Energieeffizienz von Nutzgebäuden

Wo geht‘s zur Passkontrolle?

d'Lëtzebuerger Land vom 25.02.2010

Eigentlich sollte die großherzogliche Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden, die den Energiepass für Nutzgebäude eingeführt hätte, am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Ist sie aber nicht. Irgendwann innerhalb dieses Jahres soll es soweit sein. Genaues kann oder will niemand sagen. Die Ursachen für die Verzögerung und für die Verschwiegenheit sind wahrscheinlich in dem Gutachten zu finden, das der Staatsrat Mitte Dezember verabschiedete. Es geht darum, Ungereimt-heiten zwischen der geplanten Verordnung und der EU-Direktive, die sie umsetzt, beziehungsweise der Kommodo-Gesetzgebung zu glätten. Zwar räumt die Direktive den Mitgliedstaaten das Recht ein, Industriegelände aus dem Anwendungsbereich der Energie­effizienz-Gesetze auszuklammern. Doch „Industriegelände“ übersetzten die Autoren der Verordnung mit „Industriegebäude“. Ein erheblicher Unterschied, meint der Staatsrat. Deswegen müsse geklärt werden, für welche Gebäude nun ein Energiepass erstellt werden muss und für welche nicht. Aber auch, weshalb der Gesetz-geber die Industrie überhaupt ausklammern will, „wenn Privatpersonen zweimal zur Kasse gebeten würden“, als Wohnungs­eigentümer und als Steuerzahler, sprich Eigentümer staatlicher Immobilien. Zudem werden Gebäude ausgenommen, die Installa­tionen beherbergen, welche durch die Kommodo-Regeln strenge­ren Umweltauflagen unterliegen. Der Staatsrat sieht nicht ein, weshalb Gebäude mit Kommodo-Installation anderen Energieeffizienz-kriterien unterworfen werden sollen als solche ohne.

Alarmiert sind die Weisen aber vor allem über den Artikel, der Haftstrafen von zwischen acht Tagen und zwei Monaten einführen soll. Für alle Eigentümer von Immobilien, egal ob Nutz- oder Wohnobjekte, die beispiels-weise ihren Baugenehmigungsanträgen keine oder mangelhafte Energiepässe beilegen. Laut Verordnungsvorlage, so das Gutachten, riskierten sogar die Entscheidungsträger der für das Ausstellen der Genehmigungen zuständigen Behörden Haftstrafen, wenn Fehler vorkommen. Der Minister, der dafür zuständig ist, die Regeln für das Ausstellen der Pässe zu definieren und mit-zuteilen, ebenfalls. Das ist derzeit Wirtschaftsminister Jeannot Krecké (LSAP). Seine Beamten dürften nun mit Hochdruck an einer verbesserten Vorlage arbeiten, die nicht nur ihrem Vorgesetzten einen eventuellen Gefängnisaufenthalt ersparen wird, sondern auch Bestand vor der Justiz haben kann. Auch daran zweifelt der Staatsrat, weil der 70 Seiten umfassende technische Anhang auf Deutsch veröffentlicht werden soll, Luxemburger Gesetze aber in französischer Sprache zu verfassen sind. Bis diese Probleme geklärt sind, gibt es einstweilen keinen Energiepass für Zweckgebäude.

Wer aber im Hinblick auf die Klimaziele den Energiebedarf von Nutzimmobilien ganzheitlich reduzieren will, sollte sich ohnehin zusätzlich auf Zertifizierungsmethoden für nachhaltige Baupro-zesse konzentrieren. Denn, so erklärt Daniel Koster, Mitarbeiter des Centre de ressources des technologies pour l’environnement (CRTE) das zum CRP Henri Tudor gehört, der Energiepass setzt sich ausschließlich mit der Nutzungsphase von Gebäuden aus-einander, also damit, wie viel Energie verbraucht wird, während sie betrieben werden, nicht aber mit den Umweltauswirkungen einer Immobilie über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. Genau da­rauf aber zielen Umweltzertifizierungssysteme für Gebäude ab. Die Zertifizierungssysteme, führt Bianca Schmitt vom CRTE aus, umfassen alle Phasen des Lebenszyklus, von der Planung, über die Ausführung, die Nutzung und den Rückbau und reduzieren sich in der Analyse nicht nur auf den CO2-Ausstoß, sondern berücksichtigen unter anderem auch die Standortwahl, den Wasserverbrauch, die eingesetzten Materialen, die Gesundheit und den Komfort der Nutzer. Wer sich einer solchen Zertifizie-rung unterzieht, tut das momentan freiwillig, kein Gesetz schreibt sie vor. Und deshalb steht es den Freiwilligen auch offen, für welches System sie sich entscheiden. Zwischen dem französischen HQE-, dem britischen BREEAM-System, dem deutschen DGNB-Siegel, der amerikanischen LEED- oder der belgischen Valideo-Methode, die sich allesamt in ihren Zielen und Kriterien unterscheiden. Wichtig sei dabei vor allem, dass die Umweltauswirkungen bereits in der Planungsphase bedacht würden, sagt CRTE-Direktorin Joëlle Welfring, denn da gäbe es die meisten Möglichkeiten, positiv auf ein Projekt einzuwirken. „Je später Umweltschutzmaßnahmen getroffen werden, umso höher der Aufwand.“ Dazu müssen, so Welfring, möglichst viele Akteure möglichst früh in den Prozess eingebunden werden. Auch die Nutzer, damit die Gebäude auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet werden können. Was in Luxemburg, wo Bauträger von Büroimmobilien traditionell erst planen und ausführen, und sich danach auf die Suche nach Käufern und Mietern machen, nur selten der Fall ist – ein Sinneswandel muss her und er kommt. „Das Interesse in der Branche steigt“, sind sich die CRTE-Mitarbeiter einig, die Anzahl der Anfragen und Kontakte mit Bezug auf die Gebäudezertifizierung nehme zu. Auch Materialhersteller erkundigen sich vermehrt – damit ihre Produkte in zertifizierten Gebäuden eingesetzt werden können, müssen diese ebenfalls geprüft und gekennzeichnet werden.

Michèle Sinner
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