Schweizer Begrenzungsinitiative

Ein „Ja“ für Europa?

d'Lëtzebuerger Land vom 02.10.2020

Die Schweizer Stimmbürger haben die Volksinitiative Für eine maßvolle Zuwanderung der rechtsnationalistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP) am 27. September mit 61,71 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Die Begrenzungsinitiative, wie sie im Abstimmungskampf von den Initianten bezeichnet wurde, hatte zum Ziel, die Einschränkung der Einwanderung von EU-Bürgern in der Verfassung zu verankern. Sie stieß jedoch auf geringe Zustimmung jenseits der SVP-Basis. Die wählerstärkste Schweizer Partei vermochte es nicht, Stimmbürger über die eigene Wählerschaft hinaus für ihr Anliegen zu gewinnen.

Zudem hat die SVP wahltaktische Fehler begangen. Sie hat das Hauptanliegen der Initiative, die Begrenzung der Einwanderung aus der EU, als Reaktion auf die Corona-Pandemie im Prinzip selbst relativiert und im Abstimmungskampf betont, dringend benötigte Arbeitskräfte im Spitalwesen beispielsweise sollten nach wie vor einwandern dürfen. Gleichzeitig argumentierte sie, die Einwanderung würde einen hohen Druck auf die Mietpreisentwicklung in der Schweiz ausüben und die „Zubetonierung“ der Landschaft beschleunigen. Dabei widersetzt sich die SVP im Parlament bei jeder Gelegenheit einer stärkeren Regulierung des Immobilienmarkts und des Bauwesens. Dieser Mangel an Glaubwürdigkeit kostete die Initiative Stimmen aus der Mitte der Gesellschaft, ohne die jede Abstimmung chancenlos ist.

Der wichtigste Grund für das Scheitern der Begrenzungsinitiative liegt jedoch in ihrer Radikalität. Bei einer Annahme wäre das ohnehin angespannte Verhältnis zur EU nachhaltig zerrüttet worden. Von den politischen Gegnern, die sich aus allen restlichen Parteien, mit Ausnahme der rechtskonservativen Eidgenössischen Demokratischen Union (EDU), sowie allen Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften zusammensetzte, wurde die Vorlage im Abstimmungskampf deswegen auch als Kündigungsinitiative bezeichnet.

Denn eine Annahme der Vorlage hätte bedeutet: Die Schweiz muss das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU innerhalb von zwölf Monaten auf dem Verhandlungsweg außer Kraft setzen. Im Falle eines Scheiterns dieser Verhandlungen wäre das FZA einseitig von der Eidgenossenschaft innerhalb von weiteren 30 Tagen gekündigt worden. Darüber hinaus hätte die Verfassungsänderung den künftigen Abschluss neuer völkerrechtlicher Verträge verboten, mit denen ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit in der Schweiz gewährt würde. Die FZA gehört allerdings zu den sieben bilateralen Abkommen, die Ende der 1990-er Jahre als Paket (Bilateralen 1) zwischen der Eidgenossenschaft und der EU ausgehandelt worden sind. Die einzelnen Abkommen sind mittels Guillotine-Klausel rechtlich miteinander verknüpft: wird ein Abkommen gekündigt, treten sechs Monate später alle anderen ebenfalls außer Kraft. Somit haben die Schweizer Stimmbürger nicht nur über die Personenfreizügigkeit, sondern über die gesamte Beziehung mit der EU abgestimmt.

Der SVP ging es nach eigenen Aussagen jedoch nicht um einen kompletten Bruch mit dem wichtigsten Handelspartner. Die wirtschaftlichen Beziehungen sollten möglichst aufrechterhalten werden. Die Schweiz sollte lediglich die Bedingungen neu definieren, nach denen Bürger aus EU-Staaten sich im Land niederlassen können. Dabei sind die geltenden Bestimmungen alles andere als bedingungslos: EU-Ausländer, die sich dauerhaft in der Schweiz aufhalten wollen, müssen erwerbstätig oder selbständig-erwerbend sein – oder über „ausreichend finanzielle Mittel verfügen“. Der Arbeitsmarkt steht den EU-Bürgern jedoch grundsätzlich offen. Die SVP bezweckte mit ihrer Initiative hingegen künftig nur noch Arbeitskräfte in der Schweiz aufzunehmen, die auch, wie die SVP es bezeichnet, «benötigt» werden: Ärzte, Pflegefachkräfte oder Erntehelfer zum Beispiel. Das Resultat wäre eine Rückkehr zum Saisonnierstatut gewesen, mit dem Unternehmen ausländische Arbeiter bis 2002 in der Schweiz beschäftigen durften.

Nach diesem Prinzip waren Ausländerinnen und Ausländer temporär geduldete Arbeitskräfte, die so lange erwünscht waren, als sie benötigt wurden. Der Familiennachzug war in diesem Einwanderungsregime nicht vorgesehen. Die Gastarbeiter hatten somit weniger Rechte als die Schweizer Arbeitnehmer und waren vollkommen abhängig vom Arbeitgeber. Die Einführung des Saisonnierstatut 1931 war eine Reaktion auf fremdenfeindliche Stimmungen in der Gesellschaft. Doch dessen Aufrechterhalten hatte ebenfalls Auswirkungen auf den gesamtschweizerischen Arbeitsmarkt. Die Verhandlungsposition der Angestellten gegenüber den Unternehmen wurde insgesamt geschwächt. Das hat wiederum Ressentiments gegen die ausländischen Arbeitskräfte gefördert, auch innerhalb der Gewerkschaften. Der Schweizer Schriftsteller Max Frisch hat es mit seinem berühmten Satz auf den Punkt gebracht: „Ein kleines Herrenvolk sieht sich in Gefahr: Man hat Arbeitskräfte gerufen, und es kommen Menschen.“ 

Bezeichnenderweise wurden Lohnschutz und Lohnkontrollen in der Schweiz gestärkt, nachdem das FZA in Kraft getreten ist. Die sogenannten flankierenden Maßnahmen wurden 2004 auf Druck der Gewerkschaften eingeführt, um die Arbeitnehmer in der Schweiz „vor missbräuchlichen Unterschreitungen der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen“ zu schützen. So werden ausländische Arbeitgebende verpflichtet, die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht zu unterschreiten. Mit der Kündigung der Personenfreizügigkeit wären auch die flankierenden Maßnahmen abgeschafft worden. Die SVP bezweckte mit der Initiative somit weniger die Begrenzung der Einwanderung als vielmehr die Einschränkung des Schweizer Arbeitsrechts. Die Stimmungsmache gegen ausländische Arbeitskräfte ist für die Partei stets Mittel zum Zweck.

Mit der Ablehnung der Initiative bleibt das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU jedoch nach wie vor ungeklärt. Seit 2018 wird über einen Rahmenvertrag zur Regelung der Beziehungen verhandelt. Der aktuelle Entwurf stößt allerdings sowohl bei den Schweizer Gewerkschaften als auch bei den Gewerbe- und Arbeitgeberverbänden auf Ablehnung, wie diese letzte Woche in einer gemeinsamen Mitteilung verdeutlichten. Ein wichtiger, wenn auch nicht der einzige Streitpunkt in den Verhandlungen sind wiederum die flankierenden Maßnahmen. Diese wurden in einem Bericht des EU-Parlaments vom März 2019 als „unverhältnismäßig und einseitig“ kritisiert. Vergeblich hatte die Fraktion der Grünen eine positive Erwähnung der Maßnahmen beantragt.

Ein Rahmenvertrag mit der EU, durch den der Lohnschutz geschwächt wird, hätte in der Schweiz politisch allerdings keine Chance. Denn neben der antieuropäischen SVP würde sich auch die EU-freundliche politische Linke, die sich im Parlament aus der Grünen Partei und den Sozialdemokraten zusammensetzt, dagegenstellen. Die Aufhebung der flankierenden Maßnahmen ist für die Linke keine Option. In dieser Angelegenheit erhält sie zudem Unterstützung aus der EU. Bereits 2018 hatte Luca Visentini, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds, diese Dimension des Schweizer Lohnschutz in einem Interview mit der Schweizer Wochenzeitung als „Vorbild für Europa“ bezeichnet. Viele Gewerkschaften in der EU würden sich ähnliche Maßnahmen in den Mitgliedsländern wünschen.

Ein länderübergreifendes Arbeitsrecht mit Lohnschutz bis hin zur Institutionalisierung eines europäischen Sozialstaats wäre eine starke Antwort auf die EU- und europakritischen Stimmen, die in den letzten Jahren überall auf dem Kontinent zugenommen haben. So kann man die Ablehnung der Begrenzungsinitiative durch die Schweizer Stimmbevölkerung durchaus als positiven Impuls für die europäische Einigung sehen – ein Europa, in dem nicht nur Waren und Menschen frei zirkulieren können, sondern auch die Arbeiterrechte und der Lohnschutz über Grenzen hinweg gefestigt werden.

Charles Wey
© 2023 d’Lëtzebuerger Land