Nationale Netzgesellschaft

Wer mit wem?

d'Lëtzebuerger Land du 05.04.2007

Bis Ende Juni soll sie entweder unterschriftsreif sein, oder zumindestfest stehen, wie ihre Struktur beschaffen sein wird: die öffentlicheGesellschaft, in der die Netze sämtlicher Strom- und Gasverteiler imLande regruppiert werden. So lautet der Wunsch von Wirtschaftsminister Jeannot Krecké (LSAP). Denn am 1. Juli wird die Öffnung der europäischen Energiemärkte vollendet und auch Haushaltskunden können sich versorgen lassen, wo sie wollen.Da das erklärte politische Ziel im maximalen Wettbewerb bei der Gewinnung von Strom und Gas und beim Handel damit besteht, würde eine öffentliche Netzgesellschaft dazu ebenso gut passsen, wie Bahnnetze in öffentlicher Hand die Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs überhaupt nicht stören: Sicherheit und Leistungsfähigkeit vitaler Infrastrukturen zu erhalten, würde Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Und dass öffentliche Strom- und Gasnetze Lieferanten und Endverbrauchern am ehesten jenen „diskriminierungsfreien Zugang“ zu garantieren vermögen,den die EU-Kommission sich wünscht, legt der jüngste Vorstoß ihrerGeneraldirektion Wettbewerb zum Ownership unbundling nahe: Zunächst war den Energieunternehmen die buchhalterische Trennung von Stromhandel und Netzaktivitäten vorgeschrieben, vor vier Jahren setzte die Kommission dann ein so genanntes Legal unbundling durch und Produzenten und Verteiler mit eigenenNetzen mussten separate Netzfirmen gründen, falls der Kundenkreis eine Schwelle überschritt. Das Ownership unbundling, von dem seit Anfang dieses Jahres die Rede ist, liefe darauf hinaus, die Netz-Tochterfirmen aufzulösen.

Wenngleich es zunächst nur um die europaweit größten geht.Wie groß und in welchem Umfang „öffentlich“ die Luxemburger Netzgesellschaft aussehen könnte, ist allerdings noch nicht endgültig abzusehen. Stromnetzbetreiber sind derzeit die Cegedel-Tochter Cegedel-Net, die Sotel Réseau – Tochter des Industriestromversorgers Sotel – sowie sieben Gemeinden von der Hauptstadt über Esch/Alzette bis Vianden. Im Gasbereich sind es die Soteg s.a., die mit ihrem Hochdrucknetz den Hereintransport von Erdgas nachLuxemburg absichert, die regionalen Verteiler Sudgaz s.a. und Luxgaz s.a. sowie Luxemburg-Stadt und Düdelingen mit kommunalen Gasnetzen. 

Allen bietet das Wirtschaftsministerium die Beteiligung an einer übergreifenden Netzgesellschaft an. Dass der Umfang an „Öffentlichkeit“ noch nicht feststeht, liegt zum einen daran, dass sich an den Besitzverhältnissen der potenziellen Teilhaber nichts ändern soll. Der andere Grund ist, dass den Gemeinden die Beteiligung aneiner derartigen Gesellschaft beim derzeitigen Stand der Dinge kaummöglich ist. 

Was die Besitzverhältnisse betrifft, will der Wirtschaftsminister nicht so weit gehen, wie Mitte Juli 2005 der grüne Europaabgeordnete Claude Turmes vorschlug. Turmes, der vor fünf Jahren im Europaparlament Berichterstatter für die zweite EU-Direktivezur Marktliberalisierung gewesen war, hatte als politischer Sachverständiger in Jeannot Kreckés Auftrag gemeinsam miteinem deutschen Professor für Energiewirtschaft einen Bericht Zur Öffnung des Strom- und Gasmarktes in Luxemburg veröffentlicht. Er empfahl, die so genannten Transportnetze, die Strom und Gas aus dem Ausland nach Luxemburg transportieren, zu verstaatlichen.

Dieser Schritt hätte Teile von Cegedel-Net, Sotel Réseau und Soteg betroffen. Für die Distributionsnetze im Inland sollte, sofern sie sich nicht in Gemeindebesitz befinden, ein Vorkaufsrecht für den Staat eingeführt werden. Jeannot Krecké machte allerdings beizeiten klar, dass er dieses Szenaro nicht ganz teilte – die Verstaatlichung der Transportnetze, wie sie etwa in Dänemark vollzogen wurde, lehnte er zum einen wegen des Kostenpunkts für die öffentliche Hand ab, zum anderen wollte er das Patrimonium der drei Aktiengesellschaften nicht schwächen. Die nun konzipierte Gesellschaft soll sich aus den Anteilsverhältnissen der schonbestehenden herleiten. 

Ginge man von Cegedel-Net aus, bedeutete das: Da sie eine hundertprozentige Cegedel-Tochter ist, wären deren Aktionäre zunächst anteilig in der neuen Gesellschaft vertreten – der Staat einerseits direkt mit 33 Prozent der Anteile und indirekt mitweiteren 12 Prozent über die SNCI; mit weiteren 30 Prozent die Holding Luxempart Energie, die zu 49 Prozent dem Investmentfonds Luxempart gehört und zu 51 Prozent dem deutschen Energieriesen RWE; schließlich mit acht Prozent der belgische Energiekonzern Electrabel. Die verbleibenden 17 Prozent sind börsennotiert und frei flottierend. 

Je mehr Gemeinden sich beteiligen, um so höher würde der öffentliche Anteil an der Netzgesellschaft nach dieser Rechnung; vor allem durch eine Beteiligung der Stadt Luxemburg mit ihrem über 800 Kilometer langen Stromnetz, aber auch das Escher Stromnetz ist mit 177 Kilometer bereits länger als das von Sotel Réseau (111 Kilometer). Und da Strom- und Gasnetze zusammengefasst werden sollen, könnte der öffentliche Anteil noch weiter steigen: Gas-Transporteurin Soteg s.a. gehört dem Staat zu 21 Prozent, indirekt zu über die SNCI zu einem weiteren Zehntel, zuzüglich seiner Dominanz in der Cegedel, die 19 Prozent der Soteg-Aktien hält. Weitere 20 Prozent gehören Arcelor Mittal, noch einmal 20 Prozent der deutschen E.ON-Ruhrgas AG und zehn Prozent der Saar-Ferngas AG. Die anderen Gasversorger sind entweder gänzlich öffentlich, wie die Sudgaz s.a., deren Aktionariat aus den 15 Südgemeinden besteht, die sie versorgt, oder überwiegend öffentlich wie Luxgaz Distribution s.a. (Staat und diverse Nord- und Zentrumsgemeinden insgesamt 60 Prozent, Soteg 25, Cegedel 13,7 Prozent).

Doch noch steht diese Struktur nicht. Mit Verweis auf die „Vertraulichkeit“ will zumindest keiner der privatwirtschaftlichenAkteure die Entwicklung auch nur im Geringsten kommentieren.Ausgeschlossen ist es nicht, dass sich am Ende eine nichtmaximal-öffentliche Zusammensetzung ergibt. Claude Turmes, Jeannot Kreckés Berater von einst, sieht darin ein Risiko: Noch könnte beispielweise die RWE zehn Prozent an Soteg erhalten, falls der Großkonzern, der bis 2020 zu den fünf größten Erdgas-Versorgern europaweit gehören will, die Saar-Ferngas AG übernimmt. Zwar untersagte das deutsche Bundeskartellamtdie Übernahme Mitte März, aber die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. 

Dass darüber hinaus die RWE über Luxempart-Energie dank gezielter Aufkäufe der Anteile von Kleinaktionären ihren Anteil ander Cegedel in den letzten Jahren von 20 auf 30 Prozent zu steigern vermochte, sei womöglich nicht das Ende der Entwicklunghin zu dem 33-Prozent-Anteil, der dem Aktionär größere Rechtesichert – und ihn laut OPA-Gesetz verpflichtet, ein Angebot auf dasgesamte Aktienkapital zu machen. Woraufhin kaum Staat oder SNCIverkaufen würden, vielleicht aber Kleinaktionäre oder gar Electrabel.„Von einem Tag zum anderen“, meint Turmes, könnten in der neuenNetzgesellschaft Staat und Gemeinden sich mit einem Partnerkonfrontiert sehen, der auch aus einer minoritären Position die Bedingungen diktiert. Vor allem für die Nutzung der Transportnetze, die Knotenpunkte für vor- und nachgelagerte Bereiche der Wertschöpfungskette, die Turmes verstaatlichen wollte. „Angedacht hatte ich, sie der Privatbeamten-Pensionskasse zu übertragen. Das wäre krisensicher gewesen und hätte der Kasse über die Durchleitungsgebühren eine sichere Rendite gebracht.“

Im Wirtschaftsministerium hält man das für eine „Option für später“ und teilt Turmes‘ Risiko-Szenarien nicht: Da das europaweite Ownership unbundling absehbar sei, müssten Konzerne wie RWE sich darauf gefasst machen, sämtliche Beteiligungen anTransportnetzen aufzugeben, und würden kaumneue erwerben wollen. Turmes hält dagegen, dass die von der deutschen und französischen Stromwirtschaft favorisierte Alternative zum Ownership unbundling darin besteht, die Transportnetze Deutschlands, Frankreichs und der Benelux-Länder in einem Regionalnetz Central-West zusammenzuschließen. Mehrere solcher Zusammenschlüsse werden seit ein paar Jahren von der 2003gegründeten European Regulators Group for Electricity and Gas (Ergeg), einer Beraterinstanz bei der EU-Kommission, diskutiert. Turmes hält es nicht für ausgeschlossen, dass es „relativ schnell“ zum Netzverbund Central-West kommen könnte – ohneOwnership undbundling. „Und da muss sicher sein, dass es der Staat ist, der die Luxemburger Interessen vertritt.“

Generell ist die Möglichkeit, dass kommunale Beteiligungen in derneuen Netzgesellschaft ein strategisches Übergewicht der öffentlichen Hand sichern helfen, zurzeit begrenzt. Erstens, da die beiden größten Gemeinden nicht recht wollen, zweitens, weil alle Kommunen nicht alles dürfen. Letzteres Problem ist ein fundamentales bei der Umsetzung der EU-Liberalisierungsregeln.Der Vorschlag der Regierung enthalte noch „zu viele Unbekannte“,meint der Escher Energieschöffe Felix Braz (Déi Gréng), und deshalb „überzeugt uns das ganze Angebot nicht“. Seine Luxemburger Amtskollegin Anne Brasseur (DP) ist wenigerdiplomatisch und sagt: „Wir haben so etwas nie verlangt.“ Soll heißen: Den Energiehandel soll weiterhin die gemeindeeigene Leo s.a. erledigen; und da sich an Netznutzungsgebühren mehr verdienen lässt als am Handel, gibt man die Infrastruktur, die zweitgrößte nach der der Cegedel, ebenfalls nicht her. Die Escher sehen es im Grunde auch so und werden demnächst ihre EnergiehandelsgesellschaftSüdstroum s.a. aus der Taufe heben.

Das Problem ist nur, dass kleinere Gemeinden mit eigenem Netz sichso viel Selbstbewusstsein nicht unbedingt leisten können: Sie müssten künftig nicht nur den hochwertigen Netzbetrieb bei gleichzeitigem Preisdruck aufrecht erhalten, sondern auch an Einrichtungen wie der Leipziger Strombörse mitzocken. Für sie wäre der Beitritt zur Netzgesellschaft vermutlich vernünftig. Andernfallsbliebe nur einWeg ähnlich dem, den die Gemeinde Steinfort gegangen ist: Sie gründetemit der Cegedel zu gleichen Teilen das Joint venture SteinErgy, übertrug ihm das Netz und sämtliche Stromkunden der Gemeinde, überließ der Cegedel den Betrieb des Netzes und die Belieferung der Kunden – alles gegen eine jährliche Rendite. Der Nachteil dabei: Steinfort hat sein Netz nicht mehr. 

Dieser Weg aber ist der gegenwärtig einzige, den die geltende Gemeindegesetzgebung zulässt – eigentlich. Das hatte sich schon im Sommer 2001 gezeigt, als der Energiedienst der Hauptstadt dank seines Kundenvolumens als Lieferant „frei“ zum Einkauf auf dem EU-Markt wurde: Netzgebühren zu erheben, wäre eine unzulässige kommerzielle Aktivität, urteilte der damalige Innenminister Michel Wolter (CSV) und empfahl, das Netz ins Kapital der zu gründendenHandels-Aktiengesellschaft zu überführen. Bürgermeister PaulHelminger (DP) wäre diesen Schritt auch gegangen, hätten nicht die Gewerkschaften von FNCTTFEL-Landesverband bis OGB-L dagegen mobil gemacht, um den im Netzbetrieb Beschäftigten ihr öffentliches Statut zu sichern. Helminger beließ daraufhin das Netz im Gemeindebesitz, Wolter verzichtete darauf, einen Konflikt ausgerechnet mit der Hauptstadt auf die Spitze zu treiben – und die Ruhe blieb für weitere fünf Jahre gewahrt. Als 2002 für den Escher Elektrizitätsdienst die große Handelsfreiheit anbrach, einigte sich der damalige rot-rot-grüne Schöffenrat darauf, das kommunale Netz an eine noch zu gründende Handelsgesellschaft zu verpachten. Was in Kürze geschehen soll. Eine solche Grundsatzentscheidung steht in der Hauptstadt noch aus.

Denn Luxemburg setzte von der entscheidenden zweiten EU-Direktive zur Energiemarktliberalisierung nur das Nötigste um. Eigentlich hätte schon im Sommer 2004 geregelt sein müssen, was zwei Gesetzentwürfe regeln sollen, die derzeit der parlamentarischenWirtschaftsausschuss diskutiert. Nichts jedoch wird darin ausgesagt über kommunale kommerzielle Aktivitäten. Michel Wolter hatte seinerzeit ja Recht: Wie die Dinge liegen, ist nicht nur ein kommerzieller Netzbetrieb nicht erlaubt, sondern auch ein Energiehandel über die Gemeindegrenzen hinweg – eigentlich ein Anliegen der ganzen Marktöffnung. Und zu allem Überfluss hat erst Mitte letzten Jahres die Reform des Gesetzes über das öffentlicheStatut von Gemeindebediensteten dafür gesorgt, dass eine Gemeindeeinen kommunalen Dienst nicht einfach in eine private Rechtsform überführen kann, sondern ihn abschaffen müsste, wenn er nichtmehr gebraucht würde. Das aber hieße, den dort angestellten öffentlichen Bediensteten den Job zu nehmen, der ihnen von Rechts wegen garantiert ist. Ihre Delegierung in eine privateNetzgesellschaft ist nicht möglich: Falls die nicht wenig riskante Betätigung auf dem neuen freien Markt scheitert, gibt es keine Grundlage für eine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst mehr, da der alte kommunale Arbeitsplatz ja zuvor beseitigt worden wäre.

Eine Lösung wäre wohl nur durch Gesetzesänderungen zu haben. Im Wirtschaftsministerium wartet man, dass der Innenminister die Initiative dazu ergreift. Noch ist sie nicht abzusehen. Vielleicht will Jean-Marie Halsdorf abwarten, zu welchem Verdikt über kommerzielle Aktitvitäten von Gemeinden der parlamentarischeSpezialausschuss Territorialreform kommt: die Frage gehört zuden dort kontrovers debattierten. Unterdessen vergeht die Zeit, unddas vorläufig eindeutigste Fazit über die Umsetzung der Energiemarktliberalisierung hierzulande lautet, dass man sich zu spät mit Grundsatzfragen beschäftigt hat. Die Zukunft der Netze hätte Jeannot Kreckés Vorgänger Henri Grethen schon diskutierenlassen können. 

 

Peter Feist
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