Interview mit LSAP-Fraktionschef Jeannot Krecké zur Steuerreform

Nicht Europameister des Spitzensteuersatzes

d'Lëtzebuerger Land vom 07.09.2000

Der Fraktionspräsident der LSAP Jeannot Krecké gehört zu den wenigen Leuten in Parlament und Regierung, die sich in Steuerfragen auskennen. Er war wesentlich an den Steuerreformen der letzten Legislaturperioden beteiligt. Nun senkt die Regierung die Steuern vorzeitig, so wie er es aus der Opposition heraus gefordert hatte.

d'Lëtzebuerger Land: Nachdem die Regierung am 31. Juli überraschend ankündigte, die Steuern ein Jahr früher als geplant zu senken, schien die LSAP mehr die Form als den Inhalt der Steuersenkungen zu kritisieren.

Jeannot Krecké: Das stimmt nicht. Wir finden es natürlich eigenartig, wenn die Regierung Steuersenkungen kurz nach der Erklärung zur Lage der Nation beschließt, ohne während der Debatten auch nur ein Wort darüber zu verlieren. Damit hat die Regierung selbst die Bedeutung dieser Erklärung, die ja ein wahrheitsgetreues Bild von der Lage in unserem Lande liefern soll, stark geschmälert. Wir finden es um so eigenartiger, als sogar die Fraktionspräsidenten der Mehrheit übergangen wurden. Aber wir haben inzwischen auch unsere Alternativen vorgelegt.

Hat der Direktor der Zentralbank Recht, wenn er glaubt, dass die Steuersenkungen die Inflation beschleunigen?

Es ist eine Tatsache, dass die Inflation hierzulande schneller zu-nimmt als in anderen EU-Staaten. Das hängt vielleicht nicht nur mit der Verteuerung der Erdölprodukte zusammen. Eine stark verbesserte Kaufkraft in Luxemburg wird aber kaum die Preise auf den zahlreichen Importgütern anheizen, dafür ist unser Land viel zu klein. Der Gehälterabschluss im öffentlichen Dienst und weitere Tarifabschlüsse scheinen jedoch zu einer Art Aufbruchstimmung bei den Konsumenten geführt zu haben. Hier ist nun der liberale Wirtschaftsminister gefordert, um die Preise unter Kontrolle zu halten, wie er es in der Opposition so oft gefordert hatte.

In den letzten zehn Jahren wurde die unter den Spitzensteuersatz fallende Einkommensstufe bald gesenkt, bald erhöht. Auch der Eingangssteuersatz wurde bald herauf-, bald herabgesetzt. Wie erklären Sie sich diese Inkohärenz?

Ich glaube, dass die nun angekündigten Steuersenkungen überstürzt beschlossen wurden. Der Finanzminister scheint einfach am oberen und unteren Ende des Steuertarifs die Schere angesetzt zu haben, ohne über präzise Berechnungen der Folgen verfügt zu haben.

Nun wird zwar die streng lineare Progression eingeführt. Aber gleichzeitig werden die Differenz zwischen Eingangs- und Spitzensteuersatz und die Zahl der Einkommensstufen auf ein historisches Minimum gesenkt. Wohin führt diese Entwicklung?

Die streng lineare Progression der Steuertabelle hat vor allem ästhetische Vorzüge. Aber im Interesse der sozialen Gerechtigkeit kommt es zuerst auf eine ausgeprägte Progression bei größeren Einkommensstufen an.

Der Einkommensfächer, wo die Progression spielt, wird aber weiter verkleinert, so dass besonders in der Klasse 1 ein neuer Mittelstandsbuckel entsteht. Die LSAP schlägt deshalb größere Einkommensstufen vor. Das hätte zur Folge, dass die Zahl der Stufen verringert oder der Höchststeuersatz erhöht werden müssten.

Uns kommt es darauf an, die Stufen zu verbreitern, damit der Spitzensteuersatz später wirksam wird. Es ist doch nicht gerechtfertigt, dass in der Klasse 1 schon ein versteuerbares Jahreseinkommen von 1,36 Millionen Franken unter den Spitzensteuersatz fällt. Wir schlagen deshalb vor, den Spitzensteuersatz auf 40 Prozent und nicht, wie geplant, auf 38 Prozent festzulegen, dafür erreicht man diesen Spitzensteuersatz aber viel später. Es ist fraglich, ob wir absolut die Klassenbesten in Europa in Sachen Spitzensteuersatz sein müssen. Wir meinen, eine so-zial gerechte Aufteilung wäre ein viel wichtigeres Ziel.

Die Regierung schafft die zweithöchste Einkommensstufe von 1 320 001 bis 2 640 000 Franken ab, die 1998 auf Vorschlag der LSAP eingeführt worden war. Begeht sie damit einen Fehler?

Damals ging es um die Senkung des Spitzensteuersatzes von 50 auf 46 Prozent. Wir waren damit nur unter der Bedingung einverstanden, dass der Satz erst nach einer extralangen Einkommensstufe von 1,3 Millionen statt 69 000 Franken wirksam wird. Wir halten das noch immer für eine gute Idee und plädieren für die Beibehaltung dieser Stufe. Wenn eine solche Neuerung eingeführt wird, soll man ihr zuerst eine Chance geben, sich zu bewähren, statt alle paar Jahre das System zu ändern.

In der Regierungserklärung versprach Premier Jean-Claude Juncker, dass der Eingangssteuersatz auf dem europaweit niedrigen Niveau von sechs Prozent bleiben soll. Nun wird der Satz auf 14 heraufgesetzt und 2002 wieder auf zehn Prozent gesenkt. Können Sie der Regierung folgen?

Wieso der Premier so etwas versprechen konnte, um es dann ein Jahr danach völlig zu ignorieren, ist uns unverständlich. Möglicherweise macht die nun geplante Erhöhung des Grundfreibetrags eine Erhöhung des Eingangssatzes nötig, um das Ganze überhaupt finanzierbar zu machen. Denn eine Erhöhung des Grundfreibetrags kommt allen Einkommenssteuerzahlern zugute. Aber in dem Fall ist nicht einzusehen, weshalb der Eingangssatz für ein Jahr auf 14 Prozent erhöht werden soll. Dann soll er zumindest gleich auf zehn Prozent festgelegt werden.

Die Regierung schafft den 1998 eingeführten Steuerkredit für niedrige Einkommen zwischen 270 000 und 360 000 Franken ab und verkleinert die Einkommensstufe, die unter den Eingangssteuersatz fällt. Ist das sozial gerechter als die derzeitige Lösung?

Der damals auf Anregung der LSAP eingeführte Mechanismus ist kompliziert, und es dauerte lange, bis er entwickelt war. Aber er sollte gezielt den niedrigen Einkommen erlauben, aufzuholen, ohne sich, wie Veränderungen am Grundfreibetrag oder dem Einkommenssteuersatz, auf den Gesamttarif auszuwirken. Deshalb sind wir für seine Beibehaltung und Anpassung an den veränderten Steuertarif. Dies würde erlauben, den gesetzlichen Mindestlohn auch in der Klasse 1 von der Einkommenssteuer zu befreien.

Die LSAP verlangt als Maßnahme zugunsten von Haushalten mit niedrigen Einkommen, die mangels Steuerschuld gar nicht in den Genuss von Steuersenkungen kommen, eine Erhöhung des Kindergeldes. In der Vergangenheit verlangte sie in einem solchen Fall die gleichzeitige Herabsetzung der Kinderermäßigung.

Wir haben einen Gesetzesvorschlag zur Erhöhung des sozialen Mindestlohnes und des Kindergeldes eingebracht. In diesem Vorschlag sind Steuerfragen ausgeklammert. Den Vorschlag zur parallelen Senkung der Kinderermäßigung werden wir bei der Diskussion über den Gesetzentwurf zur Anpassung des Steuertarifs einbringen.

Die Regierung kündigte an, 2002 die Freibeträge zu überdenken. Wo sieht die LSAP Handlungsbedarf?

Die steuernde Wirkung von Freibeträgen wird immer schwieriger, weil ein wichtiger Teil der Bevölkerung überhaupt keine Steuern mehr zahlt und deshalb bei all diesen Maßnahmen übergangen wird. Zudem überschneiden sich manchmal Zuschüsse und Steuernachlässe, die dasselbe Ziel verfolgen. Die Steuergesetzgebung muss vereinfacht werden. Die Zahl der Freibeträge soll also deutlich verringert, verschiedene Freibeträge sollen gebündelt werden. Hält man es für angebracht, die Vermögensbildung steuerlich zu fördern, soll ein einziger Freibetrag dafür vorgesehen werden und es den Leuten überlassen werden, ob sie Aktien, eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag kaufen wollen.

Der Staatsminister kündigte am Freitag überraschend die fakultative Einzelveranlagung für 2005, also die nächste Legislaturperiode an. Glauben Sie daran?

Dies ist eine langjährige Forderung der LSAP. Aber es genügt nicht, in dem derzeitigen System Verheiratete auf Antrag aus der Steuerklasse 2 in die 1 oder 1a zu setzen. In den meisten Fällen werden diese Ehepaare nämlich dann mehr Steuern zahlen, dies darf jedoch nicht die Folge sein. Es müssen also wesentlichere Umänderungen vorgenommen werden. Am Ende der Diskussion steht nämlich die Frage nach der Individualisierung der Rechte nicht nur bei den Steuern, sondern auch in der Sozialversicherung und in der zivilen Gesetzgebung. Auch dürfen unverheiratete Paare nicht mehr länger steuerlich schlechter behandelt werden als verheiratete. 

Das Koalitionsabkommen wollte letztes Jahr die Gesamtsteuerlast der Unternehmen auf unter 35 Prozent senken. Nun kündigte der Premier 30 Prozent an. Hält die LSAP 30 Prozent für angebracht?

Das ist derzeit schwer zu beurteilen. Denn ich fürchte, dass der Premier diese Zahl eher auf gut Glück als auf der Grundlage ernsthafter Berechnungen in die Welt setzte. Diese Gesamtsteuerbelastung beruht nämlich auf drei Elementen; der Kollektivitäts-, der Solidaritäts- und der Gewerbesteuer. Doch die Verhandlungen mit den Gemeindeverantwortlichen über die Zukunft der Gewerbesteuer haben noch nicht einmal begonnen. 

Ob der Finanzminister die Gewerbesteuer noch immer abschaffen will, weiß niemand. Wieviel Geld den Gemeinden nach seinen Vorstellungen noch übrigbleiben soll, steht ebenso in den Sternen. Die Gemeindeverantwortlichen werden sich sicherlich wehren, damit ihnen die Finanzierbarkeit ihrer Dienstleistungen zugunsten ihrer Bürger nicht genommen wird. Ohne Antwort auf diese Fragen, lässt sich auch die Gesamtsteuerlast nicht vorhersagen.

Wie könnte die Gewerbesteuer denn ersetzt werden?

Auf meine Anfrage hin erklärte die Regierung, die Gewerbesteuer nicht durch eine erhöhte Besteuerung der Privatpersonen oder durch eine Verbrauchssteuer zu ersetzen. Und es macht auch kaum Sinn , die Steuerlast vom Finanzplatz auf die Klein- und Mittelunternehmen abzuwälzen. Da bleibt als Ausweg wohl nur ein centime additionnel auf der Körperschaftssteuer. Aber die Regierung muss erst einmal die Gespräche mit den Gemeinden aufnehmen.

 

 

Romain Hilgert
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