Steuerreform

Ein RMG für alle Kinder

d'Lëtzebuerger Land vom 08.10.1998

Während der gesamten Nachkriegszeit war die Familienpolitik ein bevorzugtes Betätigungspolitik, um im Rahmen eines konservativen Gesellschaftsmodells die Wähler nach dem Gießkannenprinzip aus der Staatskasse zu beglücken. Doch heute ist die Familienpolitik im Umbruch. Ursachen dafür gibt es viele.

Selbst die Luxemburger, die in solchen Dingen unter dem sozialen Druck des kleinen Raums konservativer als andere Völker sind, leben nicht mehr nach den Idealen rechter Familienpolitiker. Jedes sechste Kind kommt inzwischen außerehelich zur Welt, jedes dritte wird nicht getauft, 60 Prozent der Brautpaare ersparen sich den Weg vor den Altar, und auf zweieinhalb Ehen kommt eine Scheidung.

Diesen einst als moralisch verwerflich angesehenen gesellschaftlichen Entwicklungen kann sich selbst die CSV nicht verschließen, will sie sich nicht von ihren eigenen Wählern entfernen. Auf Druck der Christlichsozialen Frauen rührte der Parteitag der CSV im April an Jahrzehnte alte familienpolitische Tabus. Eine "Syntheseresolution betreffend die auf dem Nationalkongreß vorgelegeten Dokumente", versprach sogar, "in Anbetracht der stets steigenden Zahl von Scheidungen", die "Prozeduren zu vereinfachen und zu humanisieren". Das Erzbistum und das gemeinsame Parteiorgan ließen ihrem Groll über soviel Entgegenkommen für Sünder freien Lauf. 

Immer weniger Frauen wollen zudem auf eine Erwerbstätigkeit verzichten und sich der traditionellen Hausfrauenehe fügen. Eine Entwicklung, welche die Regierung mit außerberuflichen Freibeträgen und demnächst sogar von der Tripartite abgesegneten Sonderzuschüssen zu fördern beginnt, um mit Blick auf die späteren Rentenleistungen die Zahl der Grenzpendler einzudämmen. Auch wenn Steuerklasse 2 gleichzeitig noch immer die Ehe mit einem einzigen Erwerbstätigen subventioniert.

Verändert hat sich auch die Sicht auf die demographische Entwicklung im Land. Wurde Familienpolitik seit der als fortschrittlich bezeichneten Mittelinkskoalition für ein Mittel gehalten, um die Luxemburger zur Fortpflanzung zu bewegen und so das drohende Aussterben und Überfremden der Nation zu verhindern, schlägt die Angst nun ins Gegenteil um. Als Folge der rasch zunehmenden Erwerbsbevölkerung wird für die nächsten Jahrzehnte die Gefahr einer Umwelt und Lebensqualität bedrohenden Übervölkerung an die Wand gemalt. Soll Familienpolitik diese demographische Entwicklung weiter fördern, wenn die DP bis das Kapitaldeckungsverfahren in der Rentenversicherung wieder eingeführt hat?

Schließlich heißt das Gebot der Stunde auch Eindämmung des Sozialstaats im Interesse der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Und da drängt sich die Frage auf, ob künftig nicht auch in der Familienpolitik gezielter und damit sparsamer gewirtschaftet werden soll. Zu diesem Zweck hatten CSV und LSAP bereits in der Regierungserklärung von 1994 eine Studie über die Sozialtransfers angekündigt. Die beim Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Auftrag gegebene Studie sollte allerdings den größten Teil der Sozialversicherungen ausklammern.

Allerdings wollte die Regierung gar nicht das bereits mehrfach angekündigte und dann aufgeschobene Endergebnis dieser Studie abwarten, sondern hat den Umbau der Familienpolitik längst begonnen. Nach der Fiskalisierung des Kindergelds ist die Regierung dabei, schrittweise jede steuerlichen Kinderermäßigungen durch Kindergelderhöhungen zu ersetzen. Dadurch soll der unschöne Effekt korrigiert werden, daß Familien mit hohen Einkommen stärker gefördert werden als Familien mit niedrigen Einkommen.

Diese nicht zuletzt unter dem Einfluß der LSAP begonnene Korrektur der Zuschußpolitik stieß innerhalb der CSV auf Kritiker, die Familienpolitik als eine von der Sozialpolitik unabhängige Form der "horizontalen" Umverteilung betreiben wollen. Die Privatbeamtenkammer hatte diese Reform im Sommer letzten Jahres sogar mit einer Revolution gleichgestellt: "La continuation de la démarche de neutralisation fiscale des augmentations des allocations familiales, justifiées dans un premier temps, conduira inévitablement à l'abolition des classes d'impôt réservées aux familles ayant des enfants à charge. L'approche peut être qualifiée de révolutionnaire, et le mot n'est pas trop fort."

Gegenüber diesen und anderen Aufschreien gegen die Korrektur ihrer Familienpolitik gibt das RWI nun der Regierung vollkommen Recht: Familienpolitik mit Steuerermäßigungen ist ungerecht, deshalb ist es richtig, sie durch für alle gleiches Kindergeld zu ersetzen. Und das RWI rät sogar zum für einige Kreise Unvorstellbaren, nämlich diesen Weg zu Ende zu gehen: "In weiten Bereichen ist diese Förderung vom Einkommen unabhängig; zur Zeit noch bestehende Ungleichheiten können bei Fortsetzung der gegenwärtigen Politik in absehbarer Zeit beseitigt werden."

Familienministerin Marie-Josée Jacobs zeigt sich äußerst zufrieden über das Ergebnis der Studie, weil die allseits beliebten und verehrten "ausländischen Experten" der Regierung "ein gutes Zeugnis" ausgestellt haben - keine Dysfunktionen in der Familienpolitik.

Trotzdem verweist die Studie auf verschiedene Ungereimtheiten. Betrachtet man beispielsweise die staatliche Förderung pro Kind je nach Familieneinkommen, stößt man auf "eine unterdurchschnittliche Förderung am Ende des RMG-Bereichs. Es drängt sich das Bild eines Grabens auf, dessen rechte Böschung um so flacher ansteigt, weniger steil abfällt, je größer der Haushalt ist." Die Ursache für diese Benachteiligung von Familien mit niedrigen Einkommen: "Der Abfall der Förderung im Anschluß an den RMG-Bereich resultiert daraus, daß diesen Familien zusätzlich zum Kindergeld im Rahmen des RMG ein Kinderzuschlag von 48000 Franken im Jahr pro Kind eingeräumt wird. Dieser Betrag entfällt in dem Maße, in dem das Einkommen über die Bedürfniskeitsschwelle des RMG hinauswächst."

Auch stellt die Studie eine "sich mit steigendem Einkommen immer stärker ausweitende Lücke des bereinigten Pro-Kopf-Einkommens zwischen Kinderlosen und Familien" fest.

Eine tendenziell ähnliche Wirkung hat indirekt der 1987 eingeführte und 1990 vervierfachte außerberufliche Freibetrag für Ehepaare, die beide erwerbstätig sind. Denn "als steuerlicher Abzugsbetrag tritt der außerberufliche Freibetrag in Konkurrenz zur gegenwärtig noch bestehenden Kinderermäßigung. Familien, die nach Abzug der Kinderermäßigung kein zu versteuerndes Einkommen aufweisen, werden gegenüber kinderlosen Ehepaaren benachteiligt, wenn diese bei gleichem Erwerbseinkommen den außerberuflichen Freibetrag nutzen können." Diese Benachteiligung besteht nicht, wenn das Einkommen so hoch ist, daß Kinderermäßigung und außerberuflicher Freibetrag abgezogen werden können.

Ob dem Staat aber die Kinder reicher Eltern mehr wert sein sollen als die Kinder armer Eltern, wie ein Teil der CSV meint, will die im Juni abgeschlossene und nun erst von der Regierung weitergeleitete Studie trotzdem nicht so richtig entscheiden. Denn es sei "eine politisch zu entscheidende Frage, ob Familien in Abhängigkeit vom typischen Aufwand für Kinder in den jeweiligen Einkommensgruppen entlastet werden sollen."

Wird die Logik der einheitlichen Kindergeldbeträge ohne einkommensneutrale Förderung zu Ende geführt, wird das Kindergeld im Grunde etwas wie ein Garantiertes Mindesteinkommen für Minderjährige, ein Kinder-RMG.

In diesem Zusammenhang gibt das RWI zu bedenken: "Besonders bei einem einkommensunabhängigen Kindergeld läßt sich die Frage nach seinem Verhältnis zu einem Mindestbedarf schwer vermeiden. Auch wenn diese Größe in einer fortgeschrittenen Industriegesellschaft nicht objektivierbar ist, lassen sich aus dem Transfersystem Orientierungsgrößen ableiten, die so etwas wie einen gesellschaftlichen Konsens widerspiegeln."

Eine weitere Entscheidung in Richtung einkommensunabhängiger Familienförderung soll in den nächsten Monaten auch mit dem Votum des von der Beschäftigungstripartite beschlossenen Elternurlaubs getroffen werden. So daß schon Befürchtungen laut wurden, es würde einseitig Mindestlohnbezieherinnen bevorzugen, deren Arbeitslohn unter dem befristeten Ersatzeinkommen liegt. Das RWI berücksichtigt in seiner Studie diese Neuerung in der Familienpolitik noch nicht. Dafür hinterläßt es aber ein für Simulationen geeignetes Computerprogramm zur Berechnung von Transferleistungen. 

Die Studie beschränkt sich allerdings weitgehend darauf, die Einkommenslage mittels erfundener Fallbeispiele unterschiedlicher Haushaltstypen miteinander zu vergleichen. Dadurch kann vielleicht festgestellt werden, ob die Familienpolitik ihre Mittel ohne schreiende Ungerechtigkeiten einsetzt, nicht aber, dadurch auch die angestrebten Ziele erreicht werden. "Soweit sich an dieser Studie erkennen läßt," so heißt es zwar, "wird es im großen ganzen seinen politischen Zielen der Förderung der Familien, Stärkung der Leistungsfähigkeit des Einzelnen und Vermeidung sozialer Ausgrenzung gerecht." Aber an hypothetischen Fallbeispielen läßt sich nicht errechnen, ob beispielsweise eine Kindergelderhöhung die Fortpflanzungsfreudigkeit stimuliert.

 

 

 

Romain Hilgert
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