Energiesparlampen

Wer verbot die Glühbirne?

d'Lëtzebuerger Land vom 03.09.2009

Mitten in den Aufklärungskampagnen zur Bekämpfung der Schweinegrippe wurde die Öffentlichkeit von der Nachricht überrascht, dass die Glühbirnen verboten und schrittweise aus dem Verkehr gezogen werden. Seit Dienstag dürfen nur noch die letzten Lagerbestände an matten Milchglasbirnen und Glühbirnen mit 100 Watt und mehr verkauft werden. Nächstes Jahr werden dann Glühbirnen mit 75 Watt, 2011 solche mit 60 Watt und 2012 auch die schwächeren verboten.

Ziel des Verbots ist der Einsatz von Lampen, die weniger Energie verbrauchen. Bis 2020 sollen so EU-weit 40 Terawattstunden oder der Energieverbrauch von elf Millionen Haushalten eingespart werden. Allerdings sind solche Energiesparlampen oft zehnmal teurer als Glühbirnen. Ihre Anschaffung ist also eine größere Ausgabe für einen Privathaushalt, selbst wenn er keine vielarmigen Kronleuchter besitzt. Die auf jährlich 25 bis 50 Euro pro Haushalt geschätzten Einsparungen durch den niedrigeren Stromverbrauch und die längere Lebensdauer sind da kurzfristig nur ein schwacher Trost.

Während manche kleinere Supermärkte seit dem Wochenende nur noch Leuchtstoff- und Halogenbirnen verkaufen, bieten Kaufhäuser und Elektrofachgeschäfte noch Glühbirnen aller Stärken aus verbliebenen Lagerbeständen an. Einige ganz vorsichtige Kunden legen sich deshalb einen Vorrat an Glühbirnen an: um Anschaffungskosten zu sparen, weil sie die Lichtfarbe oder die Form von Glühlampen bevorzugen oder aus Protest gegen einen Eingriff in ihre Konsumfreiheit. Zumindest letztere Ursache wirft die Frage auf, wer überhaupt die Glühbirnen verbot.

Die rechtliche Grundlage des Glühbirnenverbots ist eine Europäische Verordnung, nämlich jene der Kommission vom 18. März 2009, Nummer 244/2009, „zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht“. Eine Europäische Verordnung wird in der Regel von der Europäischen Kommission entworfen und vom Ministerrat, also den Regierungen der Mitgliedsstaaten, angenommen. Sie wird dann im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft, ohne dass sie von den nationalen Parlamenten zum Gesetz gemacht werden muss. Das könnte vielleicht erklären, weshalb viele Verbraucher von dem Verbot überrascht wurden.

Doch das Verbot der Glühbirnen geschah keineswegs hinter dem Rücken der Deputierten. Denn die Verordnung ist eine Ausführungsbestimmung zu der zitierten Richtlinie, die vom Parlament durch ein Gesetz in das nationale Recht übernommen werden musste. Ziel dieser Direktive an sich ist nicht die Energieersparnis oder der Umweltschutz, die nach dem Subsidiaritätsprinzip durchgeführt werden können. Vielmehr soll sie, wie der Staatsrat gleich zu Beginn seines Gutachtens vom 18. März 2008 feststellte, Handelshemmnisse abbauen und den freien Verkehr von energieverbrauchenden Produkten gewährleisten, der durch unterschiedlich strenge nationale Umweltschutzgesetze behindert werden kann.

Die Direktive sollte bis zum 11. August 2007 in nationales Recht übernommen werden. Mit der üblichen Verspätung stand das entsprechende Gesetz dann am Abend des 18. Dezember 2008 auf der Tagesordnung des Parlaments, gleich im Anschluss an die zu einer verkappten Regierungskrise führenden Debatten über die Sterbehilfe.

Der Berichterstatter und ehemalige Umweltminister Alex Bodry (LSAP) beteuerte, dass es ein „ganz technischer Text“ sei, der „früher eigentlich durch ein großherzogliches Reglement umgesetzt“ worden sei, und er ging auf Meinungsverschiedenheiten mit dem Staatsrat über die Frage ein, ob alle Anlagen mit den technischen Normen im Memorial abgedruckt werden müssten, oder ob ein Verweis auf deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union reichte. Nur auf den Inhalt der Direktive ging er nicht ein, Glühbirnen erwähnte er – ebenso wie die Handels- und die Handwerkerkammer in ihren Gutachten – mit keinem Wort.Als dann die stellvertretende Vorsitzende Colette Flesch (DP) die Debatte eröffnen wollte, meldete sich kein einziger Abgeordneter zu Wort – auch nicht der Grünen, die diese Woche eine „Informationskampagne der Regierung zum Glühlampenverbot“ forderten. Energieminister Jeannot Krecké (LSAP) verzichtete darauf, im Namen der Regierung Stellung zu nehmen, und drängte lediglich darauf, das Gesetz „noch jetzt zu stimmen, weil wir ein wenig unter Druck sind“, und im weiteren Verlauf der Sitzung das Parlament vielleicht nicht mehr beschlussfähig sei. So wurde die Direktive mit 58 Stimmen von CSV, LSAP, DP, Grünen ADR und des parteilosen Aly Jaerling diskussionslos durchgewinkt und gleich am Tag danach im Memorial veröffentlicht.

Nicht zum Gesetz vom 19. Dezember 2008 gehört das „Arbeitsprogramm“ aus Artikel 16 der Direktive, laut dem die Kommission „Durchführungsmaßnahmen“ ergreifen kann, „wobei sie mit den Produkten beginnt, die im ECCP als Produkte mit einem hohen Poten­zial für eine kostengünstige Senkung von Treibhausgasemissionen eingestuft wurden, beispielsweise [...] Beleuchtung in privaten Haushalten“. Erst neun Monate später ging den meisten Beteiligten dann ein Licht auf. 

Romain Hilgert
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