Politische Beteiligung der EU-Ausländer an Gemeindewahlen

Das Kreuz mit dem Ausländerwahlrecht

d'Lëtzebuerger Land vom 07.10.1999

Von den einen befürchtet, von den anderen herbeigesehnt, tritt nun endlich ein, was der Maastrichter Vertrag und sein berühmtes Kapitel über die "citoyenneté européenne" seit 1992 in Aussicht stellen, nämlich die politische Beteiligung der EU-Ausländer an den Lokalwahlen. Nach dem misslungenen Probelauf gelegentlich der Europawahlen vom 13. Juni sind jetzt die Gemeindewahlen vom Sonntag dran.

Es steht bereits fest, dass sowohl die Befürchtungen wie auch die Erwartungen, die mit dieser Ausdehnung der politischen Rechte auf die in Luxemburg residierenden EU-Ausländer verknüpft wurden, maßlos übertrieben waren. Die Ausländer werden das politische Kräfteverhältnis wohl kaum durcheinander bringen. Wie bei den Europawahlen ist ihr Interesse an Politik wenig ausgeprägt. Dies läßt darauf schließen, dass ihre politische Integration alles andere als gelungen ist.

Aber vielleicht ist das ja alles so gewollt?! Das Luxemburger Wort (11.9.) begrüßte das Ereignis reichlich überschwenglich: "Le 10 octobre sera à marquer d'une pierre blanche: en vertu du traité de Maastricht, les ressortissants de l'Union européenne domiciliés au Grand-Duché pourront en effet, pour la première fois, aller voter dans la commune où ils habitent. Autre nouveauté de taille: la présence, parmi les personnes éligibles, de citoyens européens non luxembourgeois." Die Bistumszeitung verschwieg ihren Lesern tunlichst, dass das Ereignis sich in Grenzen hält und die Begeisterung der ausländischen Mitbürger ob der neugewonnenen Mitbestimmung keineswegs "au rendez-vous" war.

Man urteile selbst. Knapp 13 Prozent der stimmberechtigten Ausländer haben sich auf die kommunalen Wählerlisten eingetragen, gegenüber nur 9,3 Prozent auf den Europa-Wählerlisten. Unter den insgesamt 3 101 Kandidaten für die Gemeindewahlen befinden sich nur 139 Ausländer, also 4,5 Prozent aller Kandidaten. Zum Vergleich sei daran erinnert, daß EU-Ausländer 34 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Sie stellen aber nur sechs Prozent der Wählerschaft bei den Gemeindewahlen und gar nur 4,3 Prozent bei den Europawahlen dar.

Die sozialwissenschaftliche Forschungsstelle SESOPI-Centre intercommunautaire hat sowohl die Eintragung der EU-Ausländer auf die Wählerlisten, wie auch die Kandidaturen von Ausländern sorgfältig untersucht. Der erste Aspekt war bereits Gegenstand einer Veröffentlichung (4/1988 der Reihe RED: "Bilan des inscriptions aux élections communales et européennes de 1999") und weitere Publikationen werden folgen. Was die Eintragungen auf die Wählerlisten anbelangt, gilt als schwacher Trost, dass bedeutend mehr Ausländer sich als Wähler bei den Kommunalwahlen als bei den Europawahlen einschreiben liessen (13.835 gegenüber 9.811), was den Schluss zuläßt, dass Kommunalwahlen doch etwas konkreter und in ihrer Bedeutung besser nachvollziehbar sind als die reichlich abstrakten Europawahlen.

Die Begeisterung, sich auf den Wählerlisten einzutragen, fällt recht unterschiedlich aus. Beschämend ist die Situation in der Hauptstadt, deren Bevölkerung sich aus immerhin 54 Prozent Ausländern zusammensetzt. Nur 7,2 Prozent von ihnen taten diesen Schritt. Unter dem nationalen Durchschnitt von 13,1 Prozent lagen desweiteren Ortschaften wie Hesperingen, Petingen und Differdingen. Relativ zufriedenstellend war die Mobilisierung der Ausländer in Bettemburg (20,8 Prozent), Düdelingen (17 Prozent), Esch/Alzette (15,7 Prozent und Sanem (13,4 Prozent). Es fällt auf, dass die Zurückhaltung ausgeprägter ist in den größeren Ortschaften als in den kleinen Landgemeinden, wo die Ausländer wahrscheinlich besser integriert sind und sich ein größeres Zugehörigkeitsgefühl entwickelt. Absoluter Spitzenreiter ist Bettborn, mit einem Einschreibesatz von siebzig Prozent, gefolgt von Bastendorf (53 Prozent).Dies sind allerdings rühmliche Ausnahmen, die laut SESOPI darauf zurückzuführen sind, dass die jeweiligen Gemeindesekretariate eine individuell gestaltete und aktive Überzeugungsarbeit leisteten.

Die Begeisterung, sich einzutragen, ist auch je nach Nationalität recht unterschiedlich. Nur 11,5 Prozent der wahlberechtigten Portugiesen, die immerhin 38,2 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung ausmachen, liessen sich eintragen, gegenüber immerhin 18,4 Prozent der Italiener, 15,3 Prozent der Niederländer, 12,8 Prozent der Deutschen und Belgier, aber nur 10,3 Prozent der Franzosen und 8,4 Prozent der Briten. Die portugiesischen Wähler stellen trotzdem mit 4896 eingetragenen Wählern das größte Kontingent, gefolgt von 3 131 Italienern, 1631 Franzosen, 1510 Belgiern und 1197 Deutschen. In keiner einzigen Gemeinde stellen die Ausländer mehr als fünfzehn Prozent der Wählerbevölkerung dar. Schuttrange liegt mit 14,88 Prozent an erster Stelle.

Dies belegt eindeutig, dass die von manchen befürchtete Überfremdung maßlos übertrieben war. Selbst Larochette, dem Ort mit dem höchsten Ausländeranteil überhaupt, kommen die Ausländer nur auf einen Anteil von 13,88 Prozent der Wählerbevölkerung. Allerdings lag hier der Eintragungssatz mit 12,27 Prozent untter dem nationalen Durchschnitt von 13,1 Prozent. Die Schreckensvision eines portugiesischen Bürgermeisters, die so manchem Populisten zum Zeitpunkt der Ratifizierung des Maastrichter Vertrags schlaflose Nächte verschaffte und die ohnehin durch das Wahlgesetz ausgeschlossen ist, das die Mandate von Bürgermeistern und Schöffen den Luxemburgern vorbehält, war demnach völlig fehl am Platz. Übrigens gibt es in Larochette, trotz einem Ausländeranteil von an die 75 Prozent, keinen einzigen ausländischen Kandidaten weit und breit!

SESOPI hat auch eine vorläufige Analyse der Kandidaten vorgenommen. Sie stellen, wie bereits erwähnt, mit 139 nur 4,5 Prozent der insgesamt 3 101 Kandidaten dar, die sich um ein kommunales Mandat bewerben. In lediglich 42 der insgesamt 118 Gemeinden stellen sich Ausländer dem Wähler. In 31 der 32 Gemeinden wo nach dem Proporzsystem gewählt wird, gibt es einen oder mehrere ausländische Kandidaten, aber nur in elf der 86 Majorzgemeinden. Neun Nationalitäten sind vertreten. Mit 45 Kandidaten stellen die Portugiesen erwartungsgemäß die meisten Anwärter auf ein kommunales Mandat, gefolgt von 36 Italienern, vierzehn Deutschen, zwölf Franzosen und elf Belgiern. Die politischen Parteien legen ein recht unterschiedliches Verhalten an den Tag, was ihre Bereitschaft anbelangt, ausländische Kandidaten auf ihre Listen aufzunehmen. Die größte Aufgeschlossenheit findet man bei Déi Gréng (29 Ausländer) gefolgt von Déi Lénk (22), der LSAP (20) und der CSV (18). Am wenigsten ausländerfreundlich gibt sich die DP, mit nur 13 ausländischen Kandidaten. Das oft als ausländerfeindlich verschriene ADR bringt sogar das Kunststück fertig, einen Ausländer mehr als die DP aufzustellen!

In den größeren Ortschaften gehen die etablierten Parteien ohnehin auf Nummer sicher. In der Hauptstadt und in Düdelingen etwa ist keine der großen Parteien das Risiko eingegangen, einen Ausländer auf ihren Listen aufzunehmen. Die meisten ausländischen Kandidaten findet man in in Hesperingen (zwölf), gefolgt von Esch/Alzette (zehn), Luxemburg (neun), Differdingen und Düdelingen (jeweils sieben), Niederanven (sechs), Steinsel, Walferdingen und Wiltz (jeweils fünf) usw.

Der Gesamteindruck ist nicht gerade berauschend, weder von der Warte der aktiven noch von der passiven Wahlbeteiligung aus gesehen. Es liegt auf der Hand, dass die politische Klasse nur recht zögerlich den sich aus den Verpflichtungen des Maastrichter Vertrags ergebenden Verpflichtungen nachgekommen ist. Unter diesen Umständen, die den Eindruck vermitteln, dass die EU-Ausländer als Träger von politischen Rechten allenfalls geduldet sind, aber nicht unbedingt gefördert werden, darf man sich nicht weiter wundern, wenn sich das Gedränge vor den Wahlurnen und vor den Türen der Rathäuser in Grenzen hält.

Abschreckend wirken natürlich auch die Sonderbedingungen, die Luxemburg sich bei den Verhandlungen über den Maastrichter Vertrag ausbedingte. Um in den Genuss des Wahlrechts zu kommen, muss ein EU-Ausländer (ausländische Mitbürger aus Drittländern bleiben sowieso ausgeschlossen) mindestens fünf der sechs Jahre vor dem Urnengang in Luxemburg ohne Unterbrechung ansässig gewesen sein. Um eine Kandidatur zu stellen, erhöht sich diese Residenzklausel auf zwölf der letzten fünfzehn Jahre. Ausserdem werden die Wählerlisten mehr als ein Jahr vor dem Urnengang abgeschlossen, was nicht gerade von Flexibilität und Großzügigkeit zeugt. Es liegt auf der Hand, dass eine Auflockerung dieser restriktiven Bestimmungen sich aufdrängt, will man wirklich und ernsthaft eine zufriedenstellende politische Beteiligung der ausländischen Mitbürger am kommunalen Geschehen herbeiführen.

Mario Hirsch
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