Wie werben für Steuermaßnahmen?

Pssst, leisetreten!

d'Lëtzebuerger Land du 21.08.2008

Kaum mehr als ein Jahr ist vergangen, seit die beiden Werbeagenturen für die Luxemburger Wirtschaft und den Finanzplatz gegründet wurden. Überall, wo sie hinreisen schwärmen ihre Mitarbeiter einem, jeden der es hören will oder nicht, von den Vorzügen des Standorts Luxemburg und der Luxemburger Produkte vor. Das Profil Luxemburgs im Ausland soll geschärft, der Bekanntheitsgrad des Landes erhöht werden, so das Ziel. Für so wichtig hält man diese Sache, dass Budget- und Wirtschaftsminister, manchmal einzeln, manchmal im Duett, manchmal gar der Großherzog selbst, sich an den Wirschaftsmissio­nen beteiligen, um beim Missionieren fremder Geschäftsleute zu helfen.

Anders in Brüssel: Dort geben sich die Luxemburger derzeit bescheiden, tragen Tarnkleidung, wollen kein In­teresse für die Vorzüge des Luxemburger Standortes wecken. Dort macht man gerade die Erfahrung, dass laute, grelle Werbung auch diejenigen aufschrecken kann, deren Aufmerksamkeit man eher nicht wünscht. Zum Beispiel die der EU-Kommission, genauer gesagt der Beamten der EU-Steuerbehörde. Sie wurden durch Medienberichte über die neuen günstigen Steuerbedingungen für geistiges Eigentum, die Luxemburg Ende vergangenen Jahres im Budgetgesetz verabschiedete, hellhörig. Die Einnahmen aus geistigem Eigentum – damit sind Patente, Marken usw. gemeint, die nach dem 31. Dezember 2007 angemeldet oder erworben wurden – sind seither zu 80 Prozent von der Steuer befreit. Zusätzlich können  Kosten, die mit dem Erwerb der Patentrechte oder Lizenzen verbunden sind, abgesetzt werden (d’Land, 25.01.2008).

Diese Steuerdiät soll, so die Absicht der Erfinder, die Forschung in Luxem­burg ankurbeln, neue Forschungszentren anziehen sowie Firmen, die große Patentportfolios verwalten. Damit befinden sich Luxemburgs Entscheidungsträger nun in der Zwickmühle. Denn wer andere locken will, muss ihnen erst einmal erzählen, was er Gutes zu bieten hat. Demnach legten sich in diesem besonderen Falle nicht nur die üblichen Minister ins Zeug, auch Kommunikationsminister Jean-Louis Schiltz (CSV) sprach von ei­ner neuen Chance für die Luxem­bur­ger E-Commerce-Branche, da auch Domain-Namen, also die Adressen von Webseiten, fortan als geistiges Eigentum gelten. Folglich könnten die Werbeeinnahmen von Webseiten zu 80 Prozent von der Steuer befreit werden, eine Nachricht, die sich mit Lichtgeschwindigkeit übers Internet verbreitete und in der Domain-Namen-Branche Partystimmung aufkom­men ließ. Auch die Steuerberater und Wirtschaftsanwälte warben und werben fleißig in ihren Infoblättern mit und für das neue Regime. So viel Feiern konnten auch die Brüsseler Beamten nicht überhören und deswegen liegt die ganze Sache nun erstmal auf Eis.

Bis sich die Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) des Eu­ropäischen Rates, besser bekannt un­ter dem inoffiziellen Namen Primarolo-Gruppe, mit der Sache befasst und grünes Licht gegeben hat, soll die Musik leiser gedreht und das neue Regime nicht ganz so ausgelassen beworben werden. Zur Erinnerung: Im Dezember 1997 beschloss der Rat der EU-Finanzminister einen Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung. In diesem verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, keine neuen Steuermaßnahmen einzuführen, die deutlich unter dem Besteuerungsniveau der anderen Mitgliedstaaten liegen und damit als schädlich anzusehen sind. Ferner dazu, im Voraus die anderen Mitgliedstaaten auf neue Steuermaßnahmen hinzuweisen, die im Sinne des Kodexes schädlich sein könnten, und auch die bestehenden Regimes im Sinne des Kodexes zu untersuchen und gegebenenfalls abzuwandeln. 

Auf der ersten von der Primarolo-Gruppe erstellten schwarzen Liste standen unter anderem die Investitionszertifikate für den audiovisuellen Sektor, die Steuerbefreiung neu gegründeter Unternehmen, die Holding 1929 und die provisions pour fluctuations de sinistralité der Rückversiche­rer. Davon konnte nur letztgenannte Disposition gerettet werden; die Holding 1929 schaffte die Kommission anschließend durch ein Verfahren we­gen unzulässiger Staatsbeihilfen ab. 

Diese denkbar schlechten Erfahrun­gen erklären natürlich, warum die Offi­ziellen jetzt leiser treten wollen. Luxemburg hatte die Gruppe wohl von der Neuregelung für geistiges Eigentum in Kenntnis gesetzt, gleichzeitig auch mitgeteilt, es bestünden mit Bezug auf den Kodex keine Bedenken. Das sah die Kommission, eben aufgeschreckt durch die positive Berichterstattung, kritisch. Anfang Mai traf sich die Verhaltenskodexgruppe in Brüssel. Da stand die Luxemburger Regelung auf der Tagesordnung, in der Rubrik Stillstand, will heißen, einstweilen darf nichts weiter unternommen werden. Allerdings sollte da auch über das belgische und das spanische Regime für geistiges Eigentum entschieden werden, aber ein Mitgliedstaat erbat sich Zeit bis zur nächsten Sitzung, um die Dokumente, die erst spät verfügbar gewesen seien, einsehen zu können. 

Dass sich diese Entscheidung hinauszögert, bringt Luxemburg in eine sehr missliche Lage, denn das Gesetz ist gestimmt und publiziert, diejenigen, die den Lockrufen der Werber gefolgt sind, können sich bei der nächsten Steuererklärung darauf be­rufen. Dabei hat die Steuerverwaltung, um die Kommission nicht noch hellhöriger werden zu lassen, bisher das Rundschreiben zurückgehalten, das erstens schwarz auf weiß belegen soll, dass die Domain-Namen dazu gehören – das steht im Gesetztext nicht explizit drin –, und zweitens erläutern soll, wie das Nettoeinkommen bzw. die Beschaffungskosten solcher Firmen errechnet werden, die ihr geistiges Eigentum selbst entwickeln und nutzen. Besonders für die Domain-Händler ist das ungünstig, die rüsten sich nämlich gerade für eine Liberalisisierung der Endun­gen. Ne­ben .com, .eu, .lu, .biz usw. soll es künftig zum Beispiel auch .berlin, .paris, .sport geben. Das könnte die Branche weiterboomen lassen. 

Bisher wurden der Kommission auf deren Anfrage Erklärungen geliefert, die in Brüssel positive Reaktionen ausgelöst haben sollen. Dadurch ist das Risiko, dass ein anderer Mitgliedstaat Einwände erhebt und Verbündete findet, jedoch nicht ausgeschlossen. Das nächste Treffen der Gruppe findet Anfang September statt. Dann wird man mehr wissen. Sollte die Auswertung negativ ausfallen, betrifft dies allerdings nicht nur die Domain-Namen, sondern die ganze Maßnahme, somit auch die luxemburgischen KMU, die dadurch zu mehr Innovation angetrieben werden sollten. 

Die neue Politik des Leisetretens deutet auf ein Umdenken der politischen Entscheidungsträger hin. Denn nicht nur in diesem Dossier versucht man, die Vorzüge des Steuerstandorts Luxem­­­burg herunterzuspielen. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Hongkong, von Wirtschaftsminister Jeannot Krecké (LSAP) vor wenigen Monaten noch als großer Coup und große Chance für die Entwicklung der heimischen Wirtschaft gewertet, ist den Abgeordneten bisher noch nicht zur Abstimmung vorgelegt worden. Bewusst, wie mancher Abgeordneter sagt. Um die Kommission nicht zu verärgern. Das setzt allerdings eine prise de conscience voraus, dass man etwas Ärgerliches tut und genau darin liegt der Unterschied zum bisherigen Selbstverständnis der Luxemburger Steuerpolitik. 

Als die liechtensteinische Steueraffäre Anfang des Jahres ans Licht kam, beteuerten Finanz- und Budgetminis­ter einhellig, Luxemburg habe sich nichts vorzuwerfen und nichts zu verbergen. Auch dass man, dem Bitten und Drängen der Kommission, hiervon doch abzusehen, zum Trotz, weiterhin im Alleingang Doppelbesteuerungsabkommen mit Drittstaaten wie Hongkong abschloss, während die EU-Exekutive versucht, en bloc zu verhandeln, fand man damals noch nicht anstößig. Dass diese nicht dem neuesten OECD-Modell entsprechen, also nicht den automatischen Datenaustausch in allen Steuerfragen vorsehen, rechtfertigte man damit, dass Luxemburg bei der OECD Vorbehalte gegen diese Klausel angemeldet habe.

Interessant wird es deswegen zu be­o­bachten, wie  lange man den Ratifizierungsprozess aufhalten wird, bevor Hongkong beginnt, Fragen zu stellen. Denn im Herbst legt Steuerkommissar László Kovács seinen Bericht zur Umsetzung der Zinsbesteuerungsdirektive vor, eben darum will man ihn nicht unnötig erzürnen. Wird man also die Umsetzung aufschieben, bis die Auswertung – ohne Luxemburg-Hongkong-Abkommen – vorliegt? Oder lieber doch ausharren, bis die Änderungsvorschläge auf dem Tisch sind? Den Ausgang der Verhandlungen abzuwarten, das würde wohl doch ein wenig zu lange dauern. Fragt sich nur noch, wie man hinterher für das wertvolle Abkommen werben will. 

Michèle Sinner
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