Die Universität Luxemburg soll autonomer werden. Aber bitte nicht zu viel, findet der Herr Rektor

Ein Brief an den Minister

d'Lëtzebuerger Land du 19.10.2012

In der finanziellen Autonomie top, bei der organisatorischen Autonomie Flop. So schneidet, die Universität Luxemburg bei der dritten Studie des Europäischen Hochschulverbands über die Autonomie der europäischen Universitäten ab.
Überraschend ist das durchwachsene Resultat nicht: Schon die OECD-Gutachter, die die junge Uni für den Eurydice-Report on Higher Education Governance 2008 unter der Lupe genommen hatten, hatten erhebliche Mängel auf der Entscheidungsebene festgestellt. Das war drei Jahre, bevor Hochschulminister François Biltgen (CSV) seinen Entwurf für eine Reform des Universitätsgesetzes von 2003 vorlegte. Ziel: die Autonomie der Uni Luxemburg stärken.
Doch nach einem Jahr Beratungen, unterbrochen durch den Tod des CSV-Abgeordneten und ersten Berichterstatters Lucien Thiel (die Rolle übernahm Parteikollege Marcel Oberweis), mehrfachen Änderungen und zwei Staatsratsgutachten später ist nicht sicher, wie gut das Vorhaben gelungen ist. Und vor allem: wie viel Demokratie künftig in der Uni steckt.
Die Studierenden dürfen künftig ihre eigene Delegation wählen und diese Vertreter respektive Vertreterinnen sowohl in den Universitätsrat wie auch den Aufsichtsrat der Uni schicken. Im Universitätsrat gewinnen sie an Bedeutung, denn dort sollen sie volles Stimmrecht erhalten. Im Aufsichtsrat hingegen haben sie, ebenso wie der Delegierte der Professoren, weiterhin nur eine beratende Funktion, was die Studentenvereinigung LUS prompt bemängelte.
Kritik gibt es zudem am neuen Kräftedreieck zwischen Aufsichtsrat, Rektorat und Universitätsrat. Im Biltgen-Entwurf gewinnt der Aufsichtsrat, bisher zuständig für die allgemeine Unipolitik und für strategische Entscheidungen, an Autonomie, weil er künftig auch Studienordnungen erlassen können soll statt wie zuvor das Ministerium.
Das ist eine Verbesserung, ändert aber nichts daran, dass die Rolle des Verwaltungsrats in der Vergangenheit häufig Anlass für Unmut gewesen war. Seine sieben voll stimmberechtigten Mitglieder werden vom Hochschulminister bestimmt, vier davon kommen aus dem Ausland (darunter eine Frau!). Dass der Rat sich schwer tue, die Bedürfnisse Luxemburgs und die der Uni richtig einzuschätzen, habe dazu geführt, dass der Regierungsvertreter und das Rektorat, obwohl nur mit beratender Stimme zugegen, die Entscheidungen dominiert hätten, so eine gängige Kritik, die vor allem vom Personal geäußert wurden.
Selbst der Unirektor Rolf Tarrach hatte das Übergewicht des Aufsichtsrats bemängelt, zuletzt als er im Juli 2011 vor Mitgliedern der Parlamentskommission vorsprach. Es sei in der internationalen Hochschullandschaft „ziemlich selten“, dass eine Regierung die Mitglieder eines Aufsichtsrats nominiert und dieser fast ausschließlich aus externen Experten besteht, zitiert das Sitzungsprotokoll den Rektor. Allerdings, so analysierte Tarrach damals, sei nicht ausgeschlossen, dass diese Entscheidungsbefugnis im Laufe der Zeit, sozusagen mit wachsender Reife, „auf den Rektor und den Universitätsrat“ übergehe. Der Aufsichtsrat der Uni Luxemburg ist Beobachtern zufolge auch deshalb so stark, weil mit dem plötzlichen Ableben des ersten Rektors, François Tavenas, ein gewisses Entscheidungsvakuum entstanden war.
Dass der Rektor mit seiner Intervention mehr Demokratie für die Uni will, darf jedoch bezweifelt werden. In einem Brief an den Hochschulminister vom 17. September, der dem Land vorliegt, warnte Tarrach davor, die geltenden Spielregeln zu ändern. Zu schaffen macht dem gebürtigen Spanier mit hanseatischen Wurzeln, dass der Vorsitz nicht mehr automatisch vom Rektor übernommen werden soll. Stattdessen soll er künftig durch die Mitglieder des Rates gewählt werden – der dessen Interessen im Aufsichtsrat vertritt. Diese Konstruktion hatte der Gesetzgeber vorgegeben, um sicherzustellen, dass der Universitätsrat ein Gegengewicht zum Rektorat sein kann und nicht, wie es der Historiker Michel Pauly in der Zeitschrift Forum schrieb, zum „Kopfnickergremium“.
In diesem Punkt sind sich Hochschulminister und Professoren weitgehend einig. Die Professorenvereinigung Apul hatte gefordert, dass Rektor, Vizerektoren und Verwaltungsdirektion dem Universitätsrat zwar angehören sollen, aber nur mit beratender Funktion. So hätte der Universitätsrat mehr Verantwortung in uniinternen Entscheidungsprozessen bekommen und seine Funktion als Senat auch wirklich wahrnehmen können, heißt es seitens der Apul, die sich kurz nach der Hinterlegung des Reformprojektes gegründet hatte. Die Personaldelegation hatte sich indes für ein Comité mixte ausgesprochen, nach dem Beispiel anderer Établissements publics, um so die mehr als tausend Angestellten besser in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Um ihre Vision einer demokratischen Uni zu erläutern, hatten Professorenvereinigung Apul, und Personaldelegation im Frühjahr vergangenen Jahres bei Parteien und Parlamentsausschuss vorgesprochen. Bei den Abgeordneten sei man auf offene Ohren gestoßen, hieß es damals zuversichtlich. Die Zuversicht dürfte inzwischen verflogen sein: In den Änderungsvorschlägen des Hochschulausschusses ist von den Positionen der Uni-Angestellten und Professoren nichts zu sehen.
Deutlich ist hingegen, wie skeptisch das Rektorat einer demokratischen Uni gegenübersteht. Das Land wollte mit Tarrach über die Hintergründe seines Briefes reden, immerhin hatte der Rektor bei seiner Anhörung im Parlament im Sommer 2011 die Reform grosso modo gut geheißen. Doch Pressesprecherin Britta Schlüter wies die Interviewanfrage ab mit der Begründung, der Minister habe die Änderungswünsche des Rektors abgelehnt, deshalb solle das Land mit dem Minister respektive seinem Kommissar sprechen. So viel zur Autonomie der Unileitung.
In seinem zweiseitigen Brief warnte Tarrach vor „unterschiedlichen Sichtweisen“ und „lähmenden Konflikten“ zwischen – demokratisch gewähltem – Universitätsratsvorsitz und dem Rektor, da Letzterer dann nicht mehr sei „als ein gewöhnliches Mitglied des Universitätsrates“, der in den Aufsichtsratsversammlungen auf gleicher Höhe mit dem Präsidenten des Universitätsrates sitze. Eine unbequeme Vorstellung offenbar für den Rektor, der drohte, die Uni werde es schwer haben, einen Rektor „von hohem Niveau zu finden, was das gesamte Projekt gefährden könne“. Hat Tarrach, der seinen Brief übrigens nicht mit dem Universitätsrat abgesprochen hat, sich selbst damit womöglich gemeint?
Berichterstatter Marcel Oberweis (CSV) verneinte gegenüber dem Land, das Parlament habe den Entwurf daraufhin geändert – taub gegenüber dem Rektorat waren die Ohren der Mehrheitsparteien CSV und LSAP aber nicht: In seinem Kommentar zum zweiten Paket an Änderungsvorschlägen steht, dass „um die Hierarchie der Entscheidungen zu respektieren und jegliche Situation von Blockade zu vermeiden“ der Präsident (des Unirates, d. Red.) „nicht ex officio“ im Aufsichtsrat sitzen könne. Der Uniratspräsident könne zwar in den Aufsichtsrat gewählt werden, sofern er oder sie Forscher/in ist, säße dort aber in der Funktion als Vertretung des Universitätsrates und nicht als sein Präsident.
Nicht nur wegen dieser kleinen, aber feinen Klarstellung dürften die Kritiken an der Reform nicht verstummen. Die Gelegenheit einer umfassenden Demokratisierung wurde verpasst, zumal weiterhin der Regierungskommissar sein Veto gegen wichtige Entscheidungen der Uni einlegen kann. Etliche Probleme der Vergangenheit lagen zudem nicht nur am Aufbau der Uni. Wenn eine Institution eine so entscheidende Reform ihres Handlungsrahmens erfährt, sie aber nicht mit ihren Angestellten diskutiert, liegt das weniger an fehlenden Strukturen, sondern vielmehr am mangelnden Willen der Führungsetage. Weder der Rektor, noch der Hochschulminister hatten zu Beginn die Personalvertreter und die Professorenschaft in die Reformpläne einbezogen. Zumindest in ihrem autokratischen Führungsstil sind sich Rektor und Minister, die sich in der Öffentlichkeit gerne mal beharken, ziemlich ähnlich. Wie schwer es fast zehn Jahre nach der Gründung den Verantwortlichen der Uni immer noch fällt, die Angestellten einzubinden, zeigt der für diesen Herbst erwartete zweite externe Bewertungsbericht: Obwohl dieser in enger Zusammenarbeit mit Ministerium und Rektorat erfolgt, ist bisher keiner auf die Idee gekommen, die Personaldelegation und die Professoren um ihre Meinung zur Sache zu fragen.

Ines Kurschat
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