Ein neuer Leitfaden soll helfen, Kinder vor Missbrauch besser zu schützen. Nicht nur Erzieher sind gefragt

Hättest Du zugehört!

Eine Kinderzeichnung
Foto: Patrick Galbats
d'Lëtzebuerger Land vom 26.01.2018

„Das Wohl und der Schutz der Kinder“ müssten im Zentrum der Bemühungen stehen und „wir sollten alles tun, damit Misshandlung von Kindern gestoppt und sein Trauma so schnell wie möglich behandelt wird“. So seht es gleich auf Seite eins der Broschüre Maltraitance de mineur, die Erziehungs-, Justiz- und Gesundheitsministerium vor einer Woche gemeinsam veröffentlicht haben.

„Wir wollen denen, die beruflich mit Kindern arbeiten, einen Leitfaden an die Hand geben, an dem sie sich orientieren können, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass ein Kind misshandelt oder missbraucht wird“, erklärt Claude Janizzi, Berater im Erziehungsministerium und als Verantwortlicher für Kinderrechtsfragen mit der Koordination des Leitfadens beauftragt.

Schwere Geburt

Eine einfache Geburt war der Leitfaden, der mit Vertretern der Justiz, dem Kinderrechtsbeauftragten, mit Kinderärzten, Schulmedizinerinnen und dem Jugenddienst erstellt wurde, wahrlich nicht: Drei Jahre dauerten die Beratungen, es wurde kontrovers diskutiert. Ein Vorläufer, der sich auf sexuellen Missbrauch beschränkte und schwere Vernachlässigung und Misshandlung nicht berücksichtigte, war noch unter der schwarz-roten Vorgängerregierung erschienen. Bei Jugendrichtern und Staatsanwaltschaft stieß die Broschüre aber auf Kritik, weil sie in ihren Augen ihre Rolle nicht genügend würdigte. Laut Jugendschutzgesetz sind die Gerichte für den Schutz des Kindeswohls zuständig. Ein Anlauf der Justiz, unter der damaligen Generalstaatsanwältin Doris Woltz, konzentrierte sich auf juristische Fragen, verbunden mit der Warnung an Professionelle, die mit Kindern arbeiten, Verdachtsfälle zu melden. Unterlassene Hilfeleistung ist nämlich strafbar.

Der strenge Tonfall führte bei Erziehern und Lehrern zu Verunsicherung – und zu Überreaktionen. „Da wurde der geringste Verdacht gemeldet, das ist nicht sehr hilfreich“, erinnert sich Janizzi. Eine falsche Anschuldigung oder übertriebene Vorwürfe wiegen im Falle von Minderjährigen schwer, zudem erfordert nicht jeder Fall von Vernachlässigung ein Eingreifen von Polizei und Gerichten. Im Gegenteil: Das kann sich sogar als nachteilig für das Kindeswohl herausstellen, wenn beispielsweise Minderjährige in der Folge aus ihren Familien gerissen werden. Auf Seite 14 heißt es deshalb: Bei psychologischen Auffälligkeiten, „die nicht direkt die körperliche Integrität des Kindes bedrohen“, als Beispiele sind Konzentrationsschwächen oder Lernschwierigkeiten in der Schule aufgeführt, sei „ein sofortiges Melden“ bei den gerichtlichen Instanzen nicht nötig. Dann ist es an den Pädagogen und Psychologinnen des Office national de l’enfance (ONE), sich zu kümmern.

Kompetenzgerangel

Das ist ein kleiner Durchbruch. Denn Grund für die zähen Debatten in der interdisziplinären Arbeitsgruppe, die den Leitfaden erstellt hat, ist ein Machtkampf: Die Jugendrichter hatten darauf bestanden, bei jeglichem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung direkt benachrichtigt zu werden. Lange waren sie die erste und einzige Anlaufstelle, und manch ein Richter tat sich schwer, einzusehen, dass der Justizapparat zuweilen zu Stigmatisierung und Retraumatisierung der Betroffenen und somit zur Verschlimmerung ihrer Lage beiträgt. Wer einmal in die Mühlen der Justiz gerät, kommt nicht so einfach wieder heraus. Kriminologen sprechen hier vom Labeling.

Wie sehr ein Vierteljahrhundert nach Einführung des Jugendschutzrechts, nach dem Aufbau der Jugendhilfe und trotz UN-Kinderrechtskonvention Aufklärung über Kindesmissbrauch und Misshandlung weiterhin Not tut, zeigt ein aktueller Skandal im Ausland: In den USA steht ein Arzt vor Gericht, weil er systematisch über Jahrzehnte Schutzbefohlene missbraucht haben soll. Der berühmte Sportmediziner soll seinen privilegierten Zugang zu meist minderjährigen Turnerinnen, viele davon zehn Jahre und jünger, ausgenutzt haben, um seine sexuellen Neigungen zu befriedigen. Obwohl einige Mädchen Eltern, Trainern und anderen Erwachsenen von unangenehmen „Untersuchungen“ im Genitalbereich berichtet hatten, wurden sie ignoriert und ihre Hilferufe überhört, der Täter konnte sich ungestört weiter vergreifen. „Hätte über die Jahre auch nur ein Erwachsener zugehört und den Mut und den Charakter gehabt zu handeln, wäre die Tragödie vermeidbar gewesen. Ich und viele andere hätten Sie nie getroffen“, schleuderte eine von mehr als 160 betroffenen Frauen dem Täter vor Gericht entgegen. Die Leitung der Sportuniversität, an der die Mädchen trainierten, hatte zwar eine Untersuchung eingeleitet, war aber zum Ergebnis gekommen, es gebe nicht genügend Beweise. Dabei war eine der Merkwürdigkeiten, dass der Arzt seine Patientinnen oft alleine sah, statt sie, wie es eigentlich Praxis ist, im Vier-Augen-Prinzip in Gegenwart einer Kollegin oder Krankenschwester zu untersuchen. Entsprechend hagelt es jetzt wütende Vorwürfe. Der Vorstand des US-Turnverbands ist bereits zurückgetreten, weitere Rücktritte dürften folgen.

Zuhören, ernstnehmen, handeln

„Ich habe meinen Mitarbeitern immer gesagt: Wenn ein Kind Dir etwas erzählt, das nach Kindeswohlgefährdung klingt, dann hör’ genau zu, frag’ nach“, betont Yolande Wagener, scheidende Leiterin des schulmedizinischen Dienstes im Gesundheitsministerium. Die Verbesserung der Früherkennung gefährdeter Kinder ist ihr ein besonderes Anliegen: Wagener war es, die die Wohlbefindlichkeitsstudie der Weltgesundheitsorganisation für Luxemburg koordinierte. Sie enthielt unter anderem anonymisierte Daten darüber, ob Kinder hierzulande Erfahrungen mit Missbrauch und Gewalt gemacht haben. Die dritte Veröffentlichung lässt auf sich warten, offenbar ist sie nicht unumstritten.

Die Schulmedizin steht an vorderster Front, wenn es darum geht, Misshandlungen aufzudecken. Mitarbeiterinnen bekommen immer wieder Fälle mit. Offensichtliche körperliche Verletzungen können Anzeichen von Misshandlungen sein, müssen es aber nicht. „Wenn ein Kind einmal blaue Flecken hat, dann muss das nicht per se bedenklich sein. Aber wenn es wiederholt verletzt ist, sollte man genau hinschauen“ mahnt Claude Janizzi.

Sexueller Missbrauch ist, entgegen weitläufiger Annahmen, selbst für geschulte Mediziner und Psychologen nicht immer leicht festzustellen: weil Täter Übergriffe tarnen und ihre Opfer massiv einschüchtern, aber auch weil nicht jeder Missbrauch sichtbare Wunden hinterlässt. „In etwa 15 Prozent der Fälle finden wir keine körperlichen Spuren“, berichtet Roland Seligmann. Ähnlich schwierig sei es, psychische oder emotionale Misshandlung zu entdecken. „Dabei kann sie ebenfalls gravierende Folgen für die kindliche Entwicklung haben“, betont der Kinderarzt. Seligmann ist Gründer von Alupse, eine Vereinigung von Pädiatern, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, traumatisierten Kindern zu helfen. Der Verein hat an einem Konzept für ein spezialisiertes Versorgungszentrum mitgeschrieben, das voraussichtlich noch dieses Jahr seine Türen öffnen und neben der medizinisch-psychologischen Erkennung von Gefährdungen des Kindeswohls therapeutische Soforthilfe für die Opfer anbieten soll.

Denn die unmittelbare Gefahr für Leib und Leben des Kindes ist das eine, das andere sind die schwerwiegenden psychischen und emotionalen Folgen, die Missbrauch und schwere Vernachlässigung auf ihr Leben haben können: Viele Kinder leiden unter dem posttraumatischen Belastungssyndrom, sind ängstlich und misstrauisch, sie entwickeln Essstörungen oder selbstverletzendes Verhalten, sind suizidgefährdet. Eine andere Turnerin in den USA brachte es im Gerichtssaal vor wenigen Tagen auf den Punkt: „Sexueller Missbrauch ist so viel mehr als ein verstörender körperlicher Übergriff. Er verändert den Lebensweg des Opfers grundlegend und dies zu tun, das Recht hat niemand.“

Lebenslange Folgen

Damit Übergriffe rechtzeitig erkannt und gestoppt werden können, kommt es auf ein reibungsloses Zusammenspiel an: wachsame Angehörige, empathisches Lehr- und Kindergartenpersonal, das zuhört und, bei begründetem Verdacht, die Behörden einschaltet. Die dann hoffentlich auch angemessen reagieren. Meistens geschieht der Missbrauch in der Familie, durch Vater(figuren), Mutter oder andere Angehörige. Nur in etwa sechs Prozent der Fälle kennen sich Täter und Opfer nicht. Täter gehen oft strategisch vor und erschleichen sich das Vertrauen des Kindes durch emotionale Zuwendung. Widersetzt es sich, versuchen sie es durch „wunde Punkte“, wie Gewissenskonflikte oder Abhängigkeiten, zu erpressen.

„Es gibt Berufe, die bergen ein erhöhtes Risiko für Übergriffe“, gibt Roland Seligmann zu bedenken. Dies seien erzieherische Berufe, aber auch Ärzte, Priester, Personal in Schulen und in Vereinen. Als Konsequenz aus den Missbrauchsskandalen der katholischen Kirche arbeitet das Erzbistum mit dem Erzbistum Trier an der Schulung ihres Personals zusammen. Der Trierer Bischof Stefan Ackermann leitet die Aufklärungsbemühungen der katholischen Kirche in Deutschland. Aber auch anderswo gibt es Möglichkeiten: In einer Grundschule erzählten Kinder im Rahmen des Aufklärungsunterrichts mit Pädagogen des Planning familial von auffälligem Betragen einer Lehrkraft. Die sexualpädagogisch geschulten Experten leiteten den Fall weiter an die Regionaldirektion. Derzeit ruht der Aufklärungsunterricht in den Grundschulen, weil Ministerium und Direktionen darauf bestehen, Klassenlehrer müssten im Unterricht präsent sein, etwas, das das Planning ablehnt. Dadurch fehlt ein Ort, an dem Schüler sich ohne Anwesenheit des Lehrpersonals vertrauensvoll austauschen können. Das Ministerium will den Leitfaden, der auf seiner Internetseite steht, zusätzlich auf Deutsch drucken und an alle Lehrkräfte verschicken. Zudem bietet das Weiterbildungsinstitut Ifen in Walferdingen Fortbildungen auf freiwilliger Basis an.

Wenn einer schläft

Ein Leitfaden, um Professionelle aus den unterschiedlichen Bereichen zu sensibilisieren, ist das eine. Ebenso wichtig sind Vorkehrungen auf institutioneller Ebene. Denn in Institutionen ist das Risiko von sexuellem Missbrauch höher als außerhalb. Wichtig sind deshalb eindeutige Prozeduren und Verantwortlichkeiten, um Missbrauch und Gefahrensituationen auch dort zu erkennen, respektive zu verhindern. Und entsprechendes Handeln: Im Fall des neunjährigen Jungen, der in Freiburg in Deutschland über Jahre von seiner Mutter und deren Freund missbraucht und über das Internet an weitere Täter verkauft worden war, hatten Familiengericht und Jugendamt Warnzeichen mehrfach ignoriert.

„Problematisch ist nicht nur, dass es Vorbehalte in der Bevölkerung gibt, über das Thema offen zu reden. Es gibt sie auch unter Professionellen“, mahnt Kinderarzt Seligmann. Manchen erscheint ein Verdacht so ungeheuerlich, sie wollen oder können sich Missbrauch von Kindern, zumal durch Angehörige, nicht vorstellen. Über die Tat wird oft erst dann geredet, wenn der Fall vor Gericht landet.

Auch über Prävention wird öffentlich wenig gesprochen. Wenn Kinder nichts über ihren Körper wissen, können sie keine Grenzen lernen. Deshalb ist Sexualaufklärung so wichtig: „Sie vermittelt Kindern wichtige Informationen über ihren Körper, eigene Grenzen und die anderer, über gute und schlechte Geheimnisse, und befähigt sie so und bestärkt sie darin, sollte sich etwas falsch oder nicht gut anfühlen, Nein zu sagen oder sich an eine Vertrauensperson zu wenden“, so der Sexualpädagoge und Therapeut Simon Görgen vom Planning familial. Von den US-Turnerinnen hatten viele die Untersuchungen zunächst erduldet: Weil der Arzt ihnen versichert hatte, seine „Behandlung“ sei notwendig und üblich, und sie selbst nicht einschätzen konnten, was sich für einen Arzt gehörte. Und was nicht.

Wie verhalten im Verdachtsfall?

Was ist Kindeswohlgefährdung? Schwere Vernachlässigungkörperliche und psychische Misshandlung sowie sexueller Missbrauch zählen allesamt zur Kindeswohlgefährdung. Misshandlung kann sowohl körperlich erfolgen durch Schläge VerbrennungenErtränken und anderes mehroder psychische Form annehmenetwa durch systematisches Kleinmachenübertriebene Leistungsanforderungenexzessive StrafenTerrorisierung oder Manipulation. Auch durch lautstarken gewalttätigen Streit der Elternden diese vor dem Kind austragen. Emotionale und ökonomische Ausbeutungetwa wenn Kinder Geld für die Familie verdienen müssensind in dem 40-seitigen Leitfaden ebenfalls beschriebender neben Kontaktadressen Fachliteratur und Rechtsquellen nennt.

Bei akuter Gefahr fürs körperliche Wohlbefinden sind in jedem Fall die gerichtlichen Autoritäten einzuschalten. Liegt ein Anfangsverdacht vorso rät der Leitfadendas Kind über mögliche Ursachen etwa von Verletzungen behutsam zu befragen und den Fall den Vorgesetzten zu melden. Ist sich jemand unsicherkann sie oder er sich mit Kollegen beraten oder externe Expertenwie die Psychologen und Medizinerinnen der Alupse oder der Schulmedizinzur Klärung hinzuziehen.

Auf jeden Fall gilt esRuhe zu bewahren und das Kind nicht direkt mit einem Verdacht zu konfrontierensondern es erzählen zu lassen und seine Schilderungen ernstzunehmen. Davonden mutmaßlichen Täter auf eigene Faust zu stellen oder zur Verdachtsklärung zu konfrontierenwird dringend abgeratenweil so der Druck aufs Kind zu noch mehr Verschwiegenheit durch den Täter möglicherweise steigt. Eigenständige Untersuchungen sind ebenfalls zu unterlassen. Beweisführung und Strafverfolgung ist Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft. Übereifer kann polizeiliche Aufklärung im schlimmsten Fall behindern. Schnelles Handeln ist bei mutmaßlicher Vernachlässigung von besonders verletzlichen Kindern unter drei Jahren geboten. Unterlassene Hilfeleistungzumal bei Schutzbefohlenenist strafbar.

Warnzeichen für Kindeswohlgefährdung können neben sichtbaren äußeren Verletzungen bestimmte Andeutungen und Erzählungen des Kindes selbst oder anderer Zeugen sein. Plötzliche Verhaltensänderungen und StimmungsschwankungenDepressionenAggressivitätAngst und Rückzugoder aber ein übertriebenes altersunangemessenes Interesse an Sexualität oder obszönem Redensowie somatische Erkrankungen können weitere Hinweise sein.

Als erste Meldung reicht ein Telefonanrufder schnellstmöglichst durch eine schriftliche Meldung ergänzt werden sollte. Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch entscheiden die Strafverfolgungsbehörden über die weitere Vorgehensweise. Dazu zählt meist eine medizinische Untersuchungum die Verletzungen festzustellendie von Spezialisten vorgenommen wird. Dies geschieht nurhat das Kind zuvor eingewilligt. Anschließend wird es von psychologisch geschulten Polizisten angehört. Manchmal bleibt als ultima ratio nurdas Kind zu seinem Schutz aus der Familie herauszunehmen.

Kinderdie missbraucht wurdensind traumatisiert. Deshalb ist es so wichtigdass es professionell begleitet wird und therapeutische Unterstützung erhält. Gerade weil es abhängig ist von Erwachsenen und diesen hilflos ausgeliefertsind schnelles Eingreifen und wirksamer Schutz vorrangig. ik

Ines Kurschat
© 2023 d’Lëtzebuerger Land