Am Dienstag Abend machte die Nachricht über den Chirurgen die Runde, der an den Hôpitaux Robert Schuman zehn Patienten am Knie operiert haben soll, obwohl das nicht nötig war. RTL hatte berichtet, dass der Arzt von der Direktion der Schuman-Krankenhäuser vorläufig suspendiert wurde, „par mesure de précaution“, wie der HRS-Kommunikationschef erklärte. Denn ein Krankenhaus, „dat muss e Raum vu Sécherheet a vu Vertraue sinn“.
Was sich von selber versteht. Doch über diesen einzelnen Arzt hinaus stellen sich Fragen. Zum Beispiel die, wieso eine Benachrichtigung aus dem CHL nötig war, um bei Schuman ein Nachforschen auszulösen. 15 Patient/innen des suspendierten Arztes hatten sich ans CHL gewandt, zehn wurden dort nachoperiert. Sechs Chirur/innen aus dem CHL schrieben am 6. Januar einen Brief an dessen Direktion, „conformement à notre devoir d’information et dans l’intérêt de la protection des patients“, wie RTL am Mittwoch aus dem Brief zitierte, der am 9. Januar an die HRS ging. Offenbar nahm die Geschichte schon 2023 ihren Anfang und der letzte fragwürdie Eingriff fand kurz vor Weihnachten vorigen Jahres statt. War in all diesen Monaten bei Schuman nicht aufgefallen, dass ein Arzt unnötig operiert hatte?
Womöglich nicht. Im Krankenhausgesetz steht in Artikel 33, Absatz 6, ein Klinikarzt übe seine Arbeit „sans lien de subordination sur le plan médical, sous sa propre responsabilité“ aus. Und dass die individuellen Entscheidungen, die er für den Patienten trifft, „relèvent de la liberté thérapeutique“. In die darf ein Krankenhaus nicht eingreifen. Einerseits ist das gut. Es verhindert zum Beispiel, dass ärztliche Entscheidungen von ökonomischen Erwägungen beeinflusst werden können. Doch wie kann andererseits der Patient sicher sein, dass in der scheinbar grenzenlosen Freiheit gut gearbeitet wird? Dass er eine Behandlung „conformes aux données acquises par la science“ erhält, wie das ebenfalls im Gesetz steht? Woher weiß er, welches Spital gut ist und welcher Arzt dort? Er kann es nicht wissen. Darüber herrscht keine Transparenz.
Das ist die politische Dimension hinter der Affäre um den HRS-Chirurgen. Es gibt in Luxemburg keinen einheitlichen Qualitätsansatz für alle Spitäler, dessen Einhaltung überprüft würde. Jedes Krankenhaus hilft sich selber, um dafür zu sorgen, dass es ein „Raum von Vertrauen“ ist, dem die Patient/innen sich anvertrauen können. Aus Patientensicht wichtig wäre zum Beispiel die Publikation von Fallzahlen chirurgischer Eingriffe je nach Arzt und dem mit ihm arbeitenden Team. Aber das müsste politisch entschieden werden, und das würde für Wirbel mit dem Ärzteverband sorgen und vielleicht auch mit den Kliniken.
Doch wie die Dinge aktuell liegen, erfährt auch eine Klinikdirektion nicht ohne Weiteres etwas über die Resultate pro Arzt an ihrem Haus. Im Rahmen spezieller Qualitätsprogramme geht das. An den Schuman-Spitälern zum Beispiel nimmt das Zentrum für Orthopädie an einem deutschen Programm teil. Es liefert Daten pro Arzt, aber das gilt für die Implantation künstlicher Gelenke, Knieprothesen etwa. Für Operationen am Kreuzband, von denen der HRS-
Chirurg zehn unnötig vorgenommen haben soll, gilt es nicht.
Das ist ein Punkt, der nun die Gesundheitsministerin beschäftigen müsste. Die sich, wie RTL und 100,7 am Mittwoch meldeten, eingeschaltet hat und den beschuldigten Arzt anhören wollte. Und ihn womöglich sanktionieren könnte. Aber das ist das eine. Das andere ist die politisch heiße Kartoffel, wie die Krankenhäuser dafür sorgen können, dass in ihrem Kerngeschäft, der medizinischen Versorgung, Qualität garantiert ist.
Wobei: Ob eine Operation nötig ist, ist eine Frage der Indikationsstellung durch den Arzt. Die steht im Kern der liberté thérapeutique. In Frage stellen kann sie nur der Patient selber und sich dazu eine „zweite Meinung“ einholen. Ärzte sind eben keine Götter in Weiß. Doch dass dem so ist, spricht sich wiederum am besten herum, wenn die Qualität in der Medizin endlich zum Thema wird..