Konjunkturprogramm

Fata Morgana

d'Lëtzebuerger Land du 30.04.2009

„Sie können froh sein,“ sagt ein Beobachter, der nicht namentlich genannt werden will, „dass die Krise tiefer ist, als anfangs gedacht. Sonst wäre sie schon vorbei, bis die Konjunkturmaßnahmen auf den Weg gebracht sind.“ Anfang März hatte Staatsminister Jean-Claude Juncker das Konjunkturpaket vorgestellt, die Mitglieder der parlamentarischen Wirtschaftskommission werden sich diesen Donnerstag einen Teil seiner Anti-Krisen-Maßnahmen vornehmen. Darunter sind die Gesetzentwürfe 6003 und 6004, durch die Direkthilfen und staatliche Kreditgarantien für krisengeschüttelte Unternehmen möglich werden sollen – Programme, von denen prinzipiell alle Unternehmen in Schwierigkeiten profitieren können sollen. 

Die beiden Maßnahmen entsprechen den Gesetzesvorlagen zufolge einem Finanzvolumen von 515 bis 530 Millionen Euro. Eine Menge Geld und trotzdem nur knapp ein Sechstel von dem, was die Regierung den beiden Banken BGL und Dexia Bil zur Verfügung stellt. Hinzu kommt: Der Betrag ist fiktiv. Der Staat will Kreditgarantien bis zu einem Höchstbetrag von 500 Millionen geben; Geld, das er nicht auszugeben plant. Das Maximalvolumen für die Direkthilfen soll, so steht es in der Gesetzesvorlage, zwischen 15 und 30 Millionen Euro betragen. Und, auch das steht so in der Vorlage: In den Genuss dieser Finanzspritzen sollen zwischen 30 und 60 Unternehmen kommen. Dass die Regierung wenig Möglichkeiten hat, der Exportindustrie, wie Automobilzulieferern und Stahlproduzenten, zu helfen, wiederholt der Staatsminister, seit die internationale Nachfrage nach deren Produkten eingebrochen ist. Ob besagte Vorlagen allerdings tauglich sind, dem Rest der Luxemburger Realwirtschaft, also den nicht exportorientierten Unternehmen über die Krisenmonate zu hinweg zu helfen, darf bezweifelt werden.

So können sich nur Unternehmen, die vor dem Stichdatum 1. Juli 2008 nachweislich nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren, für eine Staatsgarantie bewerben oder einen Antrag auf einen direkten Zuschuss stellen. Ab dann aber muss das Unternehmen Probleme nachweisen können, sprich je nach Größe der Firma nicht mehr in der Lage gewesen sein, die Verluste zu decken, oder beispielsweise belegen können, dass sich in den vorherigen 12 Monaten die Hälfte des Firmenkapitals in Luft aufgelöst hat. Das schließt alle Firmen, die schon vor dem 1. Juli 2008 Probleme hatten, aus und dasmag logisch erscheinen. Wieso sollten öffentliche Gelder in schlecht geführte Firmen fließen, wenn diese, Krise hin oder her, strukturelle Probleme haben, könnte man argumentieren. Das Gegenargument könnte lauten: In Krisenzeiten fallen zu allererst die Firmen, die ohnehin schon am Wackeln sind. Und falls die Maßnahmen zum Ziel haben, zu verhindern, dass die Arbeitslosigkeit steigt, wäre es nicht sinnvoll, solchen Firmen Hilfe zu verweigern. Außerdem könnte auch das Stichdatum 1. Juli an sich problematisch sein, da in verschiedenen Branchen die Aktivität durchaus schon früher konjunkturell bedingt zurückgegangen sein dürfte. Dennoch haben sie nach der derzeitigen Vorlage keinen Anspruch auf Konjunkturhilfe. 

Da man nun beschlossen hat, nur Unternehmen unter die Arme zu greifen, die nachweisen können, das sich ihre finanzielle Situation ab dem Stichdatum ausreichend verschlechtert hat, können sich gesunde Unternehmen nicht für die Hilfen bewerben, wie der Staatsrat in seinem Gutachten hervorhebt. Er sieht deshalb das Prinzip der Gleichheit in Frage gestellt und bemängelt, dass gut geführte Unternehmen, deren Zahlungsfähigkeit nicht gefährdet ist, deren finanzielle Situation sich dennoch krisenbedingt verschlechtert, benachteiligt würden. Anders gesagt: Wer die vergangenen Jahre genutzt hat, um seine Firma gut aufzustellen, muss jetzt die eigenen Reserven aufbrauchen, um die schlechte Konjunktur durchzustehen, anstatt diese Gelder in die künftige Entwicklung zu investieren. Und muss dazu noch, wenn auch indirekt helfen, das Überleben der Konkurrenten mitzufinanzieren, die in der Vergangenheit keine Reserven angelegt haben.

Der Meinung ist auch die Handwerkskammer (CDM). Denn der oder die Minister, die über die Anträge auf Kreditgarantien oder Direkthilfen entscheiden, sollen dabei ein ganze Reihe von Kriterien berücksichtigen, darunter sowohl den strukturierenden Einfluss der Firmen auf die nationale Wirtschaft wie deren Antriebskraft in Sachen nationale oder regionale Wirtschaftsentwicklung. Das, befürchtet die CDM, schließt Handwerksbetriebe der kleinen bis mittleren Kategorie von vornherein aus. Denn gilt die Zahl der Beschäftigten als Kriterium, können wohl nur die allergrößten der heimischen Handwerksunternehmen, sprich eine handvoll Bauunternehmen, behaupten, einen strukturierenden Einfluss zu haben. Von künstlichem, subventioniertem Überleben der durch die Maßnahme bevorzugten Unternehmen schreibt die CDM in ihrem Gutachten über das Garantieprogramm. 

Sie schlägt im Gegenzug vor, dass der Staat die Mittel der brancheneigenen genossenschaftlichen Bürgschaftsstrukturen, der mutualités de cautionnement anhebt. Die könnten dann Groß und Klein helfen, Verluste auszugleichen. Das wäre gerechter, sagt Marc Gross, CDM-Direktionsmitglied, der darauf hinweist, dass die Großen der Handwerksbranche ohnehin von einer anderen Konjunkturmaßnahme profitieren: den vorgezogenen Infrastrukturarbeiten. Er begrüßt ausdrücklich das Gesetz, das Mittelstandsminister Fernand Boden bereits im Januar auf den Instanzenweg brachte und das eine höhere Bezuschussung von Firmen, die investieren, möglich machen wird. Gut findet er auch, dass die staatliche Förderbank SNCI künftig verstärkt Jungunternehmern helfen will, die bestehende Unternehmen übernehmen wollen. „Das sind fundamentale Zukunftsmaßnahmen“, sagt Gross mit Nachdruck. Dennoch gibt die CDM – genauso wie die Handelskammer, die auch Bedenken anmeldet – beiden Vorlagen ihre Zustimmung. So entsteht ein  Verdacht, den niemand offiziell bestätigen will. Nämlich der, dass die Kammern, Arbeitnehmerkammer inklusive, den Regierungsvorlagen herzlich wenig Charme abgewinnen können, diese aber abnicken, weil sie sich keinesfalls vorwerfen lassen wollen, diejenigen zu sein, die dringend gebrauchte Hilfspakete für Firmen in Not torpedieren.

Da hat der Staatsrat weniger Gewissenbisse. Die Gutachten zu beiden Vorlagen enthalten jeweils einen formellen Einspruch, weil sie vorsehen, dass die Programme mit einer geplanten Laufzeit bis Ende 2010, zwei Mal für ein Jahr verlängert werden können – per Reglement, ohne Parlamentsabstimmung. Seinem Gutachten zum Direkthilfeprogramm legte der Staatsrat ein fesselndes Sondergutachten bei. Darin zitieren die Weisen eine ganze Reihe internationaler Professoren, um die These zu stützen, dass die derzeitige Krise eigentlich eine notwendige Bereinigungsphase ist, in der die falschen Investitionsentscheidungen der Vergangenheit korrigiert werden. Daher seien Konjunkturpakete prinzipiell nicht sinnvoll, verlängerten den Krisenzustand und die durch entsprechende Bemühun­gen provozierte wirtschaftliche Erholung eine Fata Morgana. 

Fata Morgana ist allerdings ein gutes Stichwort, denn schaut man sich die Bedingungen an, unter denen der Staat in Bedrängnis geratenen Firmen Garantien gibt, kann man Sinn und Zweck der Maßnahme wirklich bezweifeln. Solche Garantien sollen, das hat man am Beispiel der Dexia-Gruppe gesehen, dazu dienen, die Kreditgeber, also die Banken, dazu zu veranlassen, einer Firma, der sie ansonsten kein Geld leihen würden, soweit zu vertrauen, dass sie es dennoch tut. Allerdings zählt die Gesetzesvorlage eine ganze Reihe von Situationen auf, in denen, falls sie eintreten, der Staat die Garantie zurückzieht. Dahinter mag die Fürsorge stecken, die im Umgang mit öffentlichen Geldern gebührlich ist. Der Staat will keine Firmen stützen, die sich nicht an die Spielregeln halten. Im Fall der Fälle räumt der Gesetzestext den Banken drei Monate Zeit ein, ihr Geld wieder einzutreiben, das Risiko kehrt damit zu den Kreditgebern zurück, der Anreiz der staatlichen Garantie fällt aus. Dabei ist der Anreiz für Firmen, sich um eine Garantie zu bewerben, ohnehin gering genug. Die kostet nämlich über die Laufzeit des garantierten Kredites hinweg 3,8 Prozent jährlich, obwohl je nach Firmengröße in den ersten Jahren Rabatte gewährt werden können. 

Das kommt die Unternehmen, die ohnehin noch die Kreditzinsen zahlen im Endeffekt ziemlich teuer zu stehen. So teuer, dass Cargolux-CFO David Arendt es sich kürzlich nicht verkneifen konnte anzumerken, zur Finanzierung der neuen Flotte biete ihm die US-amerikanische Förderbank deutlich günstigere Bedingungen als der Luxemburger Staat. Das mag zwar auch damit zu tun haben, dass Cargolux amerikanische Flugzeuge kauft, die Feststellung bleibt: Attraktiv sind die Bedingungen nicht. Zumal, wie die CSL bemängelt, die Firmen belegen müssen, nichts in ihren Refinanzierungsbemühungen unversucht gelassen zu haben, ohne dass definiert wird, was das alles beinhaltet. 

Marc Meyers, Fiduciaire Générale, sieht das eher als Indiz dafür, dass die Gesetzgeber versuchen, die Bedingungen möglichst flexibel zu halten. Zusammen mit den Unterenehmensberatern von Deloitte werden die Buchhalter in den kommenden Tagen eine neue Kampagne starten. Das Ziel: Auch Kleinstunternehmen zu den ihnen zustehenden staatlichen Fördermitteln zu verhelfen. Damit meint er – wie Gross auch – aber vor allem auch solche Programme, die schon vor dem Konjunkturpaket bestanden, zum Beispiel Investitionszuschüsse und Umweltprämien. Ein Team von acht Leuten stellen sie bereit, die nun aufgrund der geleisteten Vorarbeit in der Lage sein sollen, innerhalb eines Gespräches erkennen zu können, für welche Förderung ein Unternehmen sich qualifizieren kann oder nicht. Wer will, kann sich dann auch noch durch die Antragstellung und die Genehmigungsprozedur begleiten lassen – oder sich den Bürokraten allein stellen. Alles, wie Meyers verspricht, zu einem Honorar, das auch Mikrounternehmen verkraften können. 

Er findet es nicht verwerflich, die Geschäftswelt dazu anzuregen, sozusagen das Maximum an öffentlichen Geldern für sich herauszuschlagen. „Diese Fördermittel stehen ihnen ja zu“, wehrt er sich gegen einen solchen Vorwurf. Die meisten KMU würden von den Anteilseignern geführt, die wenig Zeit hätten, sich um solche Anträge zu kümmern, und deswegen gegenüber größeren Firmen das Nachsehen hätten. In diesem Punkt will die Fiduciaire Générale Abhilfe schaffen. Ob mit oder ohne deren Hilfe: Firmen, denen es nicht schlecht genug geht, um sich für die Konjunkturmaßnahmen zu bewerben, täten gut daran, in Vorbereitung auf die Nachkrisenzeit und im Sinne des fairen Wettbewerbs zu prüfen, auf welche Gelder sie Anspruch erheben können. 

Michèle Sinner
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