Die Einführung des allgemeinen Wahlrechts

Falsche Hoffnung, falsche Ängste

d'Lëtzebuerger Land vom 20.03.2020

Das Parlament und das Staatsmuseum für Kunst und Geschichte feiern unter der Losung „Wiele wat mir sinn“ den hundertsten Jahrestag der Einführung des allgemeinen Wahlrechts. Bis 1919 herrschte in Luxemburg, als einem der letzten Länder in Europa, das Zensuswahlrecht, nach dem nur Bürger mit einem gewissen Vermögen oder Einkommen wahlberechtigt waren.

Nach den Petitionen in der Revolution von 1848 und mit dem Allgemeinen Luxemburger Arbeiterverein 1871, dem Luxemburger Centralen Arbeiter-Verein 1889, den ersten Sozialdemokraten 1896 war die entstehende Arbeiterbewegung bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die einzige organisierte Kraft, die wiederholt das allgemeine Wahlrecht verlangte.

Die Arbeiterbewegung knüpfte große Hoffnungen an das allgemeine Wahlrecht, das sie wiederholt für eine „Waffe“ im Klassenkampf hielt. Die sozialistische Zeitung Der Arme Teufel rief am 7. Januar 1906 auf: „Schmieden wir uns diese Waffe, welche durch unsere Einsicht die blutigen Mord-Waffen verdrängen, welche durch unsern Verstand als Hebel verwendet wird, mit dem wir die alte beutegierige Welt des Kapitals aus den Angeln heben werden, und die als Spaten das Fundament der sich verwirklichenden menschlichen Solidarität und Bruderliebe, des sozialistischen Zukunftsstaates ausgraben wird.“

Die Schmiede, das Organ der Sozialdemokratischen Partei, triumphierte am 20. Juli 1918: „Der Siegeszug des allgemeinen Stimmrechtes hat begonnen. Wenn die Arbeiter der Hauptstadt und des flachen Landes ihr Bürgerrecht erhalten werden, dann wird die Sozialdemokratie ihnen zeigen, wie man die Waffe des Stimmzettels gebraucht: Schon wackeln sie im Stiele, die Parteigötzen von rechts und von links. Wenn der endgültige Aufmarsch kommt, dann werden ihre tönernen Füße zusammenbrechen und auf das verwaiste Piedestal wird sich als Siegerin die luxemburgische Arbeit hissen.“

Entsprechend fürchteten sich die Großgrundbesitzer und Industriellen vor der Einführung des allgemeinen Wahlrechts. Der Abgeordnete und Bergwerksbesitzer Alexis Brasseur sah 1890 in seiner Broschüre Le travail des ouvriers, femmes et enfants dans le grand-duché de Luxembourg einen drohenden Umsturz: „Qui doit provoquer ce bouleversement radical ? La classe ouvrière qui se formera en ‘quatrième État’ au moyen du suffrage universel, pour devenir le pouvoir dominant de la société.“

Auch der Ettelbrücker Notar Emile Salentiny warnte am 18. Mai 1897 im Parlament: „En d’autres termes, Messieurs, la société doit certainement posséder des garanties contre l’envahissement de l’élément prolétaire. Et franchement, de tout temps, on s’est un peu méfié de ceux qui n’ont rien à perdre.“ Der Industrielle Auguste Laval warf den Sozialdemokraten vor: „C’est donc pour faire œuvre de destruction sociale et non pour établir l’égalité que vous demandez aujourd‘hui l’introduction du suffrage universel.“ Premierminister Paul Eyschen sorgte sich, „[s]i un porte-faix a dans l’État autant à dire“ wie ein Besitzender: „On veut changer l’ordre naturel des choses et l’acquisition légitime des fortunes ; si le socialisme demande le suffrage universel pur et simple, c’est pour donner la majorité absolue, c.-à-d., les pouvoirs publics à ceux qui ne possèdent rien.“

Sollten die Besitzlosen mit ihren Hoffnungen, die Besitzenden mit ihren Ängsten Recht behalten? Führte die Einführung des allgemeinen Wahlrechts 1919 zu einer samtenen Revolution? Wählte die Mehrheit der Arbeiter und Habenichtse im Land eine Mehrheit ihresgleichen ins Parlament, die mit der Macht des Gesetzes die Industriellen und Großgrundbesitzer enteignete?

Eine Antwort auf diese Frage kann die soziale Herkunft der 835 Abgeordneten liefern, die zwischen Juni 1842 und März 2020 im Parlament saßen. Sie ist entscheidend, weil es zu jeder Zeit Abgeordnete gab, die offen Interessenvertreter ihre sozialen Klasse, ihres Berufsstands, ihrer eigenen Geschäfte waren. Aber auch jene Abgeordneten, die uneigennützig im nationalen Interesse zu wirken versuchen, sind in ihrem Urteil von der Gesellschaftsklasse geprägt, in die sie geboren wurden, in der sie erzogen wurden, die ihren Bekanntenkreis darstellt.

Unter dem Zensuswahlrecht zwischen 1842 und 1918, als nur reichere Männer wählen durften, gehörten der Kammer 375 Abgeordnete an. Davon gaben 102 ihren Stand als „propriétaires“ an, 65 waren Rechtsanwälte, 41 Geschäftsleute und Handwerker, 40 Beamte, 38 Notare, 30 Industrielle… Das heißt, jeder dritte Parlamentarier gehörte als Großgrundbesitzer oder Industrieller dem Großbürgertum, der herrschenden Klasse an.

Seit 1919 das allgemeine Wahlrecht eingeführt wurde, gab es bis heute 460 Abgeordnete. Davon war nunmehr jeder dritte Beamter oder öffentlicher Angestellter, 84 waren Angestellte in der Privatwirtschaft, 59 Rechtsanwälte, 33 Direktoren,
32 Geschäftsleute und Handwerker, 28 Ärzte… Unter dem allgemeinen Wahlrecht regierte das Großbürgertum von Großgrundbesitzern und Industriellen als herrschende Klasse nicht mehr selbst, sondern überließ das Tagesgeschäft des Regierens dem Kleinbürgertum von Beamten und Angestellten.

Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich im 20. Jahrhundert in der Wirtschaft: Die Bourgeoisie leitete ihre Betriebe nicht mehr selbst, sondern wurde Aktionäre und überließ die Betriebsführung dem Management. Das Kleinbürgertum im Parlament übernahm das politische Management und hält sich für eine Elite. Eine Reform von 1968, die gewählten Beamten ein Ruhegehalt und eine Wiedereinstellung nach dem Ende ihres Mandats sichert, förderte die Herausbildung einer Kaste von eng mit dem Staatsapparat verbundenen Berufspolitikern, sekundiert von unter allen Wahlsystemen massiv überrepräsentierten Rechtsanwälten.

Anders als die Besitzlosen gehofft und die Besitzenden gefürchtet hatten, waren auch unter dem allgemeinen Wahlrecht die Volksvertreter keine Volksvertreter. Denn obwohl fast die Hälfte der Bevölkerung aus Arbeitern bestand, gehörten bis heute gerade zwei Dutzend Arbeiter dem Parlament an, vorwiegend Gewerkschaftsfunktionäre. Unter dem Zensuswahlrecht waren es nach Absenkung des Zensus zwei Prozent, unter dem allgemeinen Wahlrecht stieg der Anteil auf gerade sechs Prozent.

Das Gleiche gilt für das Frauenwahlrecht. Obwohl rund die Hälfte der Bevölkerung weiblich ist, saßen seit Einführung des allgemeinen Wahlrechts bloß 56 Frauen oder zwölf Prozent in der Kammer. 40 davon wurden erst seit 1994 gewählt.

Am vernichtendsten fällt die Bilanz des allgemeinen Wahlrechts aus, wenn man die Kriterien „Arbeiter“ und „weiblich“ kombiniert: Unter den 835 Abgeordneten der vergangenen 178 Jahre saß noch nie eine einzige Arbeiterin im Parlament. Obwohl 2001 bei der Volkszählung 20 401 Arbeiterinnen und Lehrmädchen gezählt wurden.

Mit der Einführung des allgemeinen Wahlrechts fand eine mysteriöse Transsubstantiation statt: Eine erstmals vom Stand und vom Geschlecht her wahlberechtigte Arbeiterin ließ 1919 vorsichtig ihren Stimmzettel in die Wahlurne gleiten und der Urne entstieg stolz ein Beamter, ein Angestellter oder ein Rechtsanwalt.

Als die Kammer 1892 erneut einen Antrag zur Einführung des allgemeinen Wahlrechts abgelehnt hatte, hielt Staatsminister Paul Eyschen eine lange Grundsatzrede. Als Antwort auf die „soziale Frage“ bot er eine paternalistische Antwort an, die als ein visionäres Programm für den CSV-Staat gelesen werden kann, der das ganze 20. Jahrhundert beherrschte. Statt den besitzlosen Klassen ökonomische und politische Rechte zu gewähren, versprach er ihnen Wohltätigkeit: „Mais la principale de toutes les réformes restera toujours celle de l’ouvrier lui-même. Cherchons surtout à améliorer les hommes appelés à leur tour à améliorer l’ordre des choses actuel. C’est l’enseignement qui devra les sauver, parce que la science est aujourd’hui une puissance. Plus l’ouvrier met du savoir dans son travail, mieux il réussit. Il y a peu de pays où l’on ait construit autant d’écoles et d’églises que chez nous, et il n’y en a aucun où les prêtres et les maîtres d’école se trouvent aussi près des enfants et des fidèles que chez nous. […] Et cette Chambre luxembourgeoise, qui est plutôt un conseil de famille qu’un grand parlement, saura aussi trouver dans les sentiments de fraternité et de solidarité qui l’animent, les éléments nécessaires pour résoudre les graves problèmes sociaux. (Bravos sur tous les bancs.)“

Der Beitrag ist ein Auszug des Vortrags „Les mirages du suffrage universel“, die der Autor im Rahmen der Ausstellung Wiele wat mir sinn im Staatsmuseum für Kunst und Geschichte hielt

Romain Hilgert
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