ZUFALLSGESPRÄCH MIT DEM MANN IN DER EISENBAHN

Surplusmacherei im Virus-Krieg

d'Lëtzebuerger Land du 16.04.2021

Am 17. März lieh der Staat mittels einer Schuldverschreibung 2,5 Milliarden Euro. Bei einem negativen Zinssatz von -0,045 Prozent bringt ihm das jährlich 1,25 Millionen Euro ein. Vier Tage später sprach Arbeitsminister Dan Kersch auf dem LSAP-Kongress über die sozialen Folgen der Corona-Seuche. Seine Ausführungen gipfelten in der Ankündigung: „D’Sozialiste stellen ower och fest, datt et der gëtt, déi duerch d’Kris gewannen. Dofir seet d’LSAP kloer jo zur Aféierung vun enger selektiver Corona-Steier fir Krisegewënner. Wann déi net kënnt, gëtt et fir déi Jonk deier, ganz deier.“

Der Minister wollte daran erinnern, dass die wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Corona-Seuche bisher auf Pump gelöst wurden. Bei den Wahlen in zwei Jahren werden CSV und ADR die unbedeutende Staatsschuld von 18,5 Milliarden Euro zum Skandal aufbauschen. Damit entschieden wird, wer für sie aufkommen soll. Der Minister will nicht mit einer Neuauflage des 2014 von DP, LSAP und Grünen beschlossenen Impôt d‘équilibrage budgétaire in den Wahlkampf ziehen. Er will die Steuer diesmal selektiver. Beamte, Angestellte, qualifizierte Arbeiter, die Wahlklientel der LSAP, sollen verschont bleiben.

Umgehend sprangen die üblichen Lobbyisten in die Bresche, um die Geschäftsinteressen der „Krisegewënner“ zu verteidigen. Koalitionspartner distanzierten sich, Parteikollegen zierten sich. Dabei ist eine Corona-Steuer auch ein Vasalleneid auf das Maastrichter Haushaltsdogma und das von DP-Finanzminister Pierre Gramegna beschworene Triple-A. AAA bescheinigt die Konformität der Staatsschuld zu den Wünschen der Banken und Investitionsfonds, auch „Finanzmärkte“ genannt. Das Bekenntnis reiht sich in die sozialdemokratische Tradition ein, Umverteilung zu versprechen, um nicht von der Verteilung reden zu müssen.

Immer wieder wird der „Krieg gegen das Virus“ beschworen. Die Idee einer „Corona-Steier fir Krisegewënner“ knüpft an die Kriegsgewinnlergesetze vom 24. August 1917 und 26. September 1945 an. Zugrunde liegt die Überlegung, dass verschiedene Wirtschaftszweige während der Seuche Waren und Dienstleistungen liefern, nach denen infektionsbedingt eine gestiegene Nachfrage herrscht: Comptoir pharmaceutique, Netflix, Cactus, Amazon, Laptops, Logistik, Klopapier... Dadurch steigen ihr Umsatz und ihre Preise. Sie halten dies für den Ausdruck dynamischen Unternehmergeistes auf einem effizienten Markt. Andere, wie der Arbeitsminister, sehen darin die unmoralische Ausnutzung einer Notlage.

Eine Corona-Steuer soll Teile dieser Extraprofite abschöpfen. Damit wäre sie die Kehrseite der „Corona-Negativsteuer“. Als solche fungieren die Zuschüsse, die Branchen wie das Gaststätten- und Schaustellergewerbe erhalten, wenn sie ihr Kapital wegen Zwangsschließungen nur unterdurchschnittlich verwerten können.

Anders als die Gegner einer Corona-Steuer behaupten, wäre die technische Umsetzung einfach. Die Gesetze von 1917 und 1945 definierten den Kriegsgewinn eines Unternehmens als Differenz zwischen dem Einkommen der Kriegsjahre und dem Einkommen der unmittelbaren Vorkriegsjahre. 1917 wurde der entsprechende Steuersatz auf das Drei- bis Achtfache des regulären Mobiliarsteuersatzes festgelegt, 1945 zog das Steueramt zwischen 50 und 80 Prozent des Einkommensanstiegs ein.

Wenn Surplusmacherei per Gesetz für unmoralisch erklärt wird, befürchten ihre Verfechter einen Präzedenzfall: Heute wäre es unmoralisch, Situationen wie die Corona-Seuche privilegiert auszunutzen, um einen Extraprofit über der allgemeinen Durchschnittsprofitrate zu erzielen. Morgen könnte es schon unmoralisch erscheinen, für Grundstücke in privilegierten Lagen höhere Mieten zu verlangen. Gehört dann auch die Differentialrente in der Groussgaass als Surplusprofit wegbesteuert?

Romain Hilgert
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