Die Beschäftigten aus dem boomenden Reinigungssektor verlangen bessere Arbeitsbedingungen und eine geringfügige Beteiligung an den Profiten. Die Unternehmen widersetzen sich ihren Forderungen. Am Donnerstag werden die Reinigungskräfte vor der Handwerkskammer protestieren

Umverteilungskampf

d'Lëtzebuerger Land vom 05.03.2021

Held/innen Ist der Kampf gegen Covid-19 ein Krieg (wie manche behaupten), gehören sie zu den Soldat/innen an der vordersten Front. Wie Ärzt/innen, Krankenpfleger/innen, Kassierer/innen und andere Bedienstete aus dem Handel können Reinigungskräfte nicht im Homeoffice arbeiten. Sie beseitigen Keime, Bakterien und andere Krankheitserreger, putzen, säubern und desinfizieren. Ohne sie wären die hohen Hygienestandards, die die postindustrielle Servicegesellschaft sich selbst auferlegt hat und die in Pandemiezeiten weiter gestiegen sind, nicht einzuhalten. Für ihre Verdienste in der Coronakrise wurden sie von der Bevölkerung beklatscht, Politiker aller Couleur sprachen ihnen Dankesworte aus. An den Arbeitsbedingungen der Reinigungskräfte hat das alles nichts geändert.

Eigenes Reinigungspersonal leisten sich fast nur noch staatliche und kommunale Verwaltungen. Die meisten Privatunternehmen, aber auch viele öffentliche und halböffentliche Einrichtungen wie Schulen, Uni, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Kulturinstitutionen oder Bus- und Bahnbetriebe haben ihre Putzkolonnen in den vergangenen 40 Jahren nach und nach an spezialisierte Dienstleister ausgelagert. Laut Angaben der Chambre des Métiers stieg die Zahl der Betriebe im Bereich der Gebäudereinigung zwischen 1990 und 2019 von 42 auf 323 an. Eine Studie des Forschungsinstituts Liser, die sich in einer vor elf Monaten veröffentlichten sektoriellen Analyse auf die verlässlicheren Daten der Inspection générale de la Sécurité sociale (IGSS) beruft, kommt auf 170 Unternehmen, die im März 2019 im Reinigungssektor aktiv waren, gegenüber 84 im Jahr 2009. Dementsprechend ist auch die Zahl der Angestellten rasant gestiegen. Laut Chambre des Métiers von 1 928 im Jahr 1990 auf 12 628 in 2019, laut IGSS von 7 891 auf 11 203 zwischen 2009 und 2019. Der Reinigungssektor boomt.

Marktführer ist in Luxemburg die Firma Dussmann, die neben Gebäudereinigung auch Catering- und Sicherheitsdienste anbietet. 1980 als Prestalux gegründet, ging der Reinigungsbetrieb 1989 an Electrolux über, bevor der deutsche Unternehmer Peter Dussmann ihn 1992 übernahm und erst in Pedus, 2013 dann in Dussmann umtaufte. Dussmann Lavador ist heute Teil der zu einer multinationalen Gruppe gehörenden Dussmann Service sàrl., die mit ihren rund 4 280 Mitarbeitern – knapp hinter Cactus und noch vor ArcelorMittal, BGL BNP Paribas und Goodyear – zum zweitgrößten privaten Arbeitgeber Luxemburgs aufgestiegen ist. Mit einem Nettoerlös von rund 84 Millionen Euro konnte Dussmann Service sàrl. seinen Umsatz 2019 um fast acht Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr steigern und einen Gewinn von rund drei Millionen Euro erzielen. Das Reinigungsgeschäft macht beim Umsatz den Löwenanteil aus.

Doch der Markt ist hart umkämpft. Hinter Dussmann folgen der 1974 gegründete luxemburgische Familienbetrieb Nettoservice mit rund 1 400 Angestellten, das dem französischen Geschäftsmann Franck Julien gehörende Facility-Management-Unternehmen Atalian (1 200 Angestellte), ISS Facility Services (800), Onet (650 Angestellte), Samsic, Comco und A.B.S.C. (alle um die 400 Mitarbeiter). Neben einem halben Dutzend weiterer Betriebe, die zwischen 100 und 200 Lohnempfänger/innen zählen, sind die meisten Reinigungsfirmen mit unter 100 Beschäftigten im Bereich der Klein- und Mittelbetriebe anzusiedeln.

Niedriglohnsektor Profitabel ist das Reinigungsgeschäft vor allem, weil die Angestellten mehrheitlich Niedriglohnempfänger/innen sind. Seit 1999 existiert zwar ein sektorieller Kollektivvertrag, der alle drei bis fünf Jahre erneuert wird, doch die darin festgehaltenen Bedingungen haben sich in den vergangenen 20 Jahren trotz Boom kaum verbessert. Das Abkommen, das im Januar 2020 ausgelaufen ist und seitdem auf Neuverhandlung wartet, teilt die Arbeitnehmer in drei Gruppen ein. Die Löhne in der ersten Gruppe, der die meisten Beschäftigten angehören, liegen knapp über dem unqualifizierten Mindestlohn. Gruppe zwei, in der die Gehälter geringfügig höher sind, steht nur den Fensterreinigern offen. Die dritte Gruppe ist den Vorarbeitern vorbehalten, die in etwa den qualifizierten Mindestlohn verdienen. Lohnerhöhungen aufgrund von zunehmendem Dienstalter sind für alle drei Gruppen selten. Die erste Erhöhung von einem Prozent erfolgt nach zehn Jahren, drei weitere folgen im Abstand von fünf Jahren. Nach 25 Dienstjahren ist demnach die maximale Lohnanpassung von lediglich vier Prozent im Kollektivvertrag erreicht.

Hinzu kommt, dass die Arbeitsanforderungen und der Druck auf die Angestellten nicht erst seit Beginn der Coronakrise steigen. Sei bis vor ein paar Jahren die Anzahl der in einem Gebäude einzusetzenden Mitarbeiter/innen noch in den Verträgen zwischen Reinigungsfirma und Kunde festgehalten worden, werde jetzt oft nur noch ein prozentualer Qualitätswert oder die Größe der zu reinigenden Fläche vereinbart, heißt es von der Gewerkschaft OGBL. Das führe dazu, dass die Firmen versuchen, diese Werte mit möglichst wenig Personal zu erreichen. Von Patronatsseite wird vor allem Kritik am Staat laut, der bei öffentlichen Ausschreibungen nur auf den Preis achte und stets dem billigsten Anbieter den Zuschlag erteile. Manche kleinere Betriebe würden daher bei öffentlichen Ausschreibungen erst gar nicht mehr mitmachen. Gewerkschaften fordern, dass bei Ausschreibungen nicht nur auf die Umweltverträglichkeit und die faire Produktion der verwendeten Putzmittel, sondern auch auf soziale und arbeitsrechtliche Kriterien geachtet wird.

„Durch den Konkurrenzdruck steigt der Arbeitstakt immer weiter an, viele Angestellte kommen mit der Arbeit nicht mehr hinterher“, beklagt Estelle Winter, Zentralsekretärin des Syndikats Private Reinigungsdienste beim OGBL. Wegen Teilzeitverträgen und häufiger Vertragstransfers zwischen einzelnen Firmen müssten die Angestellten oft lange Distanzen zwischen zwei Arbeitsorten zurücklegen. Diese Fahrtwege würden aber nicht als offizielle Arbeitszeit anerkannt und dementsprechend auch nicht vergütet. Nicht einmal die Kosten für die Fahrt, die häufig mit dem eigenen Wagen erfolgt, würden zurückerstattet, moniert Winter. Oft läge zwischen zwei Aufträgen, die im Allgemeinen vor Schichtbeginn und nach Feierabend ausgeführt werden müssen, eine Pause von mehreren Stunden, die nicht sinnvoll genutzt werden könne, bemängelt die Gewerkschafterin.

Prozessschlacht Estelle Winter hat lange Zeit selbst als Reinigungskraft gearbeitet, bevor sie Gewerkschaftssekretärin wurde. 1999 hatte sie gegen ihren damaligen Arbeitgeber Pedus geklagt und eine 20-prozentige Erhöhung ihres unqualifizierten Mindestlohns eingefordert, weil sie zehn Jahre in dem Beruf tätig war. Das Arbeitsgericht hatte ihr 2002 Recht gegeben. Obwohl Pedus das Urteil immer wieder anfocht, wurde es 2013 in letzter Instanz bestätigt. Von den 500 anderen Klagen, die Reinigungskräfte in den vergangenen 20 Jahren mit Unterstützung des OGBL angestrebt haben, waren jedoch nur eine Handvoll erfolgreich (vgl. d'Land vom 1. Juli 2016). Alle anderen wurden vom Berufungsgericht zurückgewiesen. Dabei ist die Gesetzeslage eigentlich eindeutig: Artikel 222 des Code du Travail sieht vor, dass ein/e Angestellte(r), der/die nicht über einen CATP- oder DAP-Abschluss verfügt, nach zehn Jahren Berufserfahrung das Äquivalent einer Ausbildung erreicht und folglich Anrecht auf den qualifizierten Mindestlohn hat. Die Reinigungskräfte mussten vor Gericht aber alle einzeln nachweisen, dass sie in ihren zehn Jahren Berufsausübung nicht nur als gewöhnliche „Femme de charge“ tätig waren, sondern sich eine Reihe von Kompetenzen angeeignet haben, über die ein amtlicher „nettoyeur de bâtiments“ angeblich verfügen muss. Prozessbeobachtern zufolge sei es für viele Beschäftigte wegen der fehlenden Dokumentation in der Arbeitspraxis von Reinigungskräften ein Ding der Unmöglichkeit, diesen Nachweis zu erbringen.

Die vom Gericht geforderten Kompetenzen wurden einer Liste entnommen, die im Rahmen einer CATP-Ausbildung (Certificat d’aptitude technique et professionnelle) zum Gebäudereiniger erstellt wurde. Diese dreijährige Ausbildung, die 1998 geschaffen wurde, haben Land-Informationen zufolge nur insgesamt drei Personen abgeschlossen. 2019 wurde dann per großherzogliche Verordnung eine neue, grenzüberschreitende Ausbildung zum Gebäudereiniger mit DAP-Abschluss (Diplôme d’aptitude professionnelle) eingeführt, doch besonders groß scheint die Nachfrage auch hier nicht zu sein. Die Handwerkskammer wirbt zwar damit, verweist für praktische Details aber an die Berufsberatungsstelle Maison de l’Orientation. Dort wusste man bis vor einigen Tagen noch nicht einmal, dass diese Ausbildung überhaupt existiert, geschweige denn, wo sie angeboten wird. Eine Anfrage an die Adem nach offiziellen Zahlen zu den Absolvent/innen blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Kenner des Sektors führen den Misserfolg der Ausbildung darauf zurück, dass die Reinigungsunternehmen Angestellte mit CATP- oder DAP-Diplom gar nicht erst einstellen würden, weil sie ihnen den qualifizierten Mindestlohn zahlen müssten und ihnen daher zu teuer seien. Da die Anforderungen an die Reinigungskräfte ständig steigen, sie zum Teil sehr technische Aufgaben erfüllen müssen und mit speziellen Maschinen, Chemikalien und Desinfektionsmitteln arbeiten, bieten viele Betriebe interne Weiterbildungen an, die aber arbeitsrechtlich nicht mit der dreijährigen DAP-Ausbildung gleichzusetzen sind und folglich auch nicht zu einer Gehaltserhöhung führen. Der Verband der Reinigungsunternehmen (FEN) wollte sich auf Land-Nachfrage mit dem Verweis auf die laufenden Kollektivvertragsverhandlungen weder zur Ausbildung, noch zu anderen Angelegenheiten äußern.

Durch die diskriminierenden Gerichtsurteile und die mangelnden Aufstiegschancen ist der Reinigungssektor in den vergangenen 20 Jahren zu einem Musterbeispiel für institutionellen Rassismus und strukturellen Sexismus avanciert. Sein Erfolg basiert zum größten Teil auf der arbeitsrechtlich legitimierten Ausbeutung nicht-luxemburgischer Frauen. Laut der im April 2020 veröffentlichten Liser-Studie liegt der Anteil weiblicher Angestellter bei 83 Prozent und damit doppelt so hoch wie im Handel, in der Finanzindustrie oder im Bereich Technik und Wissenschaft. 95 Prozent der Reinigungskräfte haben nicht die luxemburgische Nationalität, mehr als die Hälfte sind Portugies/innen, elf Prozent stammen aus Drittstaaten. Der Anteil an befristeten Verträgen ist mit elf Prozent höher als in anderen Sektoren, während gleichzeitig die durchschnittliche Vertragslaufzeit wesentlich kürzer ist (zwölf Prozent der Beschäftigen haben einen befristen Vertrag mit einer Laufzeit von unter einem Monat). Auch die Zahl der Teilzeitverträge ist bedeutend höher als in anderen Wirtschaftsbereichen: Nur 34 Prozent sind in Vollzeit angestellt, fast zwei Drittel (58 Prozent) der Beschäftigten würden gerne mehr arbeiten (zum Vergleich: im Hotel-, Restaurant- und Gaststättengewerbe sind es lediglich 34 Prozent).

Widerstand Teile der Zivilgesellschaft wollen die Missstände im Reinigungssektor nicht länger hinnehmen. Der Widerstand hat sich in den vergangenen Jahren ausgeweitet. Frauenrechtsverbände und OGBL haben Infoveranstaltungen und Protestaktionen organisiert. Doch die Verhandlungen für einen neuen sektoriellen Kollektivvertrag sind in einer Sackgasse. Die Arbeitgeber hätten die Coronakrise als Vorwand genommen, um die Verhandlungen bis Ende 2021 auszusetzen, erzählt Estelle Winter im Gespräch mit dem Land. Das Argument der FEN laute, dass die Nachfrage der Kunden aufgrund von Telearbeit und Schließungen wegen des Lockdowns nachgelassen habe und die Zukunft noch ungewiss sei. Die FEN wollte sich auf Nachfrage nicht dazu äußern, doch in ihrem im Juli 2020 veröffentlichen Jahresabschluss zeigt die Firma Dussmann sich optimistisch, dass die Bilanzen – trotz der schwierigen Monate März bis Juni – ab dem zweiten Semester 2020 wieder sehr nahe an der normalen Aktivität sein werden. War im März, April und Mai noch ein Drittel bis ein Viertel der Dussmann-Belegschaft in Familienurlaub oder Kurzarbeit, war es im Juni nur noch ein Zehntel. Zahlen für die zweite Hälfte des vergangenen Jahres sind noch nicht einsehbar. Ein Verantwortlicher eines mittelgroßen Reinigungsbetriebs bestätigte gegenüber dem Land, dass die Anforderungen sich wegen der Pandemie zwar etwas geändert hätten, die Bilanz seiner Firma insgesamt aber stabil geblieben sei. Estelle Winter mutmaßt, dass manche Unternehmen ihr Umsatzziel wegen der gestiegenen Nachfrage nach Desinfektionsarbeit in Schulen, Spitälern, Altersheimen und anderen Strukturen sogar noch überschritten hätten. Dass es dem Sektor trotz Covid-19 gut gehe, lasse sich auch daran erkennen, dass sich alleine innerhalb des vergangenen Jahres 15 neue Reinigungsunternehmen in Luxemburg niedergelassen oder gegründet hätten.

Jean-Luc De Matteis, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des OGBL, spricht gegenüber dem Land von einem klassischen Umverteilungskampf. Der Reinigungssektor wachse seit Jahren, den Betrieben gehe es gut, die Margen seien hoch, aber die Beschäftigten würden nicht an den Gewinnen beteiligt. „Gemessen an den Profiten sind die Reinigungskräfte deutlich unterbezahlt“, betont der OGBL-Zentralsekretär. Während der Coronakrise seien die Anforderungen durch neue Aufgaben noch einmal gestiegen. Deshalb wollen die national repräsentativen Gewerkschaften sich nun für eine deutliche Aufwertung des Kollektivvertrags einsetzen. Neben einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen fordern OGBL und LCGB in erster Linie eine einmalige Prämie von zwei Prozent des Jahresgehalts (500 Euro) und zwei zusätzliche Urlaubstage für alle Beschäftigten in dem Sektor. Mittelfristig strebe der OGBL eine lineare Erhöhung der Löhne an, damit für die Beschäftigten zumindest die Aussicht bestehe, den qualifizierten Mindestlohn irgendwann erreichen zu können, heißt es von der Gewerkschaft. Der Verband der Reinigungsunternehmen sei aber bislang auf keine dieser Forderungen eingegangen und habe lediglich eine Prime d'assiduité vorgeschlagen, die die Gewerkschaften wegen der Mehrbelastung in der Coronakrise jedoch nicht als Belohnung, sondern als Selbstverständlichkeit erachten, erläutert Estelle Winter. Am 11. März rufen OGBL und LCGB zu einer Protestaktion vor der Handwerkskammer auf.

Aufstieg Der unqualifizierte Mindestlohn liegt seit seiner Erhöhung am 1. Januar bei 2 202 Euro (brutto) pro Monat, was einem Stundenlohn von 12,70 Euro entspricht. Der qualifizierte Mindestlohn beträgt rund 2 642 Euro (etwa 15 Euro pro Stunde). Besser als ihre Kolleg/innen aus dem Privatsektor haben es die Reinigungskräfte, die den Aufstieg in den kommunalen Sektor geschafft haben. Laut dem noch unter dem Vorsitz der vorigen Escher LSAP-Bürgermeisterin Vera Spautz ausgehandelten Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Südgemeinden kommen sie auf einen durchschnittlichen Bruttolohn von rund 3 500 Euro (20 Euro pro Stunde). Die von einer Koalition aus CSV, Grünen und DP geführte Gemeinde Bettemburg ist vergangenes Jahr noch einen Schritt weiter gegangen und hat das Reinigungspersonal eine Klasse höher eingestuft. Die rund 50 Mitarbeiter/innen beziehen damit seit dem 1. Januar, bei einem Stundenlohn von um die 22 Euro, ein durchschnittliches Brutto-Monatsgehalt von über 3 800 Euro (bei einer Vollzeitstelle), wie Bürgermeister Laurent Zeimet (CSV) darlegt. Mit solchen Gehältern könnten die Privatunternehmen nicht mithalten, sagt ein Betriebsleiter gegenüber dem Land. Schon die planmäßige Erhöhung des Mindestlohns um 2,8 Prozent zum 1. Januar dieses Jahres hätte seine mittelständische Firma wegen geringer Gewinnmargen teilweise an die Auftraggeber weitergeben müssen. Die meisten Kund/innen hätten sich darüber nicht einmal beklagt.

Luc Laboulle
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