg führt aber auch über die Beschäftigungsinitiativen, die Ausbildung, die sie dort erfahren, und die Auseinandersetzung mit dem ersten Arbeitsmarkt. Deswegen müssen auch die Beschäftigungsinitiativen richtige Aufträge durchführen können. Für mich ist das im Grunde die wesentliche Frage, welche Arbeitnehmer können oder sollen dort beschäftigt werden?

Richtig, denn derzeit ist es möglich, dass sie unbefristete Arbeitsverträge erhalten. Hat, wer einen solchen Vertrag in der Hand hält, nicht auch einen Vorteil gegenüber den Arbeitnehmern im ersten Arbeitsmarkt, ist das nicht fast wie eine Beschäftigungsgarantie?  Es verhindert ja per se nichts die Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt. Außerdem gibt es keine Beschäftigungsgarantie. Man kann zwar kaum aus wirtschaftlichen Ursachen entlassen werden, aber wer sich grobe Fehltritte leistet, riskiert hier ebenso seinen Job wie in der Privatwirtschaft. Wer in Frage kommt? Auch nach dieser Antwort müssen wir erst suchen. Allerdings muss derzeit auch begründet werden, warum jemand einen unbefristeten Vertrag erhält. Das können die Betreuer sein – da ist die Begründung einfach. Oder auch die Arbeitnehmer. Dabei darf aber meiner Ansicht nach der soziale Charakter der Sache sowie der Hintergrund der jeweiligen Kandidaten nicht außer Betracht gelassen werden. 

Michèle Sinner
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