Bis in die 1990-er Jahre wurde Drogenkonsum als Ausdruck von Geisteskrankheit und Rebellion dämonisiert.
Obwohl die Nutzung von Cannabis als Genussmittel schon vor 20 Jahren weitgehend entkriminalisiert wurde,
wirkt dieser Diskurs bis heute nach

„La jeunesse n’aime pas la robotisation“

Cannabisblüten, geerntet und zum Trocknen ausgelegt
Photo: Mike Zenari
d'Lëtzebuerger Land du 29.10.2021

Düstere Gestalten „Aus Angst vor Überfällen meiden die Passanten seit geraumer Zeit das ‚Centre Aldringen‘. Diese Furcht geht von den zahlreichen ‚düsteren Gestalten‘ – meist Jugendliche zwischen zwölf und 25 Jahren – aus, die sich quasi rund um die Uhr in der nur dürftig beleuchteten und über zahlreiche dunkle Ecken verfügenden Unterführung aufhalten. Zwar sind nicht alle Jugendlichen, die sich (auch während der Schulstunden) in dem ehemals als florierende Ladenpassage geplanten ‚Souterrain‘ aufhalten, gleich Kriminelle, doch scheinen sie sich absichtlich mit ihrer eigenen Kleiderordnung und ihrem teilweise zweifelhaften Benehmen, nicht selten gepaart mit dem Geruch von Marihuana, vom Großteil der Bevölkerung absondern zu wollen“, berichtete das Wort am 8. Juli 2003 und verschwieg, dass die Passage der Rückzugsort einer damals florierenden Hip-Hop-Subkultur war, die sieben Jahre später in einem viel beachteten Dokumentarfilm zu Ehren kommen sollte. Den Vorschlag einer Ladenbetreiberin, private Sicherheitsbeamte zur Überwachung der Unterführung einzustellen, lehnte der damalige Bürgermeister Paul Helminger (DP) ab, weil er es als „eine Art Affront gegenüber der Polizei“ erachtete. Die Stadt löste das Problem schließlich auf ihre Weise, durch Gentrifizierung, indem sie die „umfangreichen und ehrgeizigen Umgestaltungspläne“ des Centre Aldringen umsetzte und den „Schandfleck“ mit Hilfe eines staatlichen Investmentfonds aus Abu Dhabi durch ein Parkhaus und ein luxuriöses Einkaufszentrum ersetzte. Die gleiche Lösung wurde für die Place de l‘Étoile angedacht, wo lange Zeit Obdachlose in leerstehenden Häusern übernachteten. Die Häuser wurden vor 20 Jahren abgerissen und der Platz „gesäubert“, gebaut wurde aber bislang nur die Tram. Auch die Stäreplaz gehört inzwischen der Abu Dhabi Investment Authority.

Der letzte „Schandfleck“ in der Hauptstadt ist das Bahnhofsviertel. Er ist wesentlich größer als die beiden anderen und die vermeintliche Problematik ist umfangreicher. Seit Dezember 2020 fährt die Tram vom Kirchberg über die Stäreplaz und das Hamilius bis zur Gare. Zwei Wochen bevor Großherzog Henri die Teilstrecke bis zum Bahnhof einweihte, hat die Stadt Luxemburg ihren Sicherheitsdiskurs verschärft und eine private Firma engagiert. Seit Dezember 2020 patrouillieren Sicherheitsagenten mit Hunden durch das Viertel. Die aktuelle DP-Bürgermeisterin Lydie Polfer hat da weniger Skrupel als ihr Vorgänger (und Nachfolger) Paul Helminger, obwohl die Rechtmäßigkeit dieses Einsatzes längst nicht geklärt ist. Selbst als ein Bürger von einem Wachhund gebissen wird, hält Polfer daran fest. Lautstarke Unterstützung erhält sie von ihrem Finanzschöffen Laurent Mosar (CSV), der seine Law-and-Order-Politik nicht nur in der Stadt Luxemburg, sondern am liebsten im ganzen Land etablieren möchte.

Das setzt die Regierung aus DP, LSAP und Grünen natürlich unter Druck. Um ein öffentlichkeitswirksames Zeichen zu setzen, haben gleich fünf Minister/innen am vergangenen Freitag ein Paquet de mesures „problématique de la criminalité liée aux stupéfiants“ vorgestellt. Das Paket enthält 27 konkrete Maßnahmen und wurde von einer Arbeitsgruppe erstellt, die sich an einer Note interministérielle orientierte, die Mitte Juli Gegenstand einer Kammerdebatte war. Damals hatte der CSV-Abgeordnete Léon Gloden mehrere Motionen eingereicht: für Kameraüberwachung in Bonneweg, für die Einführung des Platzverweises, für Bodycams für die Polizei, aber auch für bessere Prävention und Sozialarbeit. Außer dem Platzverweis stehen alle Maßnahmen bereits im Koalitionsabkommen der Regierung, so dass die CSV mit ihren Forderungen offene Türen einrannte. Die drei Mehrheitsparteien hatten sich in einer eigenen Motion für einen „transversalen Ansatz zwischen Prävention und Repression“ ausgesprochen und damit eigentlich das gleiche gemeint, wie die CSV. Sie hatten es nur vornehmer verpackt. Anfang dieses Monats hat der grüne Minister für innere Sicherheit, Henri Kox, die Polizeipräsenz am hauptstädtischen Bahnhof verstärkt. Seitdem vergeht kaum ein Tag, an dem die Polizei nicht einen Dealer überführt. Auch zwei große Kontrollen am Hauptbahnhof und am Bahnhof Hollerich hat sie durchgeführt. Gefunden hat sie vor allem Cannabis.

Beschaffungskriminalität Der Ausdruck „problématique de la criminalité liée aux stupéfiants“ steht in der offiziellen Kommunikation der Regierung unter Anführungszeichen. Vermutlich handelt es sich um eine ironische Hervorhebung, denn in dem Sicherheitspaket wird so manches vermischt, was eigentlich nicht zusammengehört. Die meisten Maßnahmen waren schon bekannt. Neben Repression und Prävention werden auch der Ausbau von Therapiemöglichkeiten und Wohnangeboten sowie eine Dezentralisierung von Konsumräumen in Aussicht gestellt. Konkrete Angaben über mögliche Orte der Dezentralisierung enthält das Maßnahmenpaket nicht. Überraschend war aber, dass Außenminister Jean Asselborn (LSAP) am Freitag mit am Tisch saß und im Rahmen des Sicherheitspakets neben einer Verschärfung des Asylrechts die Schaffung einer gesonderten Struktur für die Abschiebehaft von Familien ankündigte, damit im Centre de rétention mehr ledige Männer eingesperrt werden können. Zwar stehen auch diese Maßnahmen im Koalitionsvertrag, doch dass sie im Rahmen einer Pressekonferenz über Drogenkriminalität angekündigt werden, mutet doch etwas befremdlich an. Zahlen oder Statistiken, die belegen, dass Geflüchtete überdurchschnittlich oft in Drogenkriminalität impliziert seien, liegen bislang nicht vor. Asselborn berief sich lediglich darauf, „wat d’Police seet“.

Genauso befremdlich war es, dass die grüne Justizministerin Sam Tanson ausgerechnet auf einer Pressekonferenz über Drogenkriminalität ankündigte, die Regierung werde künftig jedem Haushalt den Anbau von vier Cannabispflanzen gestatten und den Besitz von bis zu drei Gramm nur noch wie ein Verkehrsdelikt bestrafen. Bereits in ihrem Koalitionsabkommen hatte die Regierung 2018 angekündigt, mit einer Legalisierung von Cannabis auch den „Kampf gegen die Beschaffungskriminalität“ angehen zu wollen. Da die Schwarzmarktpreise für Cannabisprodukte laut nationalem Drogenbericht Relis mit (je nach Quelle) elf bis 17 Euro pro Gramm deutlich unter denen für Heroin (47 Euro/Gramm) und Kokain (65 bis 76 Euro/Gramm) liegen und die Konsumfrequenz bei Cannabis weitaus niedriger ist als etwa bei Kokain, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Cannabis maßgeblich zur Beschaffungskriminalität beiträgt, wie Experten bestätigen. Damit ist Cannabis auch sicherlich nicht der Hauptgrund für Straftaten, die im Bahnhofsviertel der Stadt Luxemburg (und anderswo) begangen werden. Doch diese Vermischung zwischen Cannabis und harten Drogen ist nicht neu, sie ist historisch begründet.

Rebellion Während Handel mit und Besitz von Kokain, Opium, Morphin und Heroin schon als Folge der internationalen Opiumkonvention von Den Haag und auf Druck von Belgien im Jahr 1922 in Luxemburg unter Strafe gestellt wurden, kamen indischer Hanf und sein Harz erst 1952 auf die Liste der „Substances considérées comme engendrant la toxicomanie“. 1969 wurde der Begriff indischer Hanf durch Cannabis ersetzt. 1972 wurde unter einer CSV-DP-Regierung ein neues Gesetz verabschiedet, das erstmals zwischen kriminellen Verkäufer/innen und kranken Konsument/innen unterschied. Obwohl darin fast ausschließlich auf Repression gesetzt wurde, konnte es sich für Konsument/innen strafmildernd auswirken, wenn sie an Therapien teilnahmen. In einem Bericht der Gesundheitskommission von 1972 wurden Drogenkonsument/innen unterteilt in Neugierige oder Mitläufer („il y a d’abord les jeunes qui s’adonnent à la drogue, très souvent d’une manière passagère, soit par pure curiosité, soit pour montrer leur appartenance au milieu qui se dit ‚dans le vent‘“) und Aussteiger oder Rebellen („ceux qui désirent abandonner les normes conventionnelles d’une société qui leur déplaît, et qui espèrent trouver dans la drogue des expériences et des réalités nouvelles“). Experten gingen davon aus, dass in den meisten Fällen – trotz oder gerade wegen des technischen Fortschritts – eine tiefe Unzufriedenheit vorlag: „(...) il est cependant sûr et certain que la plupart des conflits, et les spécialistes sont d’avis que 70% des cas sont à y ranger – qui opposent la jeune génération à l’autorité établie sont d’une manière générale la conséquence d’une insatisfaction profonde, malgré l’expansion prodigieuse de la technique. La jeunesse n’aime pas la robotisation.“ Zwischen harten und weichen Drogen wurde damals nicht unterschieden, Cannabis wurde als Einstiegsdroge betrachtet. Deshalb war die damalige Gesundheitsministerin Madeleine Frieden-Kinnen (CSV) davon überzeugt, es sei richtig, „dass mir hei am Projet keng Grenz ze’en tëschend Hachisch, Héroïn an Opium, mä dass mir eng ganz kloer Grenz ze’en tëschend de Konsumenten an tëschend den Trafiquant’en“.

1976 wurde das Gesetz erstmals überarbeitet. Noch immer galt Drogenkonsum als Ausdruck von Irrationalität, Geisteskrankheit, Auflehnung und Rebellion, wie die folgenden Ausführungen des DP-Berichterstatters Joseph Eyschen zeigen: „La Commission a relevé dans son rapport écrit le caractère sociologique voire l’aspect psycho-pathologique des individus s’adonnant à la drogue en mentionnant : N’est-ce pas une certaine jeunesse désabusée, désaxée dans une société à contrainte se sentant désemparée, assaillie par un sentiment d’impuissance et qui essaye de remédier à sa manière au malaise en s’entourant d’un certain rituel, en déguisant sa personnalité affectée. Cette couche de la jeunesse désoeuvrée, ne trouvant plus guère de sens à la vie dans une société moderne et organisée, a le sentiment de s’affirmer en s’opposant à l’ordre public, en cherchant des expériences nouvelles, telles expériences religieuses, extases, illumination, communion avec la nature. Le désir d’évasion, de vivre d’une façon inconventionnelle ainsi que souvent un désir de compréhension plus profond des choses et le besoin de sentir qu’on est accepté sont de nombreux motifs qui poussent à la toxicomanie.“ Drogen wurden als Bedrohung wahrgenommen, die aus dem Ausland nach Luxemburg eindringt, deshalb wurden Grenzkontrollen als patentes Mittel zu ihrer Bekämpfung angeführt.

Erste Fortschritte Vor dem Hintergrund der Ausbreitung von HIV und Aids wurden 1988 einige Anpassungen vorgenommen. LSAP-Gesundheitsminister Johny Lahure führte ein Methadonprogramm und die Verteilung von sauberen Spritzen ein. Eine grundlegende Reform des Gesetzes hat das Parlament erst um 2000 in Angriff genommen. Der vorangegangen waren mehrere Interpellationen, Orientierungsdebatten und ein Bericht einer Sonderkommission für Drogen. Der Einsatz dieser parlamentarischen Sonderkommission ging auf eine Initiative des ADR-Abgeordneten Gast Gibéryen zurück, der bereits 1993 in einer Motion gefordert hatte, die Möglichkeit zu prüfen, ob der Drogenkonsum entkriminalisiert werden könne. Die grüne Abgeordnete Renée Wagener reichte 2000 einen Gesetzvorschlag ein, um Cannabis zu reglementieren und Besitz, Kauf und Anbau zu entkriminalisieren. Sie plädierte dafür, Cannabis rechtlich nicht mehr als Sucht-, sondern als weit verbreitetes Genussmittel zu betrachten und die Droge damit auch zu entmystifizieren. Eine 1996 veröffentlichte Studie kam zu dem Schluss, dass rund 7 000 Bürger/innen in Luxemburg Cannabis konsumierten.

Wageners Gesetzvorschlag enthielt bereits viele Aspekte, die auch in der heutigen Debatte zum Tragen kommen. Bei der Vorstellung ihres Vorschlags sprach die Abgeordnete sich dafür aus, den Konsum aller Drogen zu entkriminalisieren: „Misst een net en général d’Consommatioun vun Drogen depenaliséieren, wa mer dovun ausginn, datt erwuesse Leit hir eege Verantwortung fir sech selwer an deem Domaine mussen huelen a wa mer op där anerer Säit gesinn, datt d’Kriminaliséierung vun den Drogen eigentlech net d’Ofhängegkeet verhënnert, mä am Géigendeel, datt se d’Marginalisatioun fördert, datt se zu extrem héije Präisser féiert, an datt se grave Gesondheetsrisike schaaft.“ Die damalige CSV-DP-Koalition war jedoch nicht bereit, dieser Argumentation zu folgen.

Im Gesetz von 2001 wurde aber stärker als zuvor auf Prävention und therapeutische Hilfe gesetzt. Cannabis wurde erstmals als weiche Droge eingestuft, der Besitz wurde nicht mehr mit Gefängnis bestraft. Die Grundlage für ein Heroinsubstitutionsprogramm und einen Drogenkonsumraum wurde geschaffen, der 2005 eröffnete. Die Dämonisierung von Cannabis wurde aber insbesondere von der CSV weitergesponnen. Ihre Abgeordnete Marie-Josée Meyers-Frank führte an, das Hauptargument gegen Cannabis seien „schizophrenaarteg Halluzinatiounspsychosen“. Die Steuerung der Denkfähigkeit, des zielgerichteten Willens und der zeitlichen Wahrnehmung würden beeinträchtigt, Persönlichkeitsveränderung sei eine bedenkliche Folge chronischen Cannabiskonsums. Eigentlich war nur die CSV damals gegen eine Entkriminalisierung von Cannabis. ADR und LSAP unterstützten den Gesetzvorschlag der Grünen, die DP war zwar grundsätzlich dafür, sprach sich letztendlich aber für eine europäische Lösung aus und unterwarf sich dem Koalitionszwang.

An diesen Einstellungen hat sich bis heute kaum etwas geändert. Nur die ADR, die inzwischen ihr „Personal“ in der Kammer komplett ausgetauscht hat und sich mehr denn je am rechten Rand positioniert, scheint inzwischen von ihrer liberalen Position in der Drogenpolitik abgerückt zu sein. Eindeutig geäußert hat sie sich dazu aber noch nicht. Genau wie die CSV, die davor warnt, den Cannabis-Konsum zu banalisieren, weil dies dazu führen könne, dass immer mehr Jugendliche damit beginnen könnten, erklärt Fraktionspräsidentin Martine Hansen gegenüber dem Land. Definitiv zum Maßnahmenpaket der Regierung Stellung beziehen will die CSV aber erst, wenn die entsprechenden Gesetzestexte vorliegen.

Diplomatie Justizministerin Sam Tanson hatte am vergangenen Freitag erklärt, dass der Gesetzentwurf zum Anbau und zur weiteren Entkriminalisierung bis Ende 2022 deponiert werden soll. Die im Koalitionsabkommen angekündigte vollständige Legalisierung sei nicht vom Tisch, wegen Corona sei sie aber in Verzug geraten. Die anderen Schwierigkeiten, die sich dabei stellen, dürften aber bis zu den Wahlen nicht vollends gelöst sein. Es handelt sich vor allem um diplomatische Hürden. Frankreich, das eine viel restriktivere Drogenpolitik betreibt (und damit wenig Erfolg hat, wie der Europäische Drogenbericht zeigt), äußerte Bedenken, dass Cannabis aus Luxemburg über die Grenze gelangen könne. Luxemburg befürchtet, dass seine Nachbarländer – wie zu Beginn von Covid-19 – wieder Grenzkontrollen einführen könnten, was der in hohem Maße auf Pendler angewiesenen Luxemburger Wirtschaft schaden würde. Deshalb hat die Regierung sich dazu entschieden, den Cannabis-Konsum einstweilen ausschließlich im privaten Raum zu genehmigen. Darüber hinaus vermisst sie noch eine klarere Linie in der europäischen Drogenpolitik. Zurzeit laufen zwar in mehreren Ländern Pilotprojekte und es gibt eine allgemeine Tendenz hin zu einer Liberalisierung, doch Einigkeit herrscht unter den EU-Staaten nicht. Dies könnte sich allerdings ändern, wenn im mächtigen Deutschland eine Ampelkoalition zustande käme, die eine Legalisierung bereits in Aussicht gestellt hat.

Doch der blau-rot-grünen Regierung läuft die Zeit davon, um ihre vielleicht wichtigste weil wählerwirksamste gesellschaftspolitische Reform in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen. Sollte die CSV 2023 wieder in die Regierung kommen, könnte die Legalisierung doch noch scheitern. Dabei ist Cannabis heute mehr denn je zum Genussmittel geworden. (Mindest-) Schätzungen der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zufolge haben etwa 83 Millionen oder 28,9 Prozent der Erwachsenen (im Alter von 15 bis 64 Jahren) in der Europäischen Union mindestens einmal im Leben illegale Drogen konsumiert, davon 78,5 Millionen (27,2 Prozent) Cannabis. In Luxemburg liegt dieser Anteil bei 23,3, in Belgien bei 22,6, in Deutschland bei 28,2 und in Frankreich bei 44,8 Prozent.

Luc Laboulle
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