Wie aus der „Affaire Philippe Wilmes“ eine „Affaire Martine Deprez“ werden soll

Der Chirurg in der Krisenkommunikation

Photo: Patrick Galbats
d'Lëtzebuerger Land du 30.01.2026

Philippe Wilmes und sein Anwalt schießen aus allen Rohren. Dass Radio 100,7 am Montagmorgen um halb sieben Wilmes namentlich nannte, nützte ihnen. Die ganze vergangene Woche war sein Name unter der Hand zirkuliert. In Medizinerkreisen schon sehr bald, nachdem RTL-Radio vorigen Dienstag gemeldet hatte, „ein Chirurg“ sei durch die Hôpitaux Robert Schuman (HRS) „intern suspendiert“ worden, weil der Verdacht bestehe, er habe Knie-Operationen vorgenommen, die nicht nötig waren. Seit Montag können Wilmes und Anwalt François Prum versuchen, „das Narrativ zu verändern“, wie die Krisenkommunikation das nennt.

Das begann schnell. Zweieinhalb Stunden nach Wilmes’ namentlicher Nennung im 100,7 ließ François Prum über die Krisen-Kommunikationsfirma Apollo der Presse per E-Mail die Kopie eines Briefes an die Gesundheitsministerin schicken. Apollo kündigte im Kopf der Mail an, der Brief handle von einer „Affaire Deprez“. Er sei auch an den Premier gegangen.

Für Wilmes geht es buchstäblich um alles, seit am Donnerstag vergangener Woche zur Suspendierung durch die HRS noch ein dreimonatiges Verbot, zu operieren, durch Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) hinzukam. In der Zwischenzeit soll eine unabhängige Expertise ergeben, was an den Anschuldigungen gegen ihn dran ist. Im kleinen Großherzogtum aber bildet die öffentliche Meinung sich schnell. Gegenüber dem Land bringt ein Arzt es auf den Punkt: „Gaston Vogel würde sagen, vum Trottoir gouf den Dokter schons verurteelt.“

Wie François Prum die Lage darstellt, seien die Anschuldigungen nicht nur unbegründet, sondern Resultat anonymer Denunziationen, die Wilmes nicht habe überprüfen können. Aus den 15 Fällen, die sechs Chirurg/innen aus dem CHL an ihre Vorgesetzten meldeten und welche die CHL-Generaldirektorin sowohl an den Collège médical als auch die HRS weitergab, habe Wilmes nur einen Patienten identifizieren können. Sein Antrag, die nicht identifizierbaren Personen aus dem Dossier zu entfernen, sei vom Gesundheitsministerium abgelehnt worden. Der Collège médical, das Selbstkontroll- und Disziplinarorgan der Ärzte, bei dem die Anschuldigungen zuerst eingingen, habe den Fehler gemacht, sie an die Ministerin weiterzuleiten, ohne sie zu überprüfen. Das dreimonatige Operationsverbot sei deshalb rechtswidrig.

Philippe Wilmes selber argumentiert weniger juristisch. In einem Wort-Interview am Mittwoch sprach er von einem „Hexenprozess“ und bezeichnete sich als Opfer einer „finsteren Intrige“, um „mich beruflich und menschlich zu zerstören“. Seine Hoffnung scheint auf Luc Frieden zu ruhen: Er möge Martine Deprez „zurück zur Rechtsstaatlichkeit“ lenken. Den Premier nannte er zwei Tage zuvor auch in einem Brief an seine Patient/innen: „Si vous le souhaitez, vous pouvez également faire entendre votre voix en vous adressant aux autorités compétentes, notamment au Premier ministre.“

Die politische Dimension ist nicht zu übersehen. Dass Wilmes sie aufgemacht hat, ist durchaus gewagt. Als bitte der Bruder des Umweltministers, der DP-Mann, der 2023 für seine Partei in den Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe Gesundheit saß, um einen Gefallen. Als erinnere Wilmes, der in seiner Zeit als Vizepräsident des Ärzteverbands AMMD besonders scharf auf die Spitäler schoss und für von Ärztegesellschaften geführte Centres médicaux eintrat, den Premier an eine politische Verwandtschaft: Im Oktober hatte Luc Frieden versprochen, in den nächsten sechs bis zwölf Monaten werde es auch „Antennen baussent de Spideeler“ geben. Doch je nachdem, was sich um seine angeblich unnötigen Knie-Operationen ergibt, könnten Wilmes’ politische Positionen für die DP unhaltbar werden, die sie bisher auch vertreten hat.

DP-Parteipräsidentin Carole Hartmann, obendrein gesundheitspolitische Sprecherin der Kammerfraktion, ahnt das vielleicht. Gestern in einem 100,7-Interview auf dieses „politische Element“ angesprochen, entgegnete sie: „Das kommentiere ich nicht.“ Der Ansatz zur Verteidigung sei allein Sache von Philippe Wilmes und seinem Anwalt. Das habe nichts mit der Gesundheitspolitik der DP zu tun.

Eine politische Dimension aber dürfte sich kommenden Montag im parlamentarischen Ausschuss Santé & Sécu zeigen. Dort soll Martine Deprez sich zu dem von ihr verhängten Operationsverbot äußern. Ursprünglich sollte die Auschusssitzung schon diesen Mittwoch stattfinden, doch die Ministerin kam wegen technischer Probleme ihres Fliegers nicht rechtzeitig von einer EU-Konferenz auf Zypern zurück.

Vielleicht werden die Abgeordneten am Montag feststellen, dass es keine ausreichend klaren Regeln gibt, nach denen die Ministerin einen Arzt suspendieren kann. Im Gesetz über den Arztberuf macht Artikel 16, Absatz 2 eine vorläufige erste Suspendierung, wie Martine Deprez sie am 22. Januar ausgesprochen hat, von „péril en la demeure“ abhängig, „lorsque la poursuite de l’exercice professionnel par un médecin ou un médecin dentiste risque d’exposer la santé ou la sécurité des patients ou des tiers à un dommage grave“. Ein Gutachten des Collège médical muss vorliegen und der Arzt „dûment mis en mesure de présenter ses observations“.

Damit hat es sich schon. Begriffe wie „péril en demeure“, „dommage grave“ und „dûment mis en mesure“ sind interpretierbar. Deshalb steht in dem mehr als 40 Jahre alten Gesetz, eine Ausführungsverordnung werde „la procédure applicable“ für eine Suspendierung definieren. Die Verordnung aber gibt es nicht. Vielleicht wurde sie vergessen, wie das in der Vergangenheit mit Verordnungen immer wieder mal geschah. Vielleicht könnte, unter diesem unklaren Blickwinkel, Philippe Wilmes’ Anwalt mit der Behauptung, sein Klient habe sich nicht ausreichend verteidigen können, genauso Recht haben wie die Gesundheitsministerin, die offenbar das Gegenteil fand. Und die sich auf ein Gutachten des Collège médical stützt, wie das Gesundheitsministerium sagt: „Die Ministerin kann eine Suspendierung aufgrund Artikel 16/2 des Gesetzes von 1983 nur aussprechen, wenn ein Avis vom Collège médical vorliegt, sodass die Ministerin einen Avis des Collège médical hat.“ Nun warte sie auf die Ernennung der drei Experten, die beurteilen sollen, wie gerechtfertigt (oder nicht) die Vorwürfe an Wilmes sind.

Das wäre die nächste Etappe: Der eine Experte würde von Wilmes berufen, der zweite vom Chef der Direction de la Santé. Beide Experten müssten sich auf den dritten einigen. Klappt das nicht, wählt der Präsident des Bezirksgerichts ihn aus. Nach dieser Logik blieben Philippe Wilmes Operationen untersagt, bis über die Expertisen entschieden werden kann. Wilmes und sein Anwalt wollen die Suspendierungs-Entscheidung der Gesundheitsministerin schon vorher vom Verwaltunsgericht kippen lassen. Zu erwarten ist, dass sie einen Eilantrag stellen, damit das Operations-Verbot schon bald ausgesetzt wird. Zur medialen Vorbereitung entfaltet François Prum eine lange Liste an Vorwürfen an die Ministerin und dem Collège médical. Damit aus der „Affaire Wilmes“ tatsächlich eine „Affaire Deprez“ wird: Der Collège habe eine „Pseudo-Enquête“ durchgeführt, kein korrektes Verfahren, in dem Wilmes angehört wurde. Das Gutachten für die Ministerin sei keines, sondern eine Liste nicht überprüfter Anschuldigungen. Martine Deprez habe Wilmes mitgeteilt, sie ziehe eine Suspendierung in Betracht, noch ehe er vom Ministerium angehört wurde. Sie hätte ihn informieren müssen, dass sie vom Collège médical schon im Dezember zwei erste Patientenanzeigen erhielt, das aber nicht getan.

Diese beiden ersten Anzeigen, die zwei Patient/innen betrafen, hatte der Collège médical auch der Staatsanwaltschaft übergeben. Die an ihnen aber nichts fand, um Ermittlungen aufzunehmen, wie sie diesen Montag mitteilte. Für François Prum kann deshalb nicht von „péril en demeure“ die Rede sein.

Das war der Stand vom Dezember. Seither seien der Staatsanwaltschaft „keinen neuen Elemente“ übermittelt worden, erklärt Justizsprecher Henri Eippers dem Land auf Nachfrage. Er fügt aber hinzu, einen Verdacht auf „fautes professionnelles“ habe der Collège médical mitgeteilt. Doch das heiße nicht gleich Straftat, und nicht zu jedem Verdacht auf einen beruflichen Fehler leite die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein. Zunächst sei dafür der Collège médical zuständig. Genauso, wie die Staatsanwaltschaft dem Collège im Dezember mitgeteilt hatte, ob ein professioneller Fehler vorlag, solle er selber überprüfen.

Vielleicht wurde der Collège médical tatsächlich seiner Rolle nicht gerecht und ermittelte nicht, obwohl er es hätte tun sollen. Vielleicht aber trug er genug Informationen zusammen, und die Ministerin entschied, indem sie dem Schutz der Patient/innen die absolute Priorität einräumte. Ähnlich, wie die Direktion der Schuman-Spitäler Philippe Wilmes zwei Tage eher suspendierte, als Martine Deprez das tat. „Par mesure de précaution“, wie Schuman-Kommunikationschef Marc Glesener vorige Woche gegenüber RTL erklärte.

Und eine offene Frage wäre, ob die HRS Philippe Wilmes wieder in den Operationssaal lassen würden, falls das Verwaltungsgericht einem Eilantrag stattgibt und das Operationsverbot durch die Gesundheitsministerin aussetzt, bis es über die Sache endgültig entschieden hat. Dass Schuman den Chirurgen zuerst suspendiert hat, geht in der von Wilmes und seinem Anwalt inszenierten „Affaire Martine Deprez“ glatt unter.

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Peter Feist
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