Die Privilegien des Ersten Stands. Oder: Warum Pfarrer Wohnungen zu freundschaftlichen Preisen erhalten

Häuserkampf

d'Lëtzebuerger Land du 25.10.2019

Kammerspiel Er greift sich an die Brille. Rückt seinen Stuhl etwas näher an den Tisch. Blick in die Notizen. Blick zu Bürgermeister Jean-Paul Schaaf. Erneuter Blick zu den eigenen Notizen. Dann legt er los.

Abbes Jacoby hat auf diesen Moment hingearbeitet. Er hat sich Rückendeckung vom Innenministerium geholt, die Presse informiert und die Angelegenheit in die sozialen Medien getragen. Nun will er zuschlagen.

Der grüne Rat der Gemeinde Ettelbrück hält es für eine grobe Ungerechtigkeit und ein Vergehen, dass die Gemeinde Pfarrer Maurice Péporté das herrschaftliche Pfarrhaus von rund 220 Quadratmetern zum Vorzugspreis von 400 Euro monatlich vermietet hat. Insbesondere deshalb, weil am selben Tag, vom selben Gemeinderat eine deutlich kleinere Wohnung von 100 Quadratmetern für rund 1 200 Euro an eine alleinstehende Frau mit zwei Kindern vermietet wurde. Handelt es sich bei dieser Frau um eine Bürgerin zweiter Klasse? Oder umgekehrt: Wird der Pfarrer etwa bevorzugt behandelt – muss man sich trotz Säkularisierung mit einer Verlängerung der Privilegien des früheren Ersten Standes durch die Hintertür abfinden? Nichts würde diese Ungerechtigkeit „à la tête du client“ im Jahre 2019 rechtfertigen.

Jean-Paul Schaaf winkt ab. „Ein sehr schönes Referat haben Sie uns hier vorgetragen, Herr Jacoby, aber machen Sie sich keine Sorgen.“ Alles habe seine Richtigkeit, die Sache sei längst geregelt.

Doch Jacoby ist noch nicht fertig. Er fragt sich, woher diese Begünstigung rührt, spricht von „Favoritismus“. Warum gewährt man dem Pfarrer eine „Dienstwohnung“, obwohl er doch nicht im offiziellen Dienst der Gemeinde steht und das getrennte Verhältnis von Öffentlichkeit und Kirche qua Gesetz geregelt ist. Auch das Innenministerium habe diese ungleiche Behandlung in einem ministeriellen Schreiben gerügt. Aber er hat mittlerweile eine andere Erklärung, so Jacoby.

„Passen Sie jetzt genau auf, was Sie sagen!“, sagt Schaaf mit drohendem Zeigefinger.

Jacoby erinnert sich daran, dass ältere Menschen von ungewöhnlichen Hausbesuchen des Pfarrers kurz vor den Kommunalwahlen 2017 erzählten. Von Hausbesuchen, bei denen Maurice Péporté eindringlich für die CSV Wahlwerbung machte. Er glaubt, so Jacoby, der Pfarrer habe vom Bürgermeister einen Freundschaftspreis erhalten, nicht für geleistete Dienste an der Allgemeinheit, sondern für CSV-Dienste, so die Schlusspointe in Jacobys Plädoyer.

Schaaf sackt nach hinten in seinen Sessel. „Ich bin platt.“ Der Bürgermeister ist mittlerweile zum Du gewechselt, unterstellt Jacoby „Fantastereien“ und beschuldigt ihn, in einem „anderen Universum zu leben“. Dann rappelt er sich wieder auf, gewinnt an Fassung: „Das sind grobe Vorwürfe, ich hoffe, Sie haben die Konsequenzen bedacht.“ Die üble Geschichte habe dem Pfarrer übrigens schwer zugetragen. Der Mann fühle sich sehr gekränkt. „Dir braucht Iech guer net ze mengen, Här Jacoby!“ Jacoby schüttelt den Kopf, die anderen Räte blicken zu Boden. Stille.

Pars pro toto Was sich wie ein Kammerspiel einer eher mittelmäßigen Dürrenmatt-Komödie liest, hat sich mittlerweile zu einer nationalen Angelegenheit weit über die Grenzen Ettelbrücks hinaus entwickelt. Die grundlegende Frage, die hinter der Lokalposse steht: Wie halten die Gemeinden es mit den Pfarrhäusern?

Es war eines der großen Anliegen der ersten blau-rot-grünen Dreierkoalition, die eherne Verbindung zwischen Staat und Kirche in Luxemburg zu trennen. Bereits kurz nach Beginn der Legislaturperiode gab es 2014 Gespräche zwischen Regierung und Bistum. Das Ziel: Die eigenständige Finanzierung der Kirche zu klären, den Religionsunterricht abzuschaffen und die Struktur der Kirchenfabriken, die über die geistlichen Besitztümer lokal walteten, durch einen nationalen Kierchefong zu ersetzen. Die Regierung konnte alle drei Anliegen bis zu den Wahlen 2018 umsetzen und die Trennung von Staat und Kirche erfolgreich in der eigenen Bilanz aufführen.

Mit dem Gesetz von 2016 wurde das napoleonische Dekret von 1809 abgeschafft, wonach die Gemeinden dem Pfarrer eine Dienstwohnung stellen mussten. Der Pfarrer war nun ein Bürger wie jeder andere auch. Was jedoch genau mit den Pfarrhäusern geschehen sollte, klärt das Gesetz nicht. Diese Frage wurde auch nicht durch das Gesetz von 2018 geklärt über die Schaffung des Kierchefongs und die Besitztümer des Bistums. Hier wird lediglich aufgeführt, welche Kirchen, Kapellen und sonstigen Gebäude in staatlicher oder in geistlicher Hand sind. Zudem werden im Gesetz die unterschiedlichen Konventionen festgehalten, die zwischen Staat und Kirche geschlossen wurden. So wird eine Kirche in kommunalem Besitz für eine Betrag zwischen 1 000 und 2 500 Euro jährlich an das Bistum vermietet. Auch die Miete für die Kathedrale Notre-Dame in bester Lage in der Hauptstadt beträgt laut Gesetz jährlich lediglich rund 2 500 Euro. Über die Pfarrhäuser schweigt das Gesetz allerdings.

Für manche Juristen besteht deshalb ein Interpretationsspielraum für die Gemeinden. Es liege im Ermessen der kommunalen Autonomie zu entscheiden, zu welchem Preis sie ihre Gebäude vermieten wollen. Tatsächlich scheinen viele Gemeinden den Status Quo der Vortrennungszeit einfach weitergeführt zu haben oder fordern lediglich einen Freundschaftspreis weit unter dem Marktpreis.

So etwa in Mersch. Bei beiden Pfarrhäusern einigte sich der Gemeinderat auf eine Monatsmiete von jeweils zwischen 500 und 1 000 Euro, wie Bürgermeister Michel Malherbe (DP) mitteilt. In Echternach wohnt der Pfarrer in der Rue de la Montagne noch umsonst und in vielen weiteren ländlichen Gemeinden soll es laut einem regierungsnahen Juristen ähnlich sein. Viele Gemeinden haben die Pfarrhäuser für einen symbolischen Euro an die Kirchen abgetreten oder vermietet. Wie es in der Stadt Luxemburg aussieht, ist unklar. Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) wollte in einer Ratssitzung im Juli auf eine entsprechende Frage von Politiker François Benoy (Grüne) keine Zahlen nennen und reagierte auch nicht auf eine Anfrage des Land.

Doch es gibt auch andere Fälle. In Steinsel und Niederanven wurde der übliche Marktpreis als Miete aufgerufen ebenso wie in vielen Südgemeinden. In Betzdorf hausiert der Pfarrer für rund 1 300 Euro in einem neurenovierten Bauernhof, was noch geradeso am unteren Rand des reellen Mietwerts angesehen werden kann.

Mixed messages Dabei hat Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) eigentlich eine klare Position zu den Pfarrhäusern. Über ihre Pressestelle lässt sie mitteilen, dass Pfarrer wie alle anderen Bürger auch behandelt werden müssen. Pfarrer stehen in keinem öffentlichen Arbeitsverhältnis. Sie leisten auch keinen offiziellen Dienst für die Gemeinde. Und es gibt demnach auch keinen Grund, sie bevorzugt auf dem Wohnungsmarkt zu behandeln, geschweige denn, ihnen Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Damit unterstreicht die Ministerin nochmals mit Nachdruck das juristische Schreiben des Innenministeriums an die Gemeinde Ettelbrück, wonach der Grundsatz der Verfassung gelte: „Les luxembourgeois sont égaux devant la loi.“

Allerdings bleibt fraglich, wie ernsthaft Bofferding sich tatsächlich in die kommunalen Angelegenheiten einmischen will. Denn der Ettelbrücker Gemeinderat hat das Schreiben getrost ignoriert und den Vorschlag, objektive Kriterien für Gemeindeimmobilen zu erstellen, abgelehnt. Spezifische Kotrollen in Gemeinden will man nicht durchführen, heißt es aus dem Innenministerium, Sanktionen werde es auch nicht geben. Yves Wengler (CSV), Bürgermeister von Echternach, hat zudem zumindest Mixed messages aus dem Innenministerium erhalten. Das Pfarrhaus in der Rue de la Montagne in Echternach steht laut Auffassung des Bürgermeisters im Besitz der Gemeinde, laut Bistum gehört es jedoch der katholischen Kirche. Wengler führt an, dass die Gemeinde das im Zweiten Weltkrieg zerstörte Gebäude neu errichtet und 2017 für 182 000 Euro renoviert hat. Aber der Bürgermeister ist bereit, das Haus mitsamt Grundstück mittels eines langfristigen Pachtvertrags für einen symbolischen Euro an das Bistum zu übergeben. Das Innenministerium hat sich bei einem Treffen im September mit dieser freundschaftlichen Lösung einverstanden erklärt.

Tatsächlich gibt es wohl wenig Argumente für eine bevorzugte Behandlung der Pfarrer gegenüber anderen Bürgern in der Wohnungsfrage. Sollte sich jemand benachteiligt fühlen und die Angelegenheit vors Bezirksgericht bringen, hätten die Pfarrer wohl das Nachsehen, so die Auffassung gleich mehrerer Juristen.

Und wie sehen die Pfarrer es selbst oder das Bistum? Alle Anfragen des Land bezüglich der Pfarrhäuser blieben von der katholischen Kirche unbeantwortet.

Pol Schock
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