Jugendschutz

Umkämpfte Wachablösung

d'Lëtzebuerger Land du 17.11.2005

"Ich finde den Vorwurf lächerlich. Punkt. So lächerlich, dass ich dazu eigentlich nichts zu sagen habe." Mill Majerus, Regierungsberater des Familienministeriums, ist empört. Vier Wochen ist es her, dass der Feierkrop den ministeriellen "Avant-projet de loi relative à la protection sociale des enfants" entdeckt hat. In Fachkreisen zirkuliert der Text seit dem Frühjahr, so dass man geneigt ist, den - sehr einseitigen - Bericht des Satireblatts mit einem Achselzucken zur Kenntnis zu nehmen. Wäre darin nicht ein Vorwurf enthalten, der es in sich hat. Anders als ihre Verfasser beteuern, dient die Gesetzesreform angeblich nicht dem besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen, sondern vor allem und in erster Linie den Interessen von Caritas und CSV. Das behauptet nicht nur der anonyme Feierkrop-Autor, sondern der Direktor des Jugendgerichts Alain Thorn in einem Gutachten zum Ge-setzesvorentwurf: "L’intérêt direct, propre, du parti chrétien social à imposer cette réforme est double. Elle lui permet d’une part de fidéliser la Caritas dont le soutien moral, électoral et probablement financier lui sont précieux. Cette réforme lui permet, d’autre part, d’acquérir une position de force, susceptible de ‚faire impression’ grâce au pouvoir qui lui reviendra en fait, indirectement, dans le processus de décision et à la quantité impressionnante d’informations qui lui reviendront concernant la vie privée et familiale de beaucoup de gens." Eine solche Position der Stärke, so heißt es im richterlichen Avis weiter, sei für die Christlichsozialen und den Wohlfahrtsverband interessant, aber "parfaitement illégitime et condamnable au regard de l’intérêt général". Scharfe Geschütze in einem Streit, der schon Monate, wenn nicht Jahre andauert. So lange nämlich wird bereits darüber gerungen, ob und wie sich der Jugendschutz hier zu Lande verbessern lässt. Der Vorentwurf des Familienministeriums ist das aktuellste Ergebnis dieser Kontroverse. Er soll die Zuständigkeiten zwischen Justiz und Sozialarbeit neu regeln. Bislang landeten sämtliche Kinderrechtsverletzungen, die von Lehrern, Nachbarn, Sozialarbeitern oder von den Familien selbst angezeigt wurden, auf den Schreibtischen der Jugendrichter. Ginge es nach dem Familienministerium, soll sich das bald ändern: Ein aus Experten zusammengesetztes "Office national de l’enfant" (ONE) würde sich zunächst mit den angezeigten Problemfällen befassen. Seine Aufgabe wäre es, geeignete Projekte - Therapieangebote, erzieherische Maßnahmen, Heimunterbringungen - für die Betroffenen zu benennen, sie mit den Eltern und Kindern gemeinsam zu diskutieren und über ihre Umsetzung zu wachen (siehe d’Land vom 16. Juni 2005). Die Gerichte hingegen würden künftig nur noch bei gravierenden Rechtsverletzungen einschreiten, etwa, wenn ein Kind misshandelt oder sexuell missbraucht wird und deshalb dringend aus der elterlichen Wohnung herausgenommen werden soll. "Déjudiciarisation" nennt das Ministerium den Ansatz, der zudem zum Ziel hat, die Zahl richterliche Heimeinweisungen zu reduzieren. Zurzeit werden zwischen 80 und 90 Prozent aller Einweisungen in Luxemburg von den Gerichten veranlasst. Oft müssen Eltern als Konsequenz ihr Sorgerecht den Heimleitungen übertragen, eine Praxis, die nicht nur Luxemburger Experten, sondern auch die Kinderkommission der Vereinten Nationen massiv kritisiert. Sie empfahl der luxemburgischen Regierung in ihrem Länderbericht 2003, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die elterlichen Rechte und die Eltern-Kind-Beziehung besser zu schützen, "die Revision bestehender Gesetz eingeschlossen". Was viele Sozialarbeiter und Psychologen nun als "überfälligen Paradigmenwechsel" begrüßen und in  Belgien, Deutschland, Frankreich längst Realität ist, stößt bei den örtlichen Gerichten jedoch nicht auf Gegenliebe. In seinem 20-seitigen Gutachten warnt Jugendrichter Alain Thorn eindringlich vor der Einführung eines solchen Amts. Er spricht im Gegenzug von einer "exécutivisation" der Jugendgerichtsbarkeit und einer "Missachtung" des für den Rechtsstaat fundamentalen Prinzips der Gewaltentrennung. Die Begründung: Laut Artikel 12 des Vorentwurfs müssten Heime, um vom Staat anerkannt zu werden, mit dem Ministerium und dem ONE kooperieren. Des Weiteren wären sie verpflichtet, Kinder und Jugendliche nur dann aufzunehmen und zu betreuen, wenn deren Einweisung mit dem vom ONE verfassten, individuellen Entwicklungsplan vereinbar ist. Was aber, wenn die Anweisung des Gerichts an die Einrichtung und die des ONE sich widersprechen? Weil die Heime von staatlichen Geldern abhängen, hätten sie, so argumentiert der Richter, ein existenzielles Interesse daran, im Konfliktfall eher den Vorgaben des Jugendamts zu folgen. Dies umso mehr, als das ONE ihrem Geldgeber, dem Familienministerium, direkt unterstellt ist. Von einem unabhängigen Expertengremium, wie es der Gesetzesvorentwurf verspricht, könne keine Rede sein. Vielmehr gehe es darum, richterliche Entscheidungen nach den Wünschen des Familienministeriums zu beeinflussen, und die Justiz zu entmachten. Das aber weist Mill Majerus weit von sich: "Wir haben eher den Eindruck, dass wir die Richter derzeit missbrauchen, weil andere Strukturen im Vorfeld fehlen." Nicht Kompetenzverlagerung, sondern "mehr Trennschärfe" zwischen richterlichen und sozialarbeiterischen Aufgaben seien Sinn und Zweck des ministeriellen Vorschlags. Das geltende Jugendschutzgesetz werde "mit keinem Punkt und keinem Komma" in Frage gestellt, versucht Majerus zu beschwichtigen und gibt sich "überrascht" über die massive Kritik seitens der Gerichte. Wirklich glaubhaft ist sein Erstaunen aber nicht. In einer interministeriellen Arbeitsgruppe von Familienministerium und Justizministerium zur Reform des Jugendschutzgesetzes hatte der jetzige Kompetenzstreit zwischen Justiz und Verwaltung bereits erste Schatten geworfen. Während das Familienministerium auf einen tief greifenden Wandel im Jugendschutz drängte und schon damals die "déjudiciarisation" sowie die Schaffung einer außergerichtlichen Kontrollinstanz forderte, hielt die Gegenseite am bestehenden System fest. Durchgesetzt haben sich damals die Reformgegner: "Nous déconseillons avec force un transfert du pouvoir de décision des autorités judiciaires à une autorité administrative", steht in dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe vom August 2002, in dem auf die Gefahren für das Prinzip der Gewaltentrennung hingewiesen wird. Pikant ist: Das Dokument unterzeichneten auch die Vertretern des Familienministeriums, darunter Mill Majerus. Kein Wunder also, dass der neuerliche Vorstoß insbesondere von der Justiz, deren Vertreter den antireformerischen Kurs jener Arbeitsgruppe bestimmten, als Affront empfunden wird. Bei einem weiteren Treffen zwischen Familienministerium, Justizministerium und Jugendgerichtsbarkeit im Spätsommer dieses Jahres spitzte sich der Streit zu. Insidern zufolge soll das Klima insbesondere zwischen Majerus und Thorn "sehr hitzig" gewesen sein. Wohl nicht umsonst gelten beide als eigensinnige und machtbewusste Einzelgänger. Vor allem die indirekte Kritik an der Arbeit der Gerichte kommt nicht gut an. Es sei gar nicht erwiesen, dass die Luxemburger Richter zu viele Kinder in Heimen platzieren, ist von den Betroffenen zu hören. Die Tatsache, dass sich Eltern über richterliche Entscheidungen beschwerten, wird eher als Beweis für die eigene Unabhängigkeit und die Verteidigung der Kinder-rechte gewertet denn als möglicherweise fehlerhaftes oder einseitiges Urteil. Dabei kritisiert auch das Ombudskomitee für Kinderrechte in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht den weit reichenden Einfluss der Justiz und fordert, diesen auf schwere Fälle von Kinderrechtsverletzungen zu beschränken. Vor diesem Hintergrund wirkt sich besonders nachteilig aus, dass das Familienministerium in seinem 30-seitigen Vorentwurf es schlichtweg versäumt hat, all jene Fakten zu sammeln und aufzuführen, die für die Schaffung eines Jugendamts sprechen. Auch wenn es sich um einen Vorentwurf handelt, ein Ministerium, das einen - vielleicht berechtigten - Paradigmenwandel anstrebt, sollte, so darf man erwarten, diesen von Beginn an gut vorbereiten und plausibel begründen können. Wer außerdem auf die Kernfrage, warum im Text nicht ausdrücklich steht, welcher der beiden Instanzen - der Justiz oder dem ONE - die letzte Entscheidung in Konfliktfällen zusteht, lapidar antwortet: Das sei so "evident", dass es nicht im Gesetz zu stehen brauche, der darf sich nicht wundern, wenn seinem Ansinnen misstrauisch begegnet wird. Hinter vorgehaltener Hand kritisieren selbst Befürworter den Text als "nachlässig", "zusammengebastelt" und teilweise "von wenig Sachkenntnis getrübt".  Zweifel an der Offenheit der Justiz, einen neuen "modus operandi" zu finden respektive den bisherigen genauestens zu überprüfen, sind allerdings ebenfalls angebracht. Obwohl Thorn im Gespräch mit dem Land eine gerichtsinterne Lösung als Alternative zu den ministeriellen Vorschlägen begrüßt - in der Arbeitsgruppe von 2002 wollten die Vertreter der Justiz nichts davon wissen. So wurde der Vorschlag, ähnlich wie in Frankreich, geschulte Assessoren und Gutachter einzuführen, die dem Gericht bei seinen Entscheidungen beratend zur Seite stehen, als „unangebracht“ abgeschmettert: Damit sei eine Öffnung der Gerichtsbarkeit gegenüber Personen verbunden, die nicht Berufsrichter sind, so die Begründung. Im vom Justizminister vor über einem Jahr hinterlegten Gesetzentwurf zur "modification relative à la protection de la jeunesse" wird, ungeachtet aller nationalen und internationalen Kritik, am automatischen Entzug des elterlichen Sorgerechts bei einer dauerhaften Heimeinweisung grundsätzlich festgehalten, nur bei längerem "Heimurlaub" kann sie zeitweilig zurück übertragen werden. So gesehen, fällt es schwer, den Vorstoß des Richters entgegen anders lautenden Beteuerungen als "reine Gewissensfrage" oder als echten Wunsch nach einer sachlich geführten Prinzipiendiskussion zu interpretieren. Mit dem Vorwurf einer Interessenvermischung scheint die endgültige Eskalation vielmehr bewusst herbeiprovoziert. Wohl damit eine missliebige grundlegende Reform des Jugendschutzes nicht eines Tages doch noch Wirklichkeit wird. Dass die Caritas im Wohlfahrtsgeschäft ein Quasi-Monopol innehat, ist nichts Neues. Auch Gerüchte, die CSV schöbe dem Verein unter der Hand Aufträge zu, machen immer wieder mal die Runde, vor allem bei den Satirikern des Feierkrop. Dass die Partei Gesetze für bevorzugte katholische Einrichtungen maßschneidert, wurde so bisher allerdings noch nicht behauptet. Und bleibt trotz richterlichem Avis vorläufig unbewiesen. Zumal sich auch verschiedene Heime über die geplante Kontrolle durch ein Jugendamt überhaupt nicht erfreut zeigen. Bleibt zu hoffen, dass die öffentliche Grundsatzdiskussion bei einem so wichtigen Thema dennoch kommt - vielleicht, wenn auch die Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft und anderer Justizvertreter vorliegen.

Ines Kurschat
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